Schülerfirma
In einer Schülerfirma erwerben Schülerinnen und Schüler durch eigenständiges Handeln und Entscheiden in einem geschützten Rahmen wirtschaftliches sowie praktisches Grundwissen. Grundlage dafür sind die in den Fächern Berufs- und Lebensorientierung - Theorie und Berufs- und Lebensorientierung - Praxis Ernährung und Soziales bzw. Technik der Jahrgangsstufen 7 und 8 erworbenen theoretischen und praktischen Kompetenzen. Die Schülerfirma ist ein Projekt, das sich über mehrere Schuljahre erstrecken kann und üblicherweise von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 9 über mehrere Wochen bis zu maximal einem Schuljahr geführt wird. Sie wird im Rahmen des Unterrichts im Fach Berufs- und Lebensorientierung - Praxis Ernährung und Soziales bzw. Technik umgesetzt. Die zu erwerbenden Kompetenzen und Inhalte ergeben sich daher aus den Fachlehrplänen dieser Fächer und stellen unter Umständen gleichzeitig eine Grundlage für die Erstellung der Projektprüfung dar.
Die Schülerfirma leistet so einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Berufsorientierung. Zudem erstellen die Schülerinnen und Schüler während der Zeit eine Projektmappe für ihre Projektprüfung.
Die Umsetzung einer Schülerfirma orientiert sich an den schulischen Gegebenheiten und an den Interessen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.
Im Folgenden wird eine Auswahl an Kompetenzenund Inhalten dargestellt, die im Rahmen der Berufsorientierung während der Tätigkeit in einer Schülerfirma erworben werden:
- Bewerbungsgespräche führen
- Bewerbungsmappe erstellen
- individuelle berufsfeldspezifische Tätigkeiten selbstständig ausführen
- inner- und außerschulische Praxiserfahrungen für die Einschätzung eigener Interessen und Fähigkeiten erwerben und für die spätere Berufsentscheidung nutzen
- Arbeitsberichte eigenständig verfassen
- Projektmappe erstellen
- individuelle wirtschaftliche Entscheidungen treffen
Vor der Einrichtung einer Schülerfirma müssen einige rechtliche Aspekte beachtet werden. Folgende Übersicht gibt einen ersten Einblick.
Aufsichtspflicht: Bei der Schülerfirma handelt es sich um eine „sonstige schulische Veranstaltung“ (§ 22 BaySchO), bei der die Aufsichtspflicht zu gewährleisten ist. Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich u. a. nach der geistigen und charakterlichen Reife der Jugendlichen (vgl. ebd.).
Unfallversicherung: siehe Versicherungsschutz.
Haftpflichtversicherung: siehe Versicherungsschutz.
Lebensmittelrecht: Arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit Speisen oder Getränken, die sie selbst herstellen, ist eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt notwendig.
Produkthaftung: Um die gesetzliche Haftungspflicht bei Produkten auszuschließen, sollte beim Verkauf auf die Herstellung durch Schülerinnen und Schüler und den damit verbundenen Haftungsausschluss aufmerksam gemacht werden, z. B. durch Kennzeichnung (siehe Versicherungsschutz).
Finanzierung: Möglichkeiten der Finanzierung sind vorab zu prüfen. Dieseergeben sich aus den „Sachausgaben für Schülerfirmen“ und den „Mitteln für die Weiterentwicklung der schulischen Praxis“.
Steuerpflicht: Das KMS II.1 – BS4305.17/34 vom 09.12.2022 mit aktuellen Informationen zur Besteuerung von Schülerfirmen ist zu beachten.
Vor der Gründung einer Schülerfirma müssen die Schulleitung und die beteiligten Lehrkräfte informiert werden. Auch die Eltern sollten Informationen über Organisation und Zielsetzung der Schülerfirma erhalten. Viele Vordrucke sind in der Handreichung „Schülerfirma – komplett und sicher“ für die Mittelschule des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) enthalten.
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