Aufgaben der Fachschaftsleitung in der Fachschaft
Unterstützen – Beraten – Gestalten – Entwickeln
Die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter sichert durch gezielte Unterstützung und Beratung die fachwissenschaftliche, fachdidaktische und pädagogische Qualität des Unterrichts und gestaltet die fachliche Weiterentwicklung aktiv mit.
Die Fachschaftsleitung stärkt die Fachschaftsmitglieder in ihrer Eigenverantwortung beim Erreichen der Qualitätsziele durch Unterstützung und Beratung. Dazu wird eine transparente und professionelle Rückmelde- und Beratungskultur aufgebaut, zu der auch regelmäßiges positives Feedback für gut geleistete Arbeit gehört.
Unterstützen
Zur erfolgreichen Ausübung ihrer Funktion muss die Fachschaftsleitung auch über Fragen ihres Faches möglichst umfassend und aktuell informiert sein. Sie stellt allen Beteiligten alle grundsätzlich relevanten bzw. im Bedarfsfall benötigten Informationen zeitnah zur Verfügung. So können sich die Kolleginnen und Kollegen darauf verlassen, dass sie über notwendige Informationen verfügen, was sie allerdings nicht davon entbindet, aktiv Informationen einzuholen.
Relevante Informationen umfassen unter anderem:
- amtliche Bestimmungen, z. B. Lehrplan, KMS, Verordnungen,
- Leistungserhebungen, z. B. Vorgaben und Absprachen, zulässige neue Formen und Hilfsmittel,
- Erfahrungen aus der Respizienz, z. B. zu Anforderungsniveau und Korrektur,
- Inhalte und Ergebnisse aus regionalen Fachschaftsleitertagungen, z. B. neue Aufgabenformate,
- die Ausstattung der Fachschaft, z. B. vorhandene Unterrichtsmaterialien,
- fachspezifische Publikationen, Fachschaftssammlung und Medienausstattung,
- die Nutzung der BayernCloud Schule, z. B. zur Sammlung bisheriger Leistungserhebungen,
- Aktivitäten der Fachschaft, z. B. Veranstaltungen und Exkursionen
- außerschulische Angebote, z. B. Fortbildungen und Veranstaltungen externer Partner.
Wichtige Informationsquellen hierfür sind zum Beispiel:
- Amtsblatt sowie Homepage, Schreiben und Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums Unterricht und Kultus
- BayEUG, BaySchO und GSO
- Schreiben und Informationen der Dienststellen der Ministerialbeauftragten
- Homepage, Kontaktbriefe und Handreichungen des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
- Vorschriften und Merkblätter für besondere Aufgaben wie die Betreuung von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren, von Assistentinnen und Assistenten im Fremdsprachenunterricht und studentischen Praktikantinnen und Praktikanten
- Veröffentlichungen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen
- Materialien von Fachverbänden und anderen schul- bzw. fachbezogenen Institutionen
- Hinweise und Materialien von Kolleginnen und Kollegen, z. B. zu Fortbildungen, Projekten, Unterrichtsgängen und Veranstaltungen
Für die Weitergabe systematisiert die Fachschaftsleitung die gesammelten Informationen und Materialien und nimmt eine entsprechende Auswahl und Schwerpunktsetzung vor. Zu folgenden Informationen sollten alle Fachschaftsmitglieder einen einfachen Zugriff haben:
- Lehrplan (mit fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen) sowie fachbezogene KMS
- Kontaktbriefe des ISB
- Sitzungsprotokolle sowie schulspezifische Regelungen und Hinweise
- Beispiele für schriftliche Leistungsnachweise
Zur geordneten Weitergabe von Informationen durch die Fachschaftsleitung eignen sich, je nach Kommunikationsstruktur der Schule und Material,
- Rundmails innerhalb der an der jeweiligen Schule zur dienstlichen Kommunikation eingerichteten Kommunikationsplattform
- Lernplattformen wie BayernCloud Schule
- die Bereitstellung z. B. im Fachraum sowie
- die Bekanntmachung über Aushänge oder Umlauf.
Für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und andere Interessierte sollten fachspezifische Informationen und Aktivitäten ausgewählt und auf der Schulhomepage vorgestellt werden bzw. Verlinkungen zu Fachinformationen anderer staatlicher Stellen eingerichtet werden. Die Bestimmungen des Urheberrechts und des Datenschutzes sind unbedingt zu beachten.
Beraten
Suchen Fachschaftsmitglieder von sich aus den Rat der Fachschaftsleitung, geht es in der Regel um fachwissenschaftliche, fachdidaktische, schulrechtliche oder pädagogische Fragen, Unsicherheiten bei der Notengebung oder Möglichkeiten der Fortbildung. Aufgrund der Position der Fachschaftsleitung als fachliche Führungskraft haben dienstliche Auskünfte für die jeweilige Fachlehrkraft in der Regel eine Verbindlichkeit, auf die sich die Ratsuchende bzw. der Ratsuchende berufen kann.
