Aufgaben der Fachschaftsleitung in der Fachschaft: Fachsitzungen
Gewinnbringende Fachsitzungen dienen zunächst einem intensiven Meinungs- und Erfahrungsaustausch; sie sollten hierfür von Inhalten, die sich schriftlich erledigen lassen, entlastet werden.
Es empfiehlt sich, die erste Fachsitzung möglichst früh im Schuljahr anzusetzen, um sie für Koordinierungsaufgaben zu nutzen. In der Regel besteht im Laufe des Schuljahrs die Notwendigkeit zu einer zweiten Fachsitzung, um fachliche oder organisatorische Fragestellungen ebenso zu besprechen wie Fragen der Weiterentwicklung des Fachs und der Schule.
Fachsitzungen können sowohl einen informierenden (bzw. koordinierenden) Charakter als auch einen vorwiegend konzipierenden Charakter haben. Gewinnbringend sind auch schul- und schulartübergreifende Fachsitzungen.
Die Fachsitzung erfüllt vielfältige Aufgaben:
- Sie bietet der gesamten Fachschaft und ggf. der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter einen Ort der Beratung, der Aussprache und der Beschlussfassung (z. B. zu Fragen der Didaktik und der Lehrpläne, der Planung von Unterrichtssequenzen, der Einführung neuer Lehr- und Lernmittel, der fachlichen Progression und der Akkumulierung fachlicher Kompetenzen).
- Sie ist Forum der Fachschaft zur Bündelung von Aktivitäten und Verteilung von Aufgaben (etwa Betreuung von Wettbewerben, Organisation von Austauschprogrammen etc.).
- Sie dient der fachlichen und didaktisch-methodischen Fortbildung der Lehrkräfte und damit auch der Sicherung und Entwicklung von Unterrichts- und Schulqualität.
- Sie ermöglicht die Einbeziehung schulischer oder außerschulischer Referentinnen bzw. Referenten und die Erkundung außerschulischer Lernorte.
Die Fachsitzung eröffnet daher Gestaltungsspielräume, z. B.:
- zur gemeinsamen Weiterentwicklung des Unterrichts im Sinne des Lehrplans, z. B. durch das Aufgreifen und Diskutieren neuer fachlicher und didaktisch-methodischer Impulse
- zur Identifizierung und Formulierung fachlicher Leitziele
- zur Profilierung der Fachschaft
- für die aktive Mitwirkung an der Gestaltung des Schulprofils bzw. am Schulentwicklungsprogramm
- für die Entwicklung bzw. Pflege eines angenehmen kollegialen Klimas in der Fachschaft ebenso wie der gemeinsamen fachlichen Verantwortung
Rechtliche Vorgaben
Fachsitzungen werden (sofern die Umstände keine weiteren Sitzungen erforderlich machen) in der Regel einmal im Schulhalbjahr „außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit“ (§ 22 LDO) von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter einberufen.
Die Mitglieder der Fachschaft müssen über Ort, Zeit und geplante Tagesordnung mindestens eine Woche vorher schriftlich informiert werden (nicht nur per Aushang). Es besteht Teilnahmepflicht, ein Fernbleiben aus zwingendem Grund ist der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter anzuzeigen (§ 11 LDO). In der Regel findet die Sitzung in einem geeigneten Raum in der Schule statt, sie kann aber auch an außerschulischen Orten abgehalten werden (etwa als Fachexkursion).
Die Leitung der Fachsitzung kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter selbst wahrnehmen oder sie der Fachschaftsleiterin bzw. dem Fachschaftsleiter übertragen (§ 22 LDO).
Über jede Fachsitzung ist eine Niederschrift zu fertigen (§ 22 LDO).
Inhaltliche Planung
Um wichtige Informationen weitergeben, notwendige Absprachen treffen und/oder themenspezifisch arbeiten zu können, aber auch Raum für den kollegialen Austausch zu bieten, empfiehlt sich eine klare Strukturierung der Fachsitzung:
- Weitergabe von Informationen
- Kollegialer Austausch
- Themenspezifischer Teil (z. B. Fachvortrag, Workshops, Fachexkursion)
- Formulieren von Zielvereinbarungen und Beschlüssen
Die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter muss bei der Planung entscheiden, welche Elemente in der Fachsitzung abgedeckt werden sollen bzw. welchen Zeitrahmen sie jeweils erhalten sollen. Über die Zeitplanung sollten die Fachkolleginnen und -kollegen vorab informiert werden.
Vieles kann zur Entlastung der Sitzung im Vorfeld (etwa in Schriftform) den Fachschaftsmitgliedern übermittelt werden.
Im Vorfeld der Sitzung wird der thematische Bedarf der Fachschaft ermittelt. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Mitgliedern der Fachschaft ermöglicht es, dass Kolleginnen bzw. Kollegen Beiträge vorbereiten können. Der Fachschaftsleitung kommt im jeweiligen Teil der Sitzung dann eine moderierende Rolle zu.
In der Fachsitzung ist Einzelkritik bzw. personenbezogene Kritik unangebracht; hier geht es darum, fachliche Standards zu sichern bzw. weiterzuentwickeln. Beim Bericht aus der Respizienz kann es z. B. hilfreich sein, besonders gelungene Aufgabenstellungen vorzustellen, um gleichzeitig geleisteter Arbeit Anerkennung zu zollen und vereinbarte Zielvorstellungen zu verdeutlichen bzw. gemeinsame Ziele zu initiieren.
Die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter achtet auch auf ein effizientes Zeitmanagement. Die Anlage eines Themenspeichers sichert die Bearbeitung von Feldern, die innerhalb einer einzigen Fachsitzung nicht bearbeitet werden können, schafft Verbindlichkeit und setzt gleichzeitig Impulse für die Vorbereitung der folgenden Sitzungen.
Beispiele für themenbezogenes Arbeiten
- Ideen zur Unterrichtsgestaltung, zur Konzeption von (innovativen) Leistungsnachweisen und Aufgabenformaten (z. B. Vorstellung von Good-Practice-Beispielen)
- Zusammenarbeit in Teams (Jahrgangsstufe, Projekt), z. B.:
- gemeinsame Besprechung von Leistungsnachweisen anhand konkreter positiver Beispiele
- gemeinsames Erstellen bzw. Korrigieren von Leistungsnachweisen
- gemeinsames Erstellen von Unterrichtsmaterialien
- Vereinbarung von gegenseitigen Unterrichtsbesuchen (kollegiale Hospitation)
- Konzepte, z. B.:
- zur Lehrplanumsetzung, auch zum fachspezifischen Beitrag für die Umsetzung der verbindlichen schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele
- zum nachhaltigen und selbstwirksamen Lernen
- zum digitalen Lernen
- im Rahmen der Weiterentwicklung der Prüfungskultur
- zum sprachsensiblen Fachunterricht
- zum Auf- und Ausbau der Medien- und Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler
- Kriterien für die Bewertung von Präsentationen und Referaten sowie die Einbindung von KI
- Absprachen über Veranstaltungen, Exkursionen etc.
- Einrichtung von P- und W-Seminaren (Themen, Anforderungen, Betreuungsstandards); Wissenschaftswoche
- Erfahrungen mit dem Einsatz von Schulbüchern und vorhandenen Materialien
- Einführung neuer Lehrwerke
Abschließend sollten Zielsetzungen vereinbart und festgehalten sowie ggf. entsprechende Beschlüsse gefasst werden. Unter Umständen kann dafür die Zustimmung weiterer Gremien bzw. Personen erforderlich sein (Schulleitung, Schulforum, andere Fachschaft, Beauftragte für Sonderbereiche wie Datenschutz etc.), damit ein verbindlicher Fachschaftsbeschluss gefasst bzw. umgesetzt werden kann.