Fachklassen für anerkannte und besonders geregelte Ausbildungsberufe
Die Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung ist in der dualen Berufsausbildung ein eigenständiger Lernort. Ihre Aufgabe ist die Vermittlung von beruflichen und allgemeinbildenden Lerninhalten unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Berufsausbildung und der individuellen Förderbedarfe der Schülerinnen und Schüler.
Der Unterricht hat das Ziel Handlungsfähigkeit in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen entsprechend den individuellen Lernvoraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten aufzubauen. Für die Förderung im Rahmen des Unterrichts ist ein Team aus Berufsschullehrkräften, Fachlehrkräften und Lehrkräften für Sonderpädagogik verantwortlich.
Grundlegende Kriterien der Unterrichtsgestaltung sind
- Individualisierung
- sukzessiver Aufbau der Methoden-, Personal- und Sozialkompetenz
- fächerübergreifende Unterrichtseinheiten
- Lernen in Lernsituationen ergänzt durch den Förderbedarfen berücksichtigende Methoden
Die Schülerinnen und Schüler werden nach verbindlichen Lehrplänen und Lehrplanrichtlinien unterrichtet. Sie nehmen entsprechend den Ausbildungsordnungen an den Zwischen- und Abschlussprüfungen der zuständigen Kammern teil, erhalten den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung und können gegebenenfalls den Hauptschulabschluss bzw. den Mittleren Schulabschluss erwerben (BSO-F § 33 und BSO § 4).
Ihre Ansprechperson
Weitere Ansprechpersonen