Versicherungsschutz (Betriebspraktikum und Schülerfirma)
Ein Betriebspraktikum gilt als „sonstige Schulveranstaltung“ (vgl. Art 30 BayEUG). Aus diesem Grund besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz durch die Kommunale Unfallversicherung Bayern für alle Schülerinnen und Schüler, die an einem verpflichtenden, schulischen Betriebspraktikum (z. B. Schnupperpraktikum, Tagespraktikum, Blockpraktikum) teilnehmen (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII).
Für die Zeit der Teilnahme an einem Betriebspraktikum ist von schulischer Seite eine Schülerhaftpflichtversicherung abzuschließen, soweit keine gleichwertige Versicherung für die Schülerin oder den Schüler besteht (vgl. § 21 BaySchO). Die Schulleitung oder die von ihr damit beauftragten Personen (z.B. Lehr- oder Verwaltungskräfte) schließen die Versicherung im Namen der Erziehungsberechtigten ab. Die Beiträge für die Haftpflichtversicherung sind von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten zu entrichten (vgl. ebd.). Der Freistaat Bayern hat hierfür einen Rahmenvertrag mit der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen, der von Schulen in Anspruch genommen werden kann. Derzeit kostet der Haftpflichtversicherungsschutz pro Schülerin bzw. Schüler 1,60 € für ein zwei Wochen dauerndes Praktikum, bzw. 5,60 € für 365 Tage (Stand Juni 2023).
Analog zum Betriebspraktikum besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch für alle Schülerinnen und Schüler, die sich in Schülerfirmen engagieren.
Um den Haftpflichtversicherungsschutz zu gewährleisten, besteht ebenfalls eine Haftpflicht-Rahmenvereinbarung, die der Freistaat Bayern mit der Versicherungskammer Bayern geschlossen hat. Der jährliche Beitrag liegt derzeit bei 2,74€ pro Schülerin bzw. Schüler, wobei ein Mindestbetrag von 59,50€ pro Schülerfirma zu entrichten ist. Bei einer gewünschten Produkthaftpflichtversicherung ist die Absprache individueller Konditionen mit der Versicherungskammer notwendig (vgl. Anm. 1).
Anm. 1: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2022): Kultusministerielles Schreiben II.1-BS4305.17/36/13 vom 22.12.2022.
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