Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen in Mathematik
Allgemeine Regelungen
Die Verwendung von Hilfsmitteln bei schriftlichen und mündlichen Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ist durch die KMBek Nr. VI.9–5 S 5500-6b.41 619 vom 07.06.2011 geregelt. Diese enthält auch Festlegungen zum Ausschluss von Hilfsmitteln, zu unangekündigten Leistungsnachweisen sowie zu Hervorhebungen und Verweisungen. Ergänzende Regelungen für das neue neunjährige Gymnasium sind durch das KMS Nr. V.7–BS5400.13.1/22/1 vom 28.06.2022 getroffen.
Genauere Regelungen zur Funktionalität des Taschenrechners sowie zu Computeralgebrasystemen werden durch KMS getroffen. Die zugelassenen stochastischen Tabellen und naturwissenschaftlichen Formelsammlungen sind in den Verzeichnissen der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel zu finden.
Überblick über die zugelassenen Hilfsmittel
Im Zusammenhang mit der bundesweiten Vereinheitlichung der in Prüfungen zugelassenen Hilfsmittel und dem am Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) durchgeführten Prüfverfahren für digitale Hilfsmittel ergibt in den folgenden Jahren sich ein Übergangsprozess, dessen Details in den nachstehenden Übersichten dargestellt sind.
- Jgst. 8/9 (neunjähriges Gymnasium):
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10 (neunjähriges Gymnasium):
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- sobald verfügbar: ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung, die das Dokument mit mathematischen Formeln enthält
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS Nr. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. vom 26.07.2019 aufgeführt ist
- Jgst. 11/12 (achtjähriges Gymnasium) und Abiturprüfung 2023:
- Merkhilfe
- naturwissenschaftliche Formelsammlung, die die Merkhilfe enthält
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS Nr. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. vom 26.07.2019 aufgeführt ist
- stochastische Tabellen
- Jgst. 8/9 (neunjähriges Gymnasium):
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10/11 (neunjähriges Gymnasium):
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- sobald verfügbar: ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung, die das Dokument mit mathematischen Formeln enthält
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS Nr. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. vom 26.07.2019 aufgeführt ist
- sobald verfügbar: modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 12 (achtjähriges Gymnasium) und Abiturprüfung 2024:
- Merkhilfe
- naturwissenschaftliche Formelsammlung, die die Merkhilfe enthält
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS Nr. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. vom 26.07.2019 aufgeführt ist
- sobald verfügbar: modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- stochastische Tabellen
- Jgst. 8:
- nicht empfohlen (da in der Abiturprüfung ab 2030 nicht mehr zugelassen): wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 9:
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10/11:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung, die das Dokument mit mathematischen Formeln enthält
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS Nr. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. vom 26.07.2019 aufgeführt ist
- sobald verfügbar: modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 12:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung, die das Dokument mit mathematischen Formeln enthält
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS Nr. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. vom 26.07.2019 aufgeführt ist
- sobald verfügbar: modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- stochastische Tabellen
- Jgst. 8/9:
- nicht empfohlen (da in der Abiturprüfung ab 2030 nicht mehr zugelassen): wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 11:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS Nr. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. vom 26.07.2019 aufgeführt ist
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 12/13 und Abiturprüfung 2026:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung, die das Dokument mit mathematischen Formeln enthält
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS Nr. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. vom 26.07.2019 aufgeführt ist
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- stochastische Tabellen
- Jgst. 8/9:
- nicht empfohlen (da in der Abiturprüfung ab 2030 nicht mehr zugelassen): wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- nicht empfohlen (da in der Abiturprüfung ab 2030 nicht mehr zugelassen): wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 11:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 12:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS Nr. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. vom 26.07.2019 aufgeführt ist
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 13 und Abiturprüfung 2027:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS Nr. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. vom 26.07.2019 aufgeführt ist
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- stochastische Tabellen
- Jgst. 8/9:
- nicht empfohlen: wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10/11:
- Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- nicht empfohlen: wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 12:
- Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 13 und Abiturprüfung 2028:
- Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Computeralgebrasystem, das im KMS Nr. V.7–B S 5500–6b.72298 o.V. vom 26.07.2019 aufgeführt ist
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 8/9:
- nicht empfohlen (da in der Abiturprüfung ab 2030 nicht mehr zugelassen): wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10/11:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- nicht empfohlen (da in der Abiturprüfung ab 2030 nicht mehr zugelassen): wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 12:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- nicht empfohlen: wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 13 und Abiturprüfung 2029:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalität den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 8/9:
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- Jgst. 10–13 und Abiturprüfung:
- ländergemeinsames Dokument mit mathematischen Formeln
- ländergemeinsame mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung
- wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
- modulares Mathematiksystem, das das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
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