Islamischer Unterricht an der Realschule
Mit dem Landtagsbeschluss vom 6. Juli 2021 zur Änderung von Art 47 BayEUG wird der Islamische Unterricht ab dem Schuljahr 2021/2022 als reguläres Wahlpflichtfach im Fächerkanon der Schularten verankert.
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, am Ethikunterricht oder am Islamischen Unterricht teilzunehmen (BayEUG Art. 47 Abs. 3). Islamischer Unterricht kann nur eingerichtet werden, wo auch Ethikunterricht eingerichtet ist.
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