Berufs- und Lebensorientierung - Praxis
„Im Bereich Berufs- und Lebensorientierung wird die selbständige und erfolgreiche Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler angestrebt. [...]Das Fach Berufs- und Lebensorientierung – Theorie vernetzt Kompetenzerwartungen und Inhalte stark mit denen des Fachs Berufs- und Lebensorientierung – Praxis“ (vgl. Anm. 1, Fachprofil Berufs- und Lebensorientierung - Theorie).
Das ab der Jahrgangsstufe 7 unterrichtete Fach Berufs- und Lebensorientierung - Praxis wird überwiegend von Fachlehrkräften unterrichtet. Eine enge Zusammenarbeit mit der Klassenlehrkraft ist dabei überaus wichtig.
Mit sieben Wochenstunden für den gesamten Lernbereich der Berufs- und Lebensorientierung (vgl. Anm. 2) wird ein Schwerpunkt auf die Arbeits-, Berufs- und Lebensorientierung in den Jahrgangsstufen 7 - 9 gelegt.
Die Anbahnung praktischer Kompetenzen beginnt jedoch bereits in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Fach „Werken und Gestalten“ und wird in den Jahrgangsstufen 5 bis 6 dort und in „Ernährung und Soziales“ fortgeführt.
Durch die praktischen bzw. berufs- und lebensorientierten Zielsetzungen im Fach Berufs- und Lebensorientierung – Praxis erkennen die Schülerinnen und Schüler Sinn und Notwendigkeit des praktischen Handelns unter realen Bedingungen. Der Erwerb der Kompetenzen mündet in die Projektprüfung am Ende der 9. Jahrgangsstufe (vgl. Anm. 1, Fachprofil Berufs- und Lebensorientierung - Theorie).
Weiterführende Informationen zu den fachspezifischen Kompetenzen und den Fachlehrplänen bietet der LehrplanPLUS Förderschule für den Förderschwerpunkt Lernen. Die Zuordnung der Inhalte zu den Kompetenzerwartungen kann dem Kompass Kompetenzen und Leistungsbewertung entnommen werden.
Anm. 1: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (o. J.): LehrplanPLUS Förderschule für den Förderschwerpunkt Lernen. Verfügbar unter https://www.lehrplanplus.bayern.de/. Zuletzt aufgerufen am 12.08.2026.
Anm. 2: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2021): Kultusministerielles Schreiben III.6-BS8422.0/7/6 vom 21.07.2021.
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