Praktika
Alles rund ums Praktikum
„Der einzige Weg, großartige Arbeit zu leisten, ist, das zu lieben, was man tut. Wenn du es noch nicht gefunden hast, suche weiter. Gib dich nicht mit weniger zufrieden.“ (Steve Jobs)
1. Bedeutung von Betriebspraktika
In den sonderpädagogischen Diagnose- und Werkstattklassen sind das Angebot und die Durchführung von Betriebspraktika von elementarer und zentraler Bedeutung. Alle am Praktikumsprozess beteiligten Personen und Institutionen können hierbei profitieren:
- wenden die im Unterricht erworbenen Kompetenzen an.
- sammeln in einem begleiteten und teilweise geschützten Rahmen erste Eindrücke bzw. Erfahrungen in einem Berufsfeld oder lernen ein Berufsbild erstmals kennen.
- erleben einen regulären Arbeitstag (im Tagespraktikum) oder eine Arbeitswoche (im Blockpraktikum).
- erfahren ihre eigenen Stärken und Schwächen, verbessern somit zunehmend ihre realistische Selbsteinschätzung und erlangen abschließend bestenfalls eine Berufswahlreife.
- steigern über Praktika ihr Selbstvertrauen.
- vergleichen ihre Vorstellung von Berufen und deren Anforderungen mit der Realität, wodurch der Prozess der Berufsorientierung zunehmend zielführend wird.
- erleben sich als selbstwirksam und zunehmend als Akteure ihrer eigenen Berufswahl.
- finden über Praktika ggf. einen geeigneten Ausbildungsplatz.
- erleben die Jugendlichen im außerschulischen Kontext und erhalten einen zusätzlichen Blickwinkel auf ihre Schülerinnen und Schüler.
- erhalten eine Vielzahl von diagnostischen Informationen (z. B. zu Schlüsselqualifikationen, zu Stärken und Schwächen oder hinsichtlich einer vorhandenen Berufswahl- und Ausbildungsreife), die z. B. für eine weitere Förderplanung oder für die Beratung im Übergang Schule – Beruf in der 9. Jahrgangsstufe genutzt werden können.
- knüpfen Kontakte zu regionalen Betrieben, die wiederum von der Schule genutzt werden können (z. B. für zukünftige Praktikumsanfragen, für Betriebsbesichtigungen und Betriebserkundungen, für die Einladung von Expertinnen und Experten in die Schule oder für zukünftige Praxisprojekte, z. B. finanziert durch Mittel für die Weiterentwicklung der schulischen Praxis).
- finden ggf. geeignete Auszubildende.
- profitieren von einem guten schulischen Netzwerk.
- erlangen über Lehrkräfte/Berufsberatung frühzeitig Informationen über mögliche (theoriereduzierte) Ausbildungsmöglichkeiten und geeignete Unterstützungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit oder durch Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung.
- können über ihr soziales Engagement Wertschätzung erfahren.
2. Formen, Orte und zeitlicher Rahmen der Betriebspraktika
Unter einem Tagespraktikum versteht man ein Praktikum, das von allen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig über einen bestimmten Zeitraum (z. B. über einige Wochen, ein Schulhalbjahr oder über ein gesamtes Schuljahr) an einem festen Tag in der Woche durchgeführt wird. Ein Tagespraktikum bietet folgende Vorteile für Schülerinnen und Schüler:
- geeignet für den Einstieg und erste praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt in der Jahrgangsstufe 7
- erste Einblicke in ein Berufsfeld
- erstes Erleben eines gesamten Arbeitstags
Unter einem Blockpraktikum versteht man ein Praktikum, das von allen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig über einen bestimmten Zeitraum (meist eine oder zwei Wochen am Stück) durchgeführt wird. Ein Blockpraktikum bietet folgende Vorteile für Schülerinnen und Schüler:
- differenzierte Einblicke in ein Berufsbild
- betriebliche Zusammenhänge und Arbeitsabläufe werden erkennbar
- erstes Erleben einer gesamten Arbeitswoche
- differenzierte Einschätzung durch die Betriebe möglich, ob Jugendliche für einen Beruf geeignet erscheinen oder nicht
Unter einem individuellen Praktikum versteht man ein Praktikum, welches von einer Schülerin oder einem Schüler über einen bestimmten Zeitraum während der Unterrichtszeit durchgeführt wird. Das Ermöglichen von zusätzlichen individuellen Praktika liegt im Ermessensspielraum der Schule. Diese können in der 9. Jahrgangsstufe u. a. dann sinnvoll sein, wenn diese für die Jugendlichen zielorientiert sind, d. h., wenn sich durch das Praktikum z. B. eine realistische Chance auf eine zukünftige Ausbildungsstelle ergibt. Individuelle Praktika sollten hierbei immer mit der Schulleitung abgesprochen und im Team kommuniziert werden, so dass alle betroffenen Lehrkräfte sowie alle am Berufsorientierungsprozess beteiligten Personen informiert sind. Besonders zu beachten bei zusätzlichen Praktika sind hierbei Fragen des Versicherungsschutzes (siehe „4. Organisatorische Vorbereitung der Betriebspraktika“). Die Dauer eines zusätzlichen individuellen Praktikums sollte hierbei grundsätzlich dem Zweck angemessen sein.
Freiwillige Praktika werden außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt. Diese können für Jugendliche sinnvoll sein, um zusätzliche Erfahrungen zu sammeln oder um Kontakte zu Betrieben zu knüpfen. Eine Begleitung durch Lehrkräfte und ein Versicherungsschutz durch die Schule sind hierbei nicht vorgesehen.
Über die Form, den Zeitpunkt, die Anzahl und die Dauer der Praktika entscheidet jeweils die Schule. Insgesamt kann für schulische Betriebspraktika bis zu einem Fünftel der Unterrichtszeit aufgewendet werden (vgl. Anm. 1).
Folgende Tabelle zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie Betriebspraktika in den Jahrgangsstufen 7-9 organisiert werden können:


Neben Betrieben können Praktika auch an anderen Orten durchgeführt werden. Beispiele hierfür können u. a. sein:
Dies kann für Schülerinnen und Schüler relevant sein, um von dem dort tätigen Fachpersonal (z. B. Ausbildern) eine weitere dezidierte Rückmeldung über ihre Eignung für eine bestimmte Berufsausbildung zu erhalten.
- (Regel-)Berufsschulen oder Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung: Dies kann für Schülerinnen und Schüler relevant sein, die z. B. in einer Fachklasse der gewünschten späteren Ausbildung „schnuppern“ möchten.
- Mittelschulen: Dies kann für Schülerinnen und Schüler relevant sein, die nach der 9. Jahrgangsstufe evtl. die 9. Klasse der Mittelschule besuchen möchten.
- Berufsschulstufe an einem Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Dies kann für Schülerinnen und Schüler relevant sein, die nach der 9. Jahrgangsstufe evtl. in die Berufsschulstufe wechseln möchten.
Ein Praktikum in einer Werkstatt für behinderte Menschen kann für Schülerinnen und Schüler mit einem sehr hohen Unterstützungsbedarf relevant sein, bei denen im Moment oder auch in naher Zukunft eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt höchstwahrscheinlich nicht möglich sein wird.
- In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, individuelle Lösungen für ein Praktikum bzw. anstelle eines Praktikums zu finden. Beim Finden einer geeigneten individuellen Lösung ist die jeweilige Ursache für deren Notwendigkeit zu beachten, d. h. für eine Jugendliche bzw. einen Jugendlichen mit einem sehr hohen Förderbedarf in einem bestimmten Bereich bieten sich evtl. andere Lösungen an als für eine Jugendliche bzw. einen Jugendlichen, die bzw. der aus mangelnder Motivation keine Praktikumsstelle gesucht hat. Zu beachten sind hierbei natürlich auch immer die vor Ort an der jeweiligen Schule gegebenen personellen Ressourcen und Bedingungen. Mögliche individuelle Lösungen können z.B. sein:
- Besuch einer anderen Klasse(nstufe)
- Bearbeitung berufsorientierender Aufgabenstellungen in der Schule
- Einsatz als „Helferin“ bzw. „Helfer“ in einer Klasse der Grundschulstufe
- Praktikum bei der Hausmeisterin bzw. dem Hausmeister
- Praktikum beim Schulkiosk
- Praktikum in der SVE
- Praktikum bei einem Kooperationsbetrieb der Schule
- Kompetenztraining für die Aufnahme eines Praktikums (z. B. Bewerbungstraining, Schlüsselkompetenztraining)
3. Auswahl der Praktikumsberufe und der Praktikumsbetriebe
Prinzipiell obliegt die Auswahl des jeweiligen Praktikumsberufes und die Auswahl des jeweiligen Praktikumsbetriebes bei den Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten. Gleichzeitig kann es sinnvoll sein, dass Lehrkräfte und weitere Personen, z. B. Berufsberaterinnen und Berufsberater die Jugendlichen während ihres Entscheidungsprozesses begleiten und beraten, um einen größtmöglichen Nutzen für die Berufsorientierung und einen gelingenden Übergang in das Berufsleben zu erreichen. Die Auswahl des Praktikumsberufes und des Praktikumsbetriebes richtet sich idealerweise nach den Interessen der Jugendlichen, den regionalen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sowie dem IST-Stand der Schülerin oder des Schülers im Hinblick auf ihren bzw. seinen Berufsorientierungsprozess und ihrer bzw. seiner Berufswahlreife. Zur Orientierung kann das Phasenmodell der Berufs- und Lebensorientierung dienen, welches zwischen Selbstfindungs-, Erkundungs-, Entscheidungs- und Realisierungsphasen unterscheidet (s. a. Arbeiten mit dem BLO-Lehrplan). Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass mit Unterstützung der Lehrkraft eine zunehmend realistischere Zielorientierung bei der Auswahl ihrer Praktikumsberufe und ihrer Praktikumsbetriebe erfolgen sollte, basierend auf schulische und außerschulische praktische Erfahrungen und ein daraus resultierendes realistisches Verhältnis zwischen Selbst- und Fremdeinschätzung der eigenen Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Durch die Auswahl passender Praktikumsberufe und -stellen sollten die Schülerinnen und Schüler bis Ende der Schulzeit eine Berufswahlreife erreichen, die Grundlage für die Wahl einer geeigneten Berufsausbildung darstellt.
Folgende ausgewählte Fallbeispiele verdeutlichen dies :
„Praktikum in der Nachbarschaft“
Ein Schüler möchte sein erstes Tagespraktikum im Getränkemarkt in seiner Nachbarschaft ableisten, obwohl dieser nicht ausbildet und kein spezifisches Berufsbild kennen gelernt werden kann.

7. Jahrgangsstufe

9. Jahrgangsstufe
„Auswahl der Praktikumsbetriebe“
Eine handwerklich begabte Schülerin hat ein erstes Praktikum in einem Malerbetrieb absolviert und dafür eine gute Rückmeldung erhalten. Sie möchte das nächste Praktikum im selben Betrieb ableisten.

8. Jahrgangsstufe

9. Jahrgangsstufe
Zusätzlich wurde ihr eine Ausbildungsstelle in Aussicht gestellt.
„Auswahl der Praktikumsberufe“
Eine Schülerin möchte ihr Praktikum als Pharmazeutisch-technische Assistentin in einer ihr bekannten Apotheke ableisten.

7. Jahrgangsstufe
Es ist ihr 1. Praktikum.

9. Jahrgangsstufe
4. Vor- und Nachbereitung der Betriebspraktika
4.1 Organisatorische Vorbereitung
Bevor ein Betriebspraktikum durchgeführt werden kann, sollten mehrere organisatorische und pädagogische Aspekte bedacht werden:
Form, Zeitpunkt, Dauer und Anzahl der Praktika sollten am Schuljahresanfang festgelegt und im Jahresplan verankert werden. Zum einen wird damit eine Berücksichtigung der Termine in das Oberstufenkonzept der Schule und somit eine Abstimmung mit allen weiteren Maßnahmen der Berufsorientierung (z. B. BO-Maßnahmen nach § 48 SGB III, Besuche an regionalen Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung oder Projekttagen) erreicht. Verschiedene Maßnahmen und Praktika können aufeinander abgestimmt werden und bauen im Idealfall aufeinander auf bzw. ergänzen sich. Zum anderen erleichtern frühzeitig festgelegte Termine zahlreiche organisatorische Aspekte an Schulen. Jahrespläne können folgendermaßen aussehen:
Die Erziehungsberechtigten sind im Vorfeld rechtzeitig über die geplanten Betriebspraktika und deren Rahmenbedingungen zu informieren. Notwendige Informationen können z. B. in einem Elternabend und/oder schriftlich kommuniziert werden. Neben der Mitteilung der jeweiligen Zeiträume sollten auch mögliche Fragen der Erziehungsberechtigten bzgl. inhaltlicher Aspekte oder der Abläufe im Vorfeld geklärt werden, wie u. a.:
- Wie ist das Vorgehen im Krankheitsfall?
- Welche Arbeitszeiten bzw. Arbeitstage sind möglich?
- Gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
- Wie sind die Jugendlichen versichert?
- Kann ein Jugendlicher vom Praktikum befreit werden?
Ein Beispiel für ein mögliches Informationsblatt für Erziehungsberechtigte bzgl. Praktika findet sich hier:
Damit ausreichend Zeit für die Praktikumssuche zur Verfügung steht, bietet es sich an, die notwendigen Unterlagen rechtzeitig an die Schülerinnen und Schüler herauszugeben. Beinhalten sollten diese alle notwendigen Informationen für die Praktikumsbetriebe sowie eine Einverständniserklärung für den Praktikumsbetrieb und die Erziehungsberechtigten: Die kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) empfiehlt dafür die Ausgabe des Berichts „Personalblatt für ein Betriebspraktikum“, das im amtlichen Schulverwaltungsprogramms (ASV) hinterlegt ist. Weiterführende Informationen zum Personalblatt finden sich hier. Wichtig erscheint der Austausch der Kontaktdaten zwischen der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners im Praktikumsbetrieb und der Schule bzw. der betreuenden Lehrkraft, so dass eine notwendige Kontaktaufnahme, z. B. bei auftretenden Fragen oder Problemen, zügig erfolgen kann.
Für die Durchführung von Praktika ist von Seiten der Schule eine Schülerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese kann für einen bestimmten Zeitraum (z. B. für ein Blockpraktikum) oder für das gesamte Schuljahr abgeschlossen werden. Ein Unfallversicherungsschutz ist bei verpflichtenden, schulischen Praktika generell vorhanden. Weiterführende Informationen und gesetzliche Grundlagen zum Thema Schülerhaftpflicht- und Unfallversicherung finden sich hier.
Möchten Jugendliche ein Praktikum ableisten, in dem sie Nahrungsmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, benötigen sie eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Da die Belehrung als Sammelbelehrung (häufig auch online) durchgeführt werden kann, empfiehlt sich eine Durchführung mit allen Schülerinnen und Schülern in der 7. Jahrgangsstufe. So besitzen alle Schülerinnen und Schüler die notwendigen Voraussetzungen, sollten sie in den höheren Jahrgangsstufen ein Praktikum im Lebensmittelhandwerk absolvieren wollen. Wichtig ist hierfür eine entsprechende Dokumentation der durchgeführten Belehrung bzw. der notwendigen Folgebelehrungen. Weiterführende Informationen und gesetzliche Grundlagen zur Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz finden sich hier.

Die Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes ist primär Aufgabe der Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten.
Notwendige Kompetenzen für die selbstständige Suche eines Praktikumsplatzes müssen den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des BLO-Unterrichts vermittelt werden (siehe 4.2. Unterrichtliche Vorbereitung).
Gelingt es den Schülerinnen und Schülern nicht selbstständig, eine Praktikumsstelle zu finden oder benötigen die Jugendlichen Hilfe bei der Praktikumssuche, bietet sich je nach Unterstützungsbedarf folgende abgestufte Vorgehensweise an:
In einigen Fällen kann es notwendig sein, bereits im Vorfeld Kontakt mit Betrieben aufzunehmen und in enger Abstimmung und im Einverständnis der Erziehungsberechtigen über vorhandene Störungsbilder wie Autismus oder Krankheiten wie Epilepsie zu informieren. Damit können evtl. auftretende Missverständnisse, Schwierigkeiten oder Gefahren während der Praktikumsdurchführung vermieden bzw. Minimiert werden. Aufgrund der Vielschichtigkeit möglicher Störungsbilder oder Krankheiten erscheint hierfür jeweils ein persönliches Gespräch notwendig. Zusätzlich können schriftliche Informationen, wie z. B. Informationsbriefe oder Broschüren bereitgestellt werden. Ein Beispiel, wie ein Informationsbrief bzgl. einer vorhandenen Autismus-Spektrum-Störung aussehen kann, findet sich hier:
4.2 Unterrichtliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung
Um ein Betriebspraktikum gelingend durchzuführen, bedarf es einer guten unterrichtlichen Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler. Dazu ist es notwendig, den Jugendlichen zum einen die Sinnhaftigkeit betrieblicher Praxiserfahrungen für sie selbst aufzuzeigen, zum anderen aber auch, welche Erwartungen die Betriebe an sie als Praktikantinnen und Praktikanten haben, z. B. Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Interesse.
Wichtig ist, dass auch den Schülerinnen und Schülern der Nutzen der Praktikumsbetreuung durch die Lehrkraft für sie selbst klar ist: Die Lehrkraft agiert hier als Partnerin bzw. Partner der Schülerinnen und Schüler und ist nicht vorrangig Kontrollinstanz.
Neben mehr formell-organisatorischen Fragen wie „Wen informiere ich, wenn ich krank bin?“, „Was mache ich, wenn es Probleme gibt?“ etc. gibt es auch Kompetenzen und Inhalte aus dem Lehrplan, die im Vorfeld fächerübergreifend mit den Schülerinnen und Schülern geübt werden können:
- telefonische Anfragen um einen Praktikumsplatz bei einem Betrieb (Deutsch, Lernbereich Sprechen und Zuhören)
- Vorstellungsgespräche als Rollenspiel führen (Deutsch, Lernbereich Sprechen und Zuhören)
- Merkmale und Erstellung von Praktikumsberichten (Tages-, Wochenberichte) (Deutsch Lernbereich Schreiben) =>TIPP: KI-basierte Tools zu Optimierung schriftsprachlicher Texte nutzen
- Gewissenhaftes Führen einer Praktikumsmappe (Deutsch, Lernbereich Lesen – mit Texten und Medien umgehen)
- Erstellen der Berichte am digitalen Endgerät (Informatik, Lernbereich Datenverarbeitung)
- Erstellen von Präsentationen über den Praktikumsberuf (Informatik, Lernbereich Datenverarbeitung; Deutsch, Lernbereich Sprechen und Zuhören)
- Erstellen eines Lebenslaufs, auch unter Nutzung digitaler Vorlagen (Informatik, Lernbereich Datenverarbeitung; Deutsch, Lernbereich Schreiben)
- Erarbeitung von Sicherheitszeichen (Geschichte/Politik/Geographie und Natur und Technik (FS), Lernbereich Technik und Kultur)
- Gestalten einer Weihnachts-/Dankeskarte für den Betrieb (Kunst, Informatik)
5. Begleitung und Betreuung der Betriebspraktika
Für eine zielorientierte und erfolgreiche Durchführung von Betriebspraktika ist eine enge Begleitung der Praktikantinnen und Praktikanten notwendig. Da die Lehrkraft sowohl den Jugendlichen, den Erziehungsberechtigten als auch dem Praktikumsbetrieb bei Fragen zur Verfügung stehen sollte, sind dafür zeitliche Ressourcen zwingend einzuplanen. Aus diesem Grund sollte die Lehrkraft von sonstigen unterrichtlichen Verpflichtungen während des Betriebspraktikums durch die Schulleitung freigestellt werden (vgl. Anm. 1).
- Am ersten Praktikumstag bietet es sich an, in den Betrieben telefonisch nachzufragen, ob die Schülerinnen und Schüler ihr Praktikum angetreten haben.
- Besuchstermine in den Betrieben sollten immer im Voraus vereinbart werden, um sicherzustellen, dass bzw. wo die Jugendlichen angetroffen werden. Dies erscheint vor allem bei Handwerksbetrieben wichtig, da diese oftmals auf Baustellen außerhalb des Praktikumsbetriebs eingesetzt werden. Ebenso sollte sichergestellt sein, dass die jeweiligen Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner im Betrieb für ein Gespräch zur Verfügung stehen.
- Die Schülerinnen und Schüler sollten bei Blockpraktika je nach Unterstützungsbedarf ein- oder zweimal pro Woche besucht werden. In Einzelfällen oder bei auftretenden Schwierigkeiten kann dies, falls zeitlich möglich, auch öfter geschehen.
- Beim Besuch der Praktikumsstelle erkundigen sich Lehrkräfte über die Leistungen und Schlüsselqualifikationen der Jugendlichen.
Während der Praktikumsbesuche (vor allem in der 9. Jahrgangsstufe) besteht ebenso die Möglichkeit, Firmen bei auftretenden Fragen bzgl. einer späteren Ausbildung zu informieren. Hierbei können auch weitere am Prozess beteiligte Personen (z. B. Berufseinstiegsbegleitungen) einbezogen werden.
- mögliche spätere Ausbildungsformen wie Fachpraktiker- oder Werkerausbildungen
- rechtliche Aspekte wie Rehastatus oder rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation
- Unterstützungsmöglichkeiten nach der Schule durch die Agentur für Arbeit wie u. a. die Assistierte Ausbildung (AsA)
- Möglichkeiten der schulischen Förderung nach Beginn einer Ausbildung, wie der Besuch einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung
- Übermittlung der Kontaktdaten der zuständigen (Reha-)Beraterin bzw. des zuständigen (Reha-)Beraters der Agentur für Arbeit bei einem Ausbildungsangebot des Praktikumsbetriebs
Schweigepflichtsentbindung
Wichtig: Da Lehrkräfte der Schweigepflicht unterliegen, dürfen keine Informationen über die Schülerinnen und Schüler ohne das Vorliegen einer Schweigepflichtsentbindung der Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten an die Betriebe weitergegeben werden.
