Abschlüsse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können in Abhängigkeit von den Lehrplänen, nach denen sie unterrichtet werden, verschiedene Schulabschlüsse erreichen. Die dafür zu absolvierenden Abschlussprüfungen werden teilweise an den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler adaptiert oder Nachteilsausgleiche gewährt.
Individuelle Abschlüsse
Alle Pflichtschulen (Mittelschulen, Förderzentren, Berufsschulen, Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung) können mit einem individuellen Abschluss abgeschlossen werden. Dieser Abschluss beschreibt und würdigt die individuell erreichten Lernziele.
Den Individuellen Abschluss erhalten
- alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung,
- alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, die nicht oder nicht erfolgreich an den Prüfungen zum Abschluss an der Mittelschule oder zum Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen teilgenommen haben.
Abschlüsse des Bildungsgangs Lernen
Abschlüsse der Mittelschule
Abschlüsse der Realschule
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