Abschlussprüfungen
Bedeutung der Prüfungen
In der zweiten Hälfte der 9. Jahrgangsstufe werden die Abschlussprüfungen im Förderschwerpunkt Lernen abgelegt. Diese Prüfungen dienen nicht nur der Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten, sondern verfolgen auch das Ziel, das Vertrauen der Schülerinnen und Schüler in ihre eigenen Fähigkeiten zu stärken. Diese mehrtägigen, mehrere Fächer umfassenden, umfangreichen Prüfungen bieten eine erste wichtige Erfahrung und Vorbereitung für die Jugendlichen im Hinblick auf die bevorstehenden Prüfungsanforderungen der Berufsschulen in den Zwischen- und Abschlussprüfungen.
Schülerinnen und Schüler des Sonderpädagogischen Förderzentrums bzw. des Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die am Ende der 9. Jahrgangsstufe nicht an einer regulären Abschlussprüfung teilnehmen, erhalten den individuellen Abschluss. Darüber hinaus haben die Jugendlichen die Möglichkeit, entweder den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen oder den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule zu erwerben – beide Abschlüsse setzen das Bestehen einer Abschlussprüfung voraus. Der Mittelschulabschluss stellt dabei die anspruchsvolleren Prüfungsanforderungen, da das Prüfungsniveau dem der 9. Jahrgangsstufe der Mittelschule entspricht.
Vorbereitung auf die Prüfung
Anhaltspunkte als Empfehlung zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung gibt die folgende tabellarische Auflistung:
| zeitliche Empfehlung bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung in der 9. Jahrgangsstufe | |
|---|---|
| Phasen der Vorbereitung | Zeitraum |
| - schrittweise Vorbereitung auf das Prüfungsformat und die Prüfungsaufgaben | Schuljahresbeginn bis Weihnachten |
| - Abschluss wesentlicher Prüfungsinhalte für die Prüfung (Theorie und Praxis) - Beratungsgespräche über die Wahl des Abschlusses - Wiederholung wesentlicher Prüfungsinhalte | bis Fasching |
| - Anmeldung zur Prüfung - Wiederholung und Vertiefung wesentlicher Prüfungsinhalte - evtl. Durchführung eines Probeprojekts (BLO-Praxis) | bis Ostern |
| - evtl. Durchführung eines Probeprojekts (BLO-Praxis) - Durchführung der Projektprüfung - Wiederholung und Vertiefung wesentlicher Prüfungsinhalte - ggf. Ausgabe des Fragenkatalogs - Bekanntgabe des Notenschlüssels - spezielle Übung und Vorbereitung auf das Prüfungsformat | bis Pfingsten |
| - Durchführung der theoretischen Abschlussprüfungen | bis Schuljahresende |
Beratung zum Abschluss
Die Beratung zum geeigneten Schulabschluss wird durch die Klassenleitung durchgeführt. Idealerweise erfolgt diese in Form eines persönlichen Gesprächs, das nach schriftlicher Einladung in der Schule stattfindet. An diesem Gespräch nehmen neben der Klassenleitung auch die Erziehungsberechtigten sowie die prüfende Person teil.
Die Lehrkraft berät die Schülerin oder den Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte unter Berücksichtigung des aktuellen Lern- und Leistungsstandes. Dem Gespräch geht ein Austausch zwischen der Klassenleitung und den Fachlehrkräften voraus, um die Beratung fundiert vorzubereiten.
Am Ende der Beratung erfolgt eine Empfehlung zur Prüfung. Diese wird von der Klassenleitung ausgesprochen und dient der Schülerin bzw. dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten als Grundlage für ihre Entscheidung. Es steht ihnen jedoch frei, von dieser Empfehlung abzuweichen.
Die Klassenleitung erstellt im Anschluss ein schriftliches Protokoll des Gesprächs, das den getroffenen Entschluss dokumentiert (siehe Vorlage im Anhang).
Prüfungserstellung
Es existieren keine zentralisierten Prüfungen; vielmehr liegt die Verantwortung für die Erstellung der Prüfungen bei den einzelnen Schulen. In einigen Fällen werden jedoch Prüfungen für den gesamten Regierungsbezirk in speziellen Prüfungskommissionen entwickelt. Diese Kommissionen setzen sich aus Lehrkräften der SDW-Klassen zusammen, die gemeinsam für jedes Fach und jeden anzustrebenden Abschluss ein oder mehrere Prüfungsvorschläge erarbeiten, die für den jeweiligen Regierungsbezirk gelten. Diese Vorschläge können entweder empfehlenden Charakter besitzen oder verbindlich sein – darüber entscheidet grundsätzlich die jeweilige Landesregierung. Werden die Prüfungen jedoch in der Eigenverantwortung der Schule erstellt oder an bestehende schulinterne Curricula angelehnt, empfiehlt es sich, die einzelnen Bestandteile der Prüfung auf die Mitglieder der Prüfungskommission (vgl. ISB, Informationen zur Prüfungserstellung und Prüfungsdurchführung) aufzuteilen. In der Praxis übernimmt meist die Klassenleitung der Prüfungsklasse die Hauptverantwortung, während Kolleginnen und Kollegen der Oberstufe sowie der Prüfungskommission unterstützend tätig sind, Überarbeitungen vornehmen und Teilbereiche verantworten. Auf diese Weise wird die Klassenleitung spürbar und zugleich sinnvoll entlastet.
Wahlmöglichkeiten der Abschlüsse
Wahlmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler | |||
|---|---|---|---|
| Wahlmöglichkeiten | Hinweise | Verpflichtende Prüfungsteile mit Arbeits-/Prüfungszeit | |
| individueller Abschluss gemäß § 57 Abs. 1 (für Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 9 nicht an einer Abschlussprüfung teilnehmen) | - für Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 9 nicht an einer Abschlussprüfung teilnehmen) siehe ISB - für Schülerinnen und Schüler, die die Anforderungen der höheren Abschlüsse voraussichtlich nicht erfüllen - Verrechnungen individueller Prüfungsaufgaben mit dem Abschlusszeugnis möglich - Es gibt kein offizielles Prüfungszeugnis - Erstellung einer individuellen „Urkunde“ möglich | - es muss keine Prüfung geschrieben werden - es ist aber möglich, eine individuell auf die Bedürfnisse angepasste Prüfung zu erstellen - dabei gibt es keine verpflichtenden Prüfungsteile - keine festgelegte Prüfungsdauer - Übernahme von Teilbereichen aus anderen Prüfungen ist möglich | |
| Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen nach Abschlussprüfung gemäß § 57a Abs. 3 | Grundlage für die Erstellung der Prüfung sind - die Fach- und Methodenkompetenzen des LehrplanPLUS Förderschule für den Förderschwerpunkt Lernen - die aus dem Lehrplan der bayerischen Mittelschule ausgewählten Inhalte sowie - der „Kompass Kompetenzen und Leistungsbewertung“ des Weiteren gilt zu beachten: - festgelegte Gewichtung der Prüfungsteile (vgl. Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen) - Bestanden mit Notendurchschnitt 4,0 | - im Fach Deutsch ein schriftlicher (75 min) und ein mündlicher Teil (15 min) - im Fach Mathematik ein schriftlicher Teil (60 min) - im Fach Berufs- und Lebensorientierung – Theorie, im Fächerverbund Geschichte/Politik/Geographie und im Fach Natur und Technik insgesamt ein schriftlicher Teil (45 min) - eine Projektprüfung aus dem Fach Berufs- und Lebensorientierung – Praxis Ernährung und Soziales oder aus dem Fach Berufs- und Lebensorientierung – Praxis Technik (angemessene Zeit, in der Regel eine Prüfungswoche) - eine zusätzliche mündliche Prüfung zur Notenverbesserung findet nicht statt - keine Möglichkeit, Noten aus dem Jahresfortgang in die Prüfungsnote einfließen zu lassen | |
| Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung gemäß § 57a Abs. 1 | Grundlage für die Erstellung der Prüfung sind - die Inhalte aus dem LehrplanPLUS Mittelschule (Regelklasse), insbesondere die „Grundlegenden Kompetenzen zum Ende der Jahrgangsstufe 9 (Regelklasse)“ sowie - der „Kompass Kompetenzen und Leistungsbewertung“ (vgl. Anm. 1) des Weiteren gilt zu beachten: - festgelegte Gewichtung der Prüfungsteile (vgl. Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen) - Bestanden mit Notendurchschnitt 4,0 | - im Fach Deutsch ein schriftlicher (75 min) und ein mündlicher Teil (15 min) - im Fach Mathematik ein schriftlicher Teil (60 min) - im Fach Berufs- und Lebensorientierung – Theorie, im Fächerverbund Geschichte/Politik/Geographie und im Fach Natur und Technik insgesamt ein schriftlicher Teil (45 min) - eine Projektprüfung aus dem Fach Berufs- und Lebensorientierung – Praxis Ernährung und Soziales oder aus dem Fach Berufs- und Lebensorientierung – Praxis Technik (angemessene Zeit, in der Regel eine Prüfungswoche) - eine zusätzliche mündliche Prüfung zur Notenverbesserung findet nicht statt - keine Möglichkeit, Noten aus dem Jahresfortgang in die Prüfungsnote einfließen zu lassen | |
| Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen nach Abschlussprüfung gemäß § 57a Abs. 3 und Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung gemäß § 57a Abs. 1 | – Prüfung zum erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen muss zeitlich vor der Prüfung zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule stattfinden – ausschließlich Abschluss der Mittelschule zählt im Falle des Bestehens – Bestanden mit Notendurchschnitt 4,0 – langer, intensiver Prüfungszeitraum ist bei den vorangehendem Beratungsgespräch anzumerken | - Möglichkeit einer kombinierten Prüfung in BLO-Praxis - Möglichkeit einer kombinierten Prüfung im mündlichen Teil der Deutschprüfung - übrige Prüfungsteile müssen getrennt voneinander in getrennten Prüfungszeiträumen geschrieben werden | |
Festlegung Bewertungsschlüssel
Hinsichtlich eines einheitlichen Bewertungsschlüssels gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Häufig wird ein gleichmäßig verteilter Notenschlüssel in den Prüfungen zum Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen verwendet. Im Gegensatz zu den Prüfungen für den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, in denen meist der IHK-Notenschlüssel zu Grunde gelegt wird.Grundsätzlich ist aber auch die Verwendung anderer Bewertungsschlüssel denkbar, sofern die Vorgaben der jeweiligen Regierung dies zulassen.
Wichtig ist die Transparenz des gewählten Notenschlüssels durch die Lehrkräfte für die zu Prüfenden im Vorfeld der Prüfungen. Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, dass Notenbeurteilungen ab der 8. Jahrgangsstufe, sofern von den Erziehungsberechtigten gewünscht, auf der Grundlage eines oder beider Notenschlüssel erfolgen. Diese Noten können dann als wertvolle Grundlage für das Beratungsgespräch über die Wahl des Abschlusses dienen.
Dabei sollte die Auswahl der Aufgaben, das jeweilige Anforderungsniveau sowie die Bepunktung der Aufgaben und Lösungsschritte stets konsistent mit dem angewandten Notenschlüssel abgestimmt werden.
Die folgende Tabelle stellt die gebräuchlichsten Notenschlüssel vor und erläutert deren Vor- und Nachteile.
Notenschlüssel für die Abschlussprüfung | ||
|---|---|---|
| Notenschlüssel | Vorteile | Nachteile |
| IHK-Standard | - wird meist auch im Rahmen der beruflichen Ausbildung genutzt - bundesweit einheitlich und verbindlich - hohe Vergleichbarkeit - Kombination aus Linearität und leichter Entschärfung | - Häufung von Noten der Mitte - Noten „sehr gut“ und „gut“ häufig schwer zu erreichen |
| Abitur (KM-Standard) | - klare bundesweite Vergleichbarkeit - hohe Differenzierungsfähigkeit - gute Nachvollziehbarkeit - Möglichkeit, besser als klassische „Note 1“ abzuschneiden (z. B. 14 oder 15 Punkte) | - in der Regel eher in Verbindung mit einem Punktesystem (15 Punkte) - kann teilweise zur Noteninflation führen (sehr gute Noten 13-14 Punkte) - Umrechnung kann verwirren |
| linear | - hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit - jeder Punkt zählt gleich viel - gute Vergleichbarkeit - Note bildet die tatsächliche Menge gelöster Aufgaben proportional ab | - Kurvenanpassung nicht möglich - Prüfungsschwierigkeit wird nicht berücksichtigt - Anpassung an die Leistungsverteilung nicht möglich - Gleichbehandlung aller Punkte, auch bei verschiedenen Kompetenzniveaus |
| individuell („mit Knick“) | - Bepunktung kann bereits im Vorfeld besser auf die Anforderungen abgestimmt werden - Möglichkeit der individuellen Schwerpunktsetzung | - sehr gute Planung im Vorfeld erforderlich - sehr gute Einschätzung des Leistungsniveaus der zu Prüfenden |


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