Vergaben
Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung führt in Vertretung für den Freistaat Bayern Vergabeverfahren gemäß den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen durch.
Informationen zu aktuellen Vergabeverfahren des Staatsinstituts finden Sie je nach Verfahrensart auf den Vergabeplattformen www.auftraege.bayern.de oder www.bayvebe.bayern.de.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten auf der Plattform www.auftraege.bayern.de eine einmalige Registrierung erfordert. Diese ist kostenfrei. Technische Unterstützung hierbei finden Sie unter:
https://www.deutsche-evergabe.de/home/contact.
EMFA – European Media Freedom Act
Öffentliche Mittel oder sonstige Gegenleistungen oder Vorteile im Sinne des Art. 25 Abs. 1 EMFA werden vom Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung bewilligt. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.


