Startseite
Schulartspezifisches
Schulartübergreifendes
Über das ISB
Intern
Datenschutz
Impressum
Newsletter
Kontakt
English version
Suche
Startseite
>
Schulartübergreifendes
>
Qualitätssicherung / Schulentwicklung
>
Evaluation
>
Zuerkennung des MODUS-Status
Pädagogik - Didaktik - Methodik
Schule und Gesellschaft
Qualitätssicherung / Schulentwicklung
Bildungsberichterstattung
Vergleichsarbeiten
Evaluation
Externe Evaluation
Evaluationsteams
Onlinebefragung
Interne Evaluation
Schulentwicklung
Schul- und Unterrichtsorganisation
Medienbildung
Fächerspezifische Themen
Zuerkennung des MODUS-Status
Nach einer externen Evaluation und auf Antrag an das Staatsministerium kann eine Schule den Status einer MODUS-Schule erwerben.
Der MODUS-Status berechtigt eine Schule Weiterentwicklungsmaßnahmen zu erproben, insbesondere in den Arbeitsfeldern Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung und Personalführung sowie inner- und außerschulische Partnerschaften. Den Schulen mit MODUS-Status ist es gestattet, von den Schulordnungen abzuweichen, soweit sichergestellt ist, dass die Lehrplanziele erreicht und den Schülerinnen und Schülern keine Nachteile bei Abschlüssen oder beim Erwerb schulischer Berechtigungen entstehen.
Das Staatsministerium kann einer Schule den MODUS-Status zuerkennen, wenn ihre Eignung im Rahmen der externen Evaluation festgestellt worden ist. Dazu muss die Schule mit einer Frist von drei Monaten nach Berichtseröffnung einen begründeten Antrag beim Staatsministerium stellen.
Gesetzliche Grundlage BayEUG Art. 82, Abs. 5
Bekannt-machungen
des Staats-ministeriums
zum MODUS-Verfahren
MODUS-Bogen
Antragsformular
Ansprechpartner:
Markus Wallner
,
Uta Gascho
Veröffentlicht:
aktualisiert Mai 2015
Schularten:
Berufliche Oberschule, Berufsfachschule, Berufsoberschule, Berufsschule, Fachakademie, Fachoberschule, Fachschule, Förderschulen, Grundschule, Gymnasium, Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule
Vom ISB betreute Themenportale
Weitere Links zu Schule und Bildung
Netzwerk: