Zum Selbstverständnis der Fachschaftsleiterin bzw. des Fachschaftsleiters
Verantwortlich wahrgenommene Führung arbeitet – eingebettet in das Schulentwicklungsgeschehen als Ganzes – ziel-, lösungs- und teamorientiert und professionell darauf hin. Um die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben im Rahmen der Unterrichtsentwicklung und der Qualitätssicherung wahrnehmen zu können, sind sich Fachschaftsleiterinnen und Fachschaftsleiter neben der grundlegenden fachlichen Kompetenz weiterer Aspekte ihrer Rolle bewusst.
Die Haltung, die die Fachschaftsleitung einnimmt, ist entscheidend für den Erfolg in ihrer Rolle. Begeisterung und Engagement für das Fach bzw. den Beruf tragen dazu ebenso bei wie personale Faktoren, die auf der Basis von Selbstreflexion und der Bereitschaft, eigenes Handeln immer wieder zu hinterfragen, erworben und ausgebaut werden. Die Fähigkeit zu teamorientiertem Arbeiten sowie ein Repertoire an prozessorientierten Maßnahmen der Gruppenleitung animieren auch die Mitglieder der Fachschaft zur Partizipation. Gemeinsam getragene Entscheidungen tragen dazu bei, dass die Fachschaftsarbeit von gegenseitigem Vertrauen geprägt wird und die Schülerinnen und Schüler im Alltag von Weiterentwicklungen profitieren.
Grundlegende Aspekte fachlicher Führung realisieren sich auf unterschiedlichen Ebenen, die einander nichts nehmen. Insbesondere gehört zu einer förderlichen Begleitung auch Klarheit über Erreichtes und zu Erreichendes. Es ist ein Gebot der Fairness innerhalb eines Kollegiums, dass Erfolge auch eine Rolle bei der Beurteilung spielen.
Die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter übernimmt eine wichtige Rolle als Vorbild, Multiplikator und Initiator, von ihr bzw. ihm gehen Anstöße in methodischer, didaktischer und pädagogischer Hinsicht aus; er oder sie schafft gleichzeitig den Rahmen dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen ihre Kompetenzen und Potenziale für das Erreichen der gemeinsamen Ziele einbringen und diese für die fachliche (Zusammen‑)Arbeit sowie zur Entlastung in der Fachschaft genutzt werden.
Das wichtigste Steuerungs- und Gestaltungselement ist dabei die Kommunikation. Die Fähigkeit, Zielvorstellungen und Erwartungen klar und sachlich mitzuteilen, ebenso wie die Bereitschaft, zuzuhören, tragen wesentlich zum Aufbau personaler Autorität bei.
Bei professionell gestalteter Kommunikation gelingt es Führungskräften,
- sich klar auszudrücken,
- komplexe Gesprächsgegenstände und -verläufe zu strukturieren,
- viel Zeit und Genauigkeit auf die Zielklärung zu verwenden,
- bestimmte, als wichtig erkannte Inhalte in den Fokus zu rücken,
- Raum für den Diskurs aller Beteiligten und deren Sichtweisen zu lassen und diese Phasen besonders sorgfältig zu strukturieren,
- für die Durchsetzung von Vorgaben und Vereinbarungen zu sorgen, indem deren Umsetzung eingefordert wird und, wenn der Kontext dies erforderlich macht, durch Beurteilung und Bewertung von Sachverhalten klar und fair Stellung zu beziehen.
Die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter ist sich der Verantwortung, die mit der eigenen Rolle verbunden ist, bewusst. Als fachliche Führungskraft behält sie daher das gemeinsame höher zu gewichtende Interesse aller Beteiligten im Auge, die Sicherung und Verbesserung der Unterrichtsqualität sowie die Vergleichbarkeit der Anforderungen zum Wohl der Schülerinnen und Schüler. Dieser Prozess erfordert auch, ggf. eigene Interessen zu hinterfragen, andere berechtigte Interessen zu berücksichtigen und – soweit möglich – einen Ausgleich zu erwirken.
Die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter unterstützt und erleichtert durch die Sammlung und Weitergabe von Informationen die Arbeit der Fachkolleginnen und -kollegen. Besonders neue Fachschaftsmitglieder sind auf einen zuverlässigen Informationsfluss angewiesen. Die Fachkolleginnen und ‑kollegen müssen sich darauf verlassen können, dass die Fachschaftsleitung sie auf zwingend zu beachtende Informationen hinweist, z. B. bei Fragen zu Aufgabenstellung, Anforderungsniveau, Korrektur und Bewertung von Leistungserhebungen. Durch zuverlässige Aufbewahrung bzw. Speicherung wichtige Informationen sorgt die Fachschaftsleitung dafür, dass die Kontinuität der Fachschaftsarbeit – auch bei einem personellen Wechsel – gewährleistet ist.
Unabhängig davon sind Lehrkräfte verpflichtet, sich über amtliche Veröffentlichungen zu unterrichten (§ 17 LDO). Das bedeutet, dass keine Lehrkraft die Fachschaftsleitung oder die Schulleitung für Versäumnisse hinsichtlich der eigenen Informationspflicht verantwortlich machen kann, soweit die Zugänglichkeit der Informationen gewährleistet ist.
Zu den Aufgaben der Fachschaftsleiterin bzw. des Fachschaftsleiters gehört es, einen Beitrag zur Dienstlichen Beurteilung der Lehrkraft zu liefern. Dienstliche Beurteilungen haben zum einen – als Instrument der Personalführung und der Qualitätssicherung – die Aufgabe, der einzelnen Lehrkraft zu zeigen, welches Leistungs-, Befähigungs- und Eignungsbild von ihr gewonnen wurde. Zum anderen ermöglicht die dienstliche Beurteilung einen vergleichenden Überblick über das Leistungs- und Eignungspotenzial der Lehrkräfte; sie bildet so die wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidungen für die Übernahme von Funktionsstellen an der eigenen Schule und über die eigene Schule hinaus. Diese Zielsetzungen erreicht die dienstliche Beurteilung nur, wenn sie nach den Geboten der Gleichmäßigkeit, Gerechtigkeit und Sachlichkeit erstellt wird. Damit die Schulleiterin bzw. der Schulleiter diese Anforderungen erfüllen und dabei den Lehrkräften der verschiedenen Fachschaften insbesondere auch in fachlicher Hinsicht gerecht werden kann, ist es wichtig, dass die jeweilige Fachschaftsleitung aus einer objektivierten Perspektive heraus einen differenzierten und sachgerechten Beurteilungsbeitrag über jede einzelne Lehrkraft der Fachschaft abgibt. Bei der Erstellung der Beurteilungsbeiträge muss die Fachschaftsleitung daher sicherstellen, dass das Leistungsspektrum der Fachschaft fair und differenziert abgebildet wird.
Hierzu empfiehlt es sich, dass die Fachschaftsleiterin der Fachschaftsleiter für jede Lehrkraft der Fachschaft fortlaufende Aufzeichnungen über Leistung, fachlich-pädagogische Kompetenz und Engagement anfertigt. Von besonderer Bedeutung ist zudem die Fähigkeit der einzelnen Lehrkraft, Entwicklungen anzugehen und Rückmeldungen erfolgreich in die Praxis zu implementieren.
Für die Fachschaftsleiterin bzw. den Fachschaftsleiter ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass auf der Grundlage der mit der Unterrichtsentwicklung und Qualitätsentwicklung verbundenen Aufgaben der Ebene 3 zwischen den Aufgaben der Ebene 1 (Begleiten/Orientieren) und denen der Ebene 2 (Beurteilen; vgl. Grafik, Seite 11) kein Widerspruch herrschen muss. Die Fachschaftsleitung hat an der Rahmensetzung der Schulleitung für die gesamte Schule Anteil und ist für die Entwicklung des Teilbereichs zuständig, der sich für sie ergibt. Damit setzt sie als fachliche Führungskraft wiederum den Rahmen für die Mitglieder ihrer Fachschaft, innerhalb dessen sie sich einbringen und ihre Vorstellungen von verantwortungsvollem, professionellem Handeln als Lehrkraft verwirklichen können. Gemeinsames Entwickeln von Projekten, eine gute Rückmeldekultur und ein Schulklima, in dem Zusammenarbeit und Austausch gedeihen, sorgen dafür, dass sich die Beteiligten offen mit Stärken und Schwächen ihrer Schule, aber auch ihrer eigenen Person auseinander setzen.