
Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen: Modulare Mathematiksysteme (MMS)
Gemäß KMBek vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 ist bei Leistungsnachweisen im Fach Mathematik – sowie in den Fächern Physik und Informatik – in MMS-Klassen bzw. MMS-Kursen ab der Jahrgangsstufe 10 ein modulares Mathematiksystem (MMS) als Hilfsmittel zugelassen.
Ab der Abiturprüfung 2029 sind gemäß KMS vom 28.06.2022, Az. V.7–BS5400.13.1/22/1 in der Variante MMS nur noch MMS zugelassen, die das zentrale Prüfverfahren der Länder erfolgreich durchlaufen haben. Sobald ein MMS diese Prüfung bestanden hat und im Handel verfügbar ist, wird seine Bezeichnung auf den Internetseiten des Sekretariats der Kultusministerkonferenz unter https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/bildungswege-und-abschluesse/sekundarstufe-ii-gymnasiale-oberstufe-und-abitur.html veröffentlicht.
Bis einschließlich der Abiturprüfung 2028 können im Rahmen einer Übergangsregelung weiterhin auch die folgenden CAS-Rechner verwendet werden, die eine entsprechende Zulassung des Staatsministerium haben (vgl. KMS vom 26.07.2019, Az. V.7–BS5500–6b.72298 o.V.):
- ClassPad 330 (Casio)
- ClassPad II fx-CP400 (Casio)
- TI-Nspire CX CAS (Texas Instruments)
- TI-Nspire CX II-T CAS (Texas Instruments)
- Prime Graphing Calculator (Hewlett Packard)
Vor der Verwendung bei Leistungsnachweisen sind die CAS-Rechner jeweils einheitlich in einen Ausgangszustand zu versetzen, der den Prüfungsanforderungen gerecht wird. In diesem Ausgangszustand muss ein Zugriff auf möglicherweise gespeicherte Dateien, Programme oder Ergänzungspakete mit zusätzlichen Funktionen unterbunden sein. Die zum Download bereitstehenden „Hinweise zum Ausgangszustand der CAS-Rechner“ beschreiben für einige der derzeit zugelassenen CAS-Rechner, wie ein derartiger Ausgangszustand herzustellen ist.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung des CAS-Rechners gemäß genannter KMBek bei Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung) ausgeschlossen werden kann, wenn es die Lehrkraft hinsichtlich einer sachgemäßen Prüfung der Lerninhalte für sinnvoll erachtet.
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