Eine beratende Person muss aktiv zuhören können und bereit sein, auch selbst zu lernen. Gerade in Beratungsfragen, die über reine Information aufgrund der Kompetenz der Fachschaftsleitung hinaus gehen, achtet die Fachschaftsleitung darauf, vorschnelle Empfehlungen zu vermeiden als vielmehr dem Ratsuchenden zu helfen, selbst eine seinem Fall angemessene Lösung zu finden.
Wenn die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter, z. B. aufgrund von Beobachtungen aus der Respizienz oder in Beschwerdefällen, von sich aus das Gespräch mit einer Fachkollegin bzw. einem Fachkollegen sucht, ist es ratsam, zunächst einen konkreten Termin mit ausreichend Zeit zu vereinbaren und den Anlass zu nennen.
Während des Gesprächs sollte die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter folgende Punkte beachten:
- Zu Beginn werden Inhalte und Ziele des Gesprächs für beide Parteien klar definiert.
- Das betroffene Fachschaftsmitglied erhält zunächst die Möglichkeit, den Sachverhalt aus eigener Perspektive darzustellen.
- Grundlage des Gesprächs ist stets argumentative Sachbezogenheit. Dazu gehört auch, dass Kritik früh, inhaltlich klar und präzise formuliert wird.
- Das Gespräch soll je nach Gegenstand mit klaren und schriftlich fixierten Zielvereinbarungen enden.
Sicherlich stößt die Fachschaftsleitung manchmal auch an die Grenzen ihrer Beratungstätigkeit. Dies betrifft vor allem die folgenden Fälle:
Gestalten und Entwickeln
Fachschaftsleiterinnen und Fachschaftsleiter gestalten durch ihr Wirken die Entwicklung von Schule und Unterricht an wichtigen Stellen mit. Ihre fachliche Expertise befähigt sie dazu, die Qualität des Fachunterrichts federführend zu sichern und auszubauen. Dazu stehen der Fachschaftsleiterin bzw. dem Fachschaftsleiter
- Fachsitzungen,
- schulinterne Fortbildungen,
- die Respizienz,
- Gespräche mit den Mitgliedern der Fachschaft,
- die Weitergabe der Erkenntnisse aus externen Fortbildungen,
- der produktive Austausch mit anderen Fachschaften sowie
- die spezifische Kommunikation im System Schule
zur Verfügung. Auch die Implementierung einer Kultur fest vereinbarter kollegialer Hospitationen mit anschließender Reflexion ist ein wichtiges Element der Unterrichtsentwicklung.
Konkrete Aufgabenfelder
Gewinnbringende Fachsitzungen sollten zunächst als Forum für einen intensiven Meinungs- und Erfahrungsaustausch dienen und hierfür von Inhalten, die sich schriftlich erledigen lassen, entlastet werden. Es empfiehlt sich, die erste Fachsitzung möglichst früh im Schuljahr anzusetzen, um sie für Koordinierungsaufgaben zu nutzen. Bei Gesprächsbedarf können im Laufe des Schuljahres weitere Fachsitzungen folgen. Spätestens am Ende des zweiten Schulhalbjahres empfiehlt sich die zweite Fachsitzung zur Reflexion des ablaufenden und zur Vorbereitung des folgenden Schuljahres.
Fachsitzungen können sowohl einen informierenden (bzw. koordinierenden) Charakter als auch einen vorwiegend konzipierenden Charakter haben. Gewinnbringend sind auch schul- und schulartübergreifende Fachsitzungen (vgl. 2.4).
Die Fachsitzung erfüllt vielfältige Aufgaben:
- Sie bietet der gesamten Fachschaft und ggf. der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter einen Ort der Beratung, der Aussprache und der Beschlussfassung (z. B. zu Fragen der Didaktik und der Lehrpläne, der Einführung neuer Lehr- und Lernmittel, der Verteilung des Unterrichtsstoffs, der fachlichen Progression und der Akkumulierung fachlicher Kompetenzen, vgl. S. 7 und S. 23).
- Sie ist Forum der Fachschaft zur Bündelung von Aktivitäten und Verteilung von Aufgaben (etwa Betreuung von Wettbewerben, Organisation von Austauschprogrammen etc.).
- Sie dient der fachlichen und didaktisch-methodischen Fortbildung der Lehrkräfte und damit auch der Sicherung und Entwicklung von Unterrichts- und Schulqualität.
- Sie ermöglicht die Einbeziehung schulischer oder außerschulischer Referentinnen bzw. Referenten und die Erkundung außerschulischer Lernorte.
Die Fachsitzung eröffnet daher Gestaltungsspielräume, z. B.
- für die Weiterentwicklung der fachlichen Führungskultur,
- zur gemeinsamen Weiterentwicklung des Unterrichts im Sinne des Lehrplans, z. B. durch das Aufgreifen und Diskutieren neuer fachlicher und didaktisch-methodischer Impulse,
- zur Identifizierung und Formulierung fachlicher Leitziele,
- zur Profilierung der Fachschaft,
- für die aktive Mitwