Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Nach Abschluss der allgemeinen Schulpflicht können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung besuchen.
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung können ihre berufliche Schulpflicht in der Berufsschulstufe des Förderzentrums für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfüllen (weitere Informationen unter Förderschwerpunkt geistige Entwicklung).
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung bieten fachlichen und allgemeinbildenden Unterricht in Fachklassen für anerkannte Ausbildungsberufe gemäß § 4 BBiG und § 25 HwO und für besonders geregelte Ausbildungsberufe für Behinderte gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO sowie in Klassen zur beruflichen Vorbereitung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unter dem Aspekt der individuellen Förderung an.
Aktuelles zur sonderpädagogischen Förderung in der beruflichen Vorbereitung
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