6. Auswertung/Beurteilung des Betriebspraktikums
Nach Beendigung des Praktikums sollten die Schülerinnen und Schüler eine Rückmeldung bzw. Beurteilung ihrer Leistung durch den Praktikumsbetrieb erhalten. Hierfür bietet sich die Verwendung eines schriftlichen Beurteilungsbogens an, der von der Lehrkraft dem Praktikumsbetrieb ausgehändigt wird und im Idealfall auch vom Praktikumsbetrieb mit den Jugendlichen besprochen wird. Beispiele, wie ein solcher Beurteilungsbogen aussehen kann, finden sich hier:
Bei Vorliegen eines schriftlichen Beurteilungsbogens kann zudem ein Vergleich zwischen Selbstbeurteilung des Jugendlichen und der Fremdbeurteilung durch den Betrieb erfolgen. Beispiele, wie eine solcher Selbstbeurteilungsbogen aussehen kann, finden sich hier:
Die Beurteilungen aus den Praktika sollten gesammelt, z. B. in einem Berufsorientierungsordner, und bei einem Wechsel der Klassenlehrkraft an diese weitergegeben werden. Am Ende der Schulzeit erhält die Schülerin bzw. der Schüler den Ordner. Diese können z. B. bei einer späteren schriftlichen Bewerbung um eine Ausbildungsstelle Verwendung finden. Wichtig ist zudem die jährliche Dokumentation der abgeleisteten Praktika im Zusammenfassenden Entwicklungs- und Leistungsbericht nach § 27 Abs. 1 VSO-F.
An einigen Schulen erhalten die Schülerinnen und Schüler zusätzlich ein separates Praktikumszeugnis, welches bei einer späteren schriftlichen Bewerbung um eine Ausbildungsstelle beigelegt werden kann. In diesem Fall nutzt der Betrieb einen eigenen Vordruck oder erhält einen von der Schule. Ein Beispiel, wie eine solches Praktikumszeugnis aussehen kann, findet sich hier:
Erfolgreich abgeleistete Praktika bzw. berufsrelevante Kompetenzen, die im Praktikum von einer Schülerin oder einem Schüler gezeigt wurden, können im Zeugnis erwähnt werden. Beispiele für Formulierungen können sein:
„Im ersten Halbjahr absolvierte xy (sehr) (erfolgreich) ein Tagespraktikum im Berufsfeld Bautechnik.“
„Im zweiten Halbjahr absolvierte xy ein zweiwöchiges Blockpraktikum als Verkäufer/in, wofür er/sie eine sehr gute Rückmeldung erhielt. Vor allem sein/ihr Arbeitswille, seine/ihre Teamfähigkeit sowie sein/ihr Interesse für den Beruf wurden besonders hervorgehoben.“
7. Kontaktpflege mit Betrieben
Um Praktikumsbetriebe für Schülerinnen und Schüler zu gewinnen, können Schulen zu Netzwerktreffen einladen, um die Bedürfnisse der Betriebe und der Schulen gegenseitig transparent zu machen, Informationen über Fördermöglichkeiten, z. B. während einer Ausbildung, und um an Kooperationsmöglichkeiten zu arbeiten. Solche Netzwerktreffen können auch dazu genutzt werden, passende Anbieter für Projekte zu den Berufsfeldern des BLO-Praxis-Lehrplans zu finden.
Unter Umständen gibt es auch schulinterne Möglichkeiten, Betriebe, die Praktikantinnen und Praktikanten aufnehmen, in der Schule zu würdigen, z. B. mit einer für alle Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten frei zugänglichen Infotafel, in der die aktuellen Praktikumsbetriebe klassen- und jahrgangsstufenübergreifend vorgestellt werden.
Eine Sammlung von Praktikumsbetrieben und deren Angeboten erleichtert auch neuen Lehrkräften in der Praktikumsbetreuung die Orientierung und Hilfeleistung bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz.
Anm. 1: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. September 2013 Az.: IV.2-5 S 7305.15.1-4b.10 676 (2013): Betriebspraktikum für Mittelschulen. Verfügbar unter www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV277883/true. Zuletzt abgerufen am 24.04.2025.
Ihre Ansprechperson
Weitere Ansprechpersonen