Aufgaben der Fachschaftsleitung in der Fachschaft: Sammlungsleitung
In den Naturwissenschaften sowie in Geographie, Kunst, Musik, Sport und zuweilen auch in weiteren Fächern übernimmt häufig – allerdings nicht zwingend – die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter auch die Leitung der Lehrsammlung. Im Zusammenhang mit der Sammlungsleitung nimmt die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter auch Führungsaufgaben wahr. So unterstützt er die Fachkolleginnen und -kollegen bei der sachgerechten Benutzung von Gerätschaften und hält sie zu gemeinsamer Verantwortung für Instandhaltung und Vollständigkeit der Ausstattung an.
Der Sammlungsleiterin bzw. dem Sammlungsleiter wird von der Schulleitung – soweit fachlich geboten – auch Verantwortung in Hinblick auf die Umsetzung der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) übertragen. Eine aktuelle Fassung der RiSU, eine Übersicht über Zuständigkeiten und weitere hilfreiche Informationen finden sich auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter https://www.km.bayern.de/unterrichten/unterrichtsalltag/schutz-und-sicherheit/sicherheit-im-unterricht.
Mit der Gestaltung der Sammlung lassen sich wichtige Impulse für den Unterricht setzen. Besonders hilfreich ist es, wenn die Fachschaft gemeinsam ein Konzept für die Sammlung erarbeitet, durch das gewährleistet ist, dass
- die Auswahl der Lehr- und Lernmittel sowie der Materialien die angestrebten Unterrichtsformen ermöglicht und unterstützt,
- alle Materialien und Gerätschaften stets einsatzbereit und regelmäßig benötigte Materialien für alle Fachkolleginnen und ‑kollegen schnell verfügbar sind.
Auch bei der Erweiterung der Sammlung sollte dieses Konzept und der Blick auf einen schülergerechten Unterricht im Vordergrund stehen.
Die Leiterin bzw. der Leiter einer Sammlung sollte über die Zuständigkeiten der Schule und des Sachaufwandsträgers hinsichtlich der Budgetplanung informiert sein. Insbesondere bei Anschaffungen, die das Übliche an Wert und Aufwand übersteigen, ist frühzeitig enger Kontakt zur Schulleitung herzustellen, um bedeutsame Faktoren (wie Ausschreibungsverfahren, Förderrichtlinien, Zuschusswesen etc.) in die fachliche Planung und Prozessbegleitung einzubeziehen. Auch sollte bedacht werden, dass die Zeiträume der Haushaltsplanung und -freigabe des Sachaufwandsträgers sich meist nicht mit Schuljahren decken.