Auftrag und Profil der Fachschaftsleitung
Der hohe Stellenwert der Fachlichkeit ist ein spezifisches Merkmal des Gymnasiums, die fachliche Qualität steht im Zentrum des Bildungsauftrags. Von sich immer schneller verändernden Rahmenbedingungen sind die Fachschaften unmittelbar betroffen. Herausforderungen wie Digitalisierung oder KI – auch bei der Weiterentwicklung der Prüfungskultur – und die Notwendigkeit verstärkter Demokratieerziehung betreffen alle Fächer gleichermaßen, ebenso wie sich verändernde Schülerpersönlichkeiten und familiäre Hintergründe.
Der Auftrag der Fachschaftsleitungen wird schulartübergreifend in der Lehrerdienstordnung (§ 23 LDO, insbesondere Abs. 1 und 2) benannt und im Funktionenkatalog für die Gymnasien konkretisiert.
Die Tätigkeit der Fachschaftsleitung definiert sich u. a. durch:
- Unterstützung und Beratung der Schulleitung und der Kolleginnen und Kollegen in fachlichen Fragen
- Reflexion über den Beitrag des Fachs zur Weiterentwicklung der Schule und Nutzung von Gestaltungsspielräumen zur Umsetzung
- Stärkung der Umsetzung der fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungziele im Fachunterricht
- Schaffung von Synergien durch Kooperationen mit Lehrkräften anderer Fächer
- Einbeziehung der Fachschaftsmitglieder in Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsprozesse, sodass die Schule von einer Kultur wertschätzenden Feedbacks und produktiver Zusammenarbeit geprägt ist
- Vorbildfunktion: Innovationsfreude, Gestaltung des eigenen Aufgabenbereichs, Fähigkeit, das eigene Handeln zu hinterfragen und weiterzuentwickeln