Externe Evaluation
Nach einer Pilotphase beginnend mit dem Schuljahr 2003/04 wurde die externe Evaluation von Schulen in Bayern zum Schuljahr 2005/06 als wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung und -entwicklung flächendeckend eingeführt. Durch die Aufnahme in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) am 1. August 2008 ist sie für staatliche Schulen verbindlich vorgeschrieben (vgl. Art. 113c, BayEUG). Schulen in kommunaler und privater Trägerschaft wird sie empfohlen.
Im Schuljahr 2018/2019 wurde die externe Evaluation ausgesetzt und hinsichtlich nachfolgender Aspekte wie z.B. Verschlankung des Verfahrens, Fokus auf Schul- und Unterrichtsentwicklung, Partizipation der Schulen, Unterstützung der Schulen im Anschluss an die Evaluation, etc. überarbeitet.
Das neue Konzept der externen Evaluation wurde im Schuljahr 2019/20 von der Qualitätsagentur pilotiert und während der Covid19-Pandemie von den Schulen freiwillig in Anspruch genommen. Danach konnte sukzessiv in allen Schularten die externe Evaluation wieder aufgenommen werden und ist seit dem Schuljahr 2022/23 für alle Schularten verpflichtend.
Zum Schuljahr 2025/26 erfolgte im Rahmen der Entbürokratisierungsoffensive des Kultusministeriums die Aussetzung der externen Evaluation, um diese hinsichtlich Effizienz und engerer Verzahnung mit der Schulentwicklung weiterzuentwickeln.