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Inklusion
Mit der Ratifizierung zum 26. März 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung den Rang eines Bundesgesetzes zuerkannt. Unter dem Leitbegriff der Inklusion stellt sich damit künftig die Aufgabe, allen Menschen mit Behinderungen „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ sowie die Achtung Ihrer Individualität zu gewährleisten. Neben der Bereitstellung von Unterstützungen, um vorhandene Hemmnisse überwinden zu können, geht es dabei in erster Linie um die Gestaltung von Rahmenbedingungen, die jedwede Form von Benachteiligung und Ausgrenzung ausschließen. Artikel 24 der UN-Konvention präzisiert dies für den Bereich der Bildung, mit der Forderung, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben“ müssen. Durch die Stärkung des Entscheidungsrechtes der Eltern bei der Wahl des richtigen Förderortes sowie den Ausbau und die Weiterentwicklung bewährter Angebote des gemeinsamen Unterrichts (Einzelintegration, Partner-, Kooperationsklassen, offene Förderschulklassen) wird diesen Herausforderungen bei gleichzeitiger Beibehaltung des differenzierten Förderschulsystems begegnet.
Maßnahme Berufsorientierung inklusiv (BOi)
Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit einer anerkannten Schwerbehinderung und/oder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen
Die Maßnahme "Berufsorientierung inklusiv" (BOi) löst die bisherige Maßnahme "Berufsorientierung individuell" (BI) ab und wird in gemeinsamer Verantwortung mit den bayerischen Agenturen für Arbeit durchgeführt.
Für Jugendliche mit einer anerkannten Schwerbehinderung und/oder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen bestehen mitunter besondere Herausforderungen bei der Berufsorientierung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BOi-Maßnahmeträger unterstützen die Jugendlichen dabei, eine realistische berufliche Perspektive zu entwickeln oder Praktikumsplätze zu finden und sich auf die anstehenden Praktika vorzubereiten.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Maßnahme!
Ausgewählte Publikationen
Inklusion an Schulen in Bayern
Um Unterstützung und Hilfe in Form von Handlungswissen zu geben, benennt diese Broschüre Grundlagen sowie Aufgaben der bayerischen Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen im Beratungsfeld Inklusion.
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MSD-Infobriefe Autismus-Spektrum-Störung
Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung besuchen alle Schularten, daher sind die praxisorientierten Informationen, Hinweise und Empfehlungen im Ordner zur Autismus-Spektrum-Störung (ASS) schulartübergreifend angelegt.
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MSD-Infobrief: Schülerinnen und Schüler mit Epilepsie
4-5% aller Menschen erleben im Laufe ihres Lebens einen epileptischen Anfall. Er löst bei vielen Irritation und Bestürzung aus. Sehr oft werden dabei die unscheinbaren, kurzzeitigen Absencen übersehen oder anderen pädagogischen Problemfeldern zugeschrieben. Deutschlandweit sind etwa 200 000 Kinder davon betroffen. In diesem Geheft erfahren Lehrkräfte mehr über das Krankheitsbild und über mögliche Hilfestellungen.
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MSD-Infonews (Download)
Die MSD-Infonews werden in fortlaufender Folge veröffentlicht und stehen schrittweise auch zum Download zur Verfügung.
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BMAS: UN-Konvention
UN-Konvention in leichter Sprache
Partnerklassen (Außenklassen)
Übergang Förderschule-Beruf
Berufsorientierung bei sonderpäd. Förderbedarf
Portal Inklusion
Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)
weitere Informationen
Vom ISB betreute Themenportale
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