Gesamtmaßnahme Übergang Förderschule-Beruf Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (ÜFSB)
Die Maßnahme Übergang Förderschule-Beruf (ÜFSB) eröffnet, Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wesentliche Kennzeichen sind die Begleitung der Jugendlichen durch den Integrationsfachdienst und die enge Kooperation aller am Übergang beteiligten Personen und Institutionen.
Die bayernweite Maßnahme wird in gemeinsamer Verantwortung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK), des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sowie der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern (RD BY) durchgeführt. Mit der Unterzeichnung der inzwischen fünften Kooperatinsvereinabrung haben die Beteiligten eine Fortführung der BOM 31.08.2026 und der UB 31.08.2028 vereinbart.
Grundlegende Informationen
Ziele
Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung Wege in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu eröffnen. Zielgruppe sind diejenigen Jugendlichen, die sich mit entsprechender Unterstützung voraussichtlich auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten können.Wesentliches Kennzeichen der Maßnahme ist die Begleitung der jungen Erwachsenen durch außerschulische Partner, wie den Integrationsfachdienst und die Reha-Berater. Deshalb kooperieren Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Integrationsfachdienste und Arbeitsagenturen sowie die beteiligten Ministerien, Inklusionsämter, Schulverwaltungen und Bayerischen Bezirken intensiv miteinander.
Maßnahmen
Die Gesamtmaßnahme "Übergang Förderschule - Beruf" gliedert sich in zwei gesetzlich geregelte Teilmaßnahmen:
- Vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung - BOM (§48 SGB III)
- Unterstützte Beschäftigung - UB (§38a SGB IX)
Die Maßnahmen beginnen in der 11. Jahrgangsstufe der Berufsschulstufe und reichen bis zu einem Jahr nach Schulabschluss.
Steuerung der Maßnahme
Ein Lenkungskreis, der sich einmal im Jahr trifft, koordiniert die Maßnahme und behandelt die konkreten Erfordernisse bei deren praktischer Durchführung.
In dieser Gruppe sind von schulischer Seite ein Berufsschulkoordinator, die Referentin des Förderschwerpunkts geistige Entwicklung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sowie ein Regierungsreferent vertreten. Die Seite des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wird durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Bayreuth repräsentiert, welches auch mit der fachlichen Leitung der Steuerungsgruppe betraut ist, sowie durch Vertreter der Inklusionsämter. Ebenso nehmen Vertreter der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit an der Steuerungsgruppe teil sowie Vertreterinnen und Vertreter der Maßnahmeträger.
Leitfaden und ergänzende Materialien
Als verbindliche Handlungsleitlinie für alle Beteiligten steht der Leitfaden in seiner fünften überarbeiteten Fassung zur Verfügung. Einzelheiten zu Phasen, Verlauf und Inhalten der Gesamtmaßnahme sind dem Leitfaden zu entnehmen.
Auch steht ein neues zweiseitiges Dokument zur Maßnahme BOM zur Verfügung. Auf Seite eins erhalten die Erziehungs- und Sorgeberechtigten erste Informationen zur Maßnahme, auf Seite zwei stimmen sie der Anmeldung und der Weitergabe der personenbezogenen Daten zu. Diese Einwilligung ist überarbeitet worden und rechtskonform formuliert.
Ebenso werden an dieser Stelle die Kontaktdaten zu den Kooperationspartnern angeboten.
- Leitfaden (5. Auflage, Stand 9/2023) (PDF, 864 KB)
- Erstinformation zur BOM und Einverständniserklärung zur Anmeldung (DOCX, 1 MB)
- Kontaktdaten der Integrationsfachdienste (IFD) in Bayern - Stand Juni 2023 (PDF, 82 KB)
- Übersicht über die federführenden Agenturen und Integrationsfachdienste (IFD) (PDF, 87 KB)
- Ansprechpartnerinnen und -partner bei den Bezirken (PDF, 92 KB)
- Kooperationsvereinbarung 2022 (PDF, 1 MB)
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