Informationen zum Förderschwerpunkt Sehen
Sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sehen unterstützt Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf im Bereich Sehen bei der Entwicklung von Orientierung und Mobilität, und beim Erwerb lebenspraktischer Fertigkeiten zur Bewältigung von Alltagssituationen. Sie trägt dazu bei, ein möglichst hohes Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu realisieren.
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen werden an allgemeinen Schulen und an Förderzentren mit Förderschwerpunkt Sehen unterrichtet. Der Unterricht erfolgt auf der Grundlage der Lehrpläne der allgemeinen Schule beziehungsweise entsprechender Lehrplanadaptionen an den Förderschwerpunkt. Es gelten die Abschlussprüfungen der allgemeinen Schule, die u. U. adaptiert werden, um Nachteilsausgleich zu gewährleisten.
Das Referat Sehen erstellt Informationsmaterialien für die Unterrichtspraxis sowie aktuell eine Handreichung zum „Unterricht mit sehgeschädigten Schülerinnen und Schülern“, die im Wesentlichen die unterrichtspraktische Auseinandersetzung mit der Sehschädigung thematisiert und dafür Empfehlungen und Materialhinweise gibt.
Tätigkeitsfelder:
- Erstellen von Fachlehrplänen für blindenspezifische Unterrichtsfächer
- Begleitung der Adaption von Prüfungsaufgaben
- Weiterentwicklung inklusiver Beschulung
- Erfahrungsaustausch der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste
- Kooperation mit anderen Förderschwerpunkten
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