Außerschulische Kooperationspartner
Der Übergang von der Schule in das Berufsleben ist für Schülerinnen und Schüler am Sonderpädagogischen Förderzentrum sowie am Förderzentrum Förderschwerpunkt Lernen ein entscheidender Schritt, der einer sorgfältigen Vorbereitung bedarf. Viele Schülerinnen und Schüler benötigen hier neben der schulischen Beratung auch Begleitung und Unterstützung durch externe Partnerinnen und Partner. Je nach Voraussetzungen kann und muss diese auch längerfristig angedacht werden.
In der folgenden Auflistung gibt es eine Vielzahl von Angeboten außerschulischer Kooperationspartner, die zum Teil regional recht unterschiedlich ausgeprägt und gestaltet sein können.
Aufgabenstellung
- Weiterbildung
- Beratung
Ansässigkeit
- ortsansässige Arbeitsagentur
Zeitraum und Zielgruppe
- Schülerinnen und Schüler im SFZ/FZ FS Lernen (ab der Jahrgangsstufe 8)
- alle potenziellen Auszubildenden und Interessenten einer Reha-Ausbildung (Ausbildungen nach § 66 BBiG oder § 42r HwO)
- Schülerinnen und Schüler mit Reha-Status
Kooperationsweise (exemplarisch)
- Besuch eines Berufsinformationszentrums mit Schülerinnen und Schülern
- freiwillige Abklärung des Reha-Status mittels Psychologische Eignungsuntersuchung (PSU) in der Jahrgangsstufe 9 oder im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
- Unterstützung der beruflichen Ausbildung durch Finanzierung einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) und der Ausbildungsvergütung in Berufsausbildungen nach § 66 BBiG (im Fall der Befürwortung durch Reha-Beratung)
- Ausbau der beruflichen Orientierung sowie der Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis
- bei Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung (EQ) Gewährung eines Zuschusses zur Praktikumsvergütung und eines pauschalierten Anteils zur Sozialversicherung durch die Agentur für Arbeit
Exempl. Antragsprozess bzw. Kontakt
- Herstellung des Kontakts zur für die Schule zuständigen Berufsberatung über Reha-Beratung der ortsansässigen Agentur für Arbeit
- Entgegennahme von Anträgen durch die Berufsberatung, Organisation der PSU-Termine, Eröffnung der Ergebnisse sowie Bewilligung von Maßnahmen der AfA (z. B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme)
Aufgabenstellung
- Unterstützung bei der Suche nach Praktika bei Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) nach § 48 SGB III
- Beratung und Begleitung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben oder Vermittlung geeigneter Ausbildungs- und Arbeitsplätze
- Unterstützung von Schulabgängerinnen und -abgängern sowie Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, beim Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt
Ansässigkeit
- Zuständigkeit meist für einen Bezirk, dort teilweise Zuständigkeit nach Landkreis
Zeitraum und Zielgruppe
- üblicherweise ab dem zweiten Jahr der Berufsschulstufe (BSS) am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
- Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bzw. körperliche und motorische Entwicklung
Kooperationsweise (exemplarisch)
- Im ersten Jahr besuchen die Schülerinnen und Schüler an vier Tagen in der Woche die Berufsschulstufe. An einem Tag in der Woche findet berufsvorbereitender Theorieunterricht mit dem Integrationsfachdienst statt. Ziel ist hier neben der Eruierung von Interessen und Fähigkeiten die Suche nach Praktika.
- Im zweiten Jahr der Maßnahme besuchen die Schülerinnen und Schüler nur noch an einem Tag die Berufsschulstufe. An drei Tagen in der Woche finden Langzeitpraktika statt. An einem weiteren Tag findet weiterhin der berufsvorbereitende Unterricht mit dem Integrationsfachdienst statt.
Exemplarischer Antragsprozess bzw. Kontakt
- Beantragung bei der jeweiligen Regierung (Sachgebiet 41)
Aufgabenstellung
- Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung oder für von Behinderung bedrohte Menschen
Ansässigkeit
- ca. 500 EuTB-Beratungsstellen deutschlandweit
Zeitraum und Zielgruppe
- Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige
- Zeitraum: individuell, nach persönlichem Bedarf
Kooperationsweise (exemplarisch)
- Beratung zu allen Fragen der Teilhabe
Exemplarischer Antragsprozess bzw. Kontakt
- Beratung nach persönlicher Vereinbarung
Aufgabenstellung
- berufliche Rehabilitation bei voller Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung
Ansässigkeit
- regional unterschiedlich
- verschiedene Träger
Zeitraum und Zielgruppe
- Menschen mit Behinderung, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können
- Feststellung durch das berufspsychologische Gutachten der Agentur für Arbeit unter Einbezug sämtlicher ärztlicher Gutachten
Kooperationsweise (exemplarisch)
- je nach Träger oder Anbieter Möglichkeiten für Betriebspraktika innerhalb der WfbM, auch im Rahmen von Außenarbeitsplätzen in Betrieben der freien Wirtschaft
Exemplarischer Antragsprozess bzw. Kontakt
- üblicherweise über die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit
Aufgabenstellung
- Beratung und Unterstützung bei spezifischen Fragen (Schwangerschaft, Drogen, Schulden, Betreuungsrecht, Kriminalität)
Ansässigkeit
- Städte und Landkreise
Zeitraum und Zielgruppe
- abhängig von schüler-, schul- und standortbezogenen Faktoren
- Möglichkeit der Verankerung als festes Element eines schulinternen Curriculums (SchiC) in den Strukturen der Schule, einer Förderstufe oder Jahrgangsstufe
Kooperationsweise (exemplarisch)
- Einzelkontaktvermittlung (ggf. über Jugendsozialarbeit an Schulen/JaS, Koordinatoren, schulinterne Netzwerkstrukturen)
- Unterrichtsgang oder Vorträge im Schulhaus
Exemplarischer Antragsprozess bzw. Kontakt
- Kontaktaufbau zu entsprechenden Beratungsstellen sowie Vereinbarung entsprechender Beratungen durch Lehrkräfte, ggf. auch durch Beratungsstellen selbst
- offene Abstimmung mit anderen Klassen und Berücksichtigung der Jahresplanung wichtig
- Pflegen und Ausbauen von Netzwerken mit verschiedenen Beratungsstellen günstig
Aufgabenstellung
- außerschulische Stärkung der ganzheitlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler
- Förderung individueller Stärken
- Aufbau neuer Interessen
- Berücksichtigung der lokalen Angebotsstrukturen
- Förderung eines sozialen Miteinanders und Einbindung der Schülerinnen und Schüler in regionale Strukturen
Ansässigkeit
- vor Ort
Zeitraum und Zielgruppe
- Angebote für unterschiedliche Altersgruppen, Interessen und Zeiträume
Kooperationsweise (exemplarisch)
- Suche und Kontakt über Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) oder Lehrkräfte
- ggf. Vereine in die Schule einladen
- ggf. Vereine mit der Klasse besuchen (Tage der offenen Tür)
- ggf. Kooperationsstrukturen aufbauen durch das feste Buchen von Trainerinnen und Trainern (z. B. Neigungskurse Sport, Musik, Kunst, Sprache)
Exemplarischer Antragsprozess bzw. Kontakt
- private Kontaktaufnahme sowie Anmeldung, ggf. mit Unterstützung durch die Lehrkraft
- ggf. Anregung durch Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsbeistand, Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Aufgabenstellung
- Unterstützung beim Verfassen und Durchführen von Bewerbungen
- Unterstützung beim Suchen und Absolvieren von Praktika
- Unterstützung beim Absolvieren des jeweiligen Schulabschlusses
Ansässigkeit
- an den Schulen
Zeitraum und Zielgruppe
- Schülerinnen und Schüler im Vorabschlussjahr, die Unterstützung in der beruflichen Orientierung benötigen
- Beendigung 24 Monaten nach Beginn der Maßnahme oder 6 Monate nach Beginn einer Ausbildung
Kooperationsweise (exemplarisch)
- enge Absprache zwischen Lehrkräften und Mitarbeitenden der Berufseinstiegsbegleitung über teilnehmende Schülerinnen und Schüler
- Teilnahme setzt Einverständnis der Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie der Schülerin bzw. des Schülers voraus
Exemplarischer Antragsprozess bzw. Kontakt
- Kontaktaufnahme meist sehr unkompliziert möglich, da Ansprechperson an der Schule bekannt ist
Aufgabenstellung
- professionelle sozialpädagogische Hilfe
- Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit
Ansässigkeit
- örtliches Jugendamt oder anerkannter Träger der freien Jugendhilfe (§ 13 SGB VIII)
Zeitraum und Zielgruppe
- soziokulturell benachteiligte junge Menschen
- Menschen in sozial-emotional herausfordernden Situationen
Kooperationsweise (exemplarisch)
- offenes Angebot durch regelmäßige Präsenz in festen Räumlichkeiten (JaS-Zimmer) an den jeweiligen Schulen
- Einzelkontakte (z. B. Krisengespräche)
- Mediation (z. B. bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern)
- Begleitung von Lernenden und Eltern bei Anträgen (z. B. Wohngeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe/BuT)
- Anbieten und Vermitteln von Beratung (z. B. Schwangerschaft, Schulden)
Exemplarischer Antragsprozess bzw. Kontakt
- individuelle Regelung zur Inanspruchnahme durch die Mitarbeitenden der jeweiligen Schule
Aufgabenstellung
- Realisierung der schulischen Berufsvorbereitung durch Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
- Realisierung der schulischen Ausbildung im dualen Ausbildungssystem (§ 4 BBiG, § 66 BBiG, § 42m HwO, § 25 HwO)
Ansässigkeit
- Berufsschule im Einzugsgebiet (Sprengel)
Zeitraum und Zielgruppe
- Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine Berufsvorbereitung und oder eine Berufsausbildung nach § 66 BBiG oder § 42r HwO realisieren
Kooperationsweise (exemplarisch)
- Weitergabe des sonderpädagogischen Gutachtens nach §27 VSO-F durch Schülerinnen und Schüler bei Anmeldung an die BSF
- Tag der offenen Tür für interessierte Schülerinnen und Schüler
- ggf. praktische Erprobungen in unterschiedlichen Ausbildungswerkstätten
- ggf. Ausfüllen einer „roten Karte für alle Lernenden neben dem sonderpädagogischen Gutachten nach § 27 VSO-F durch die Klassenleitung
Exemplarischer Antragsprozess bzw. Kontakt
- Einreichung der Anträge zur Beschulung bzw. Anmeldungen (ggf. begleitet durch die Klassenleitungen der Sonderpädagogischen Förderzentren) bei den zuständigen Berufsschulen
- ggf.: Weiterleitung der „Roten Karte“ durch das zuständige SFZ an die jeweilige BSF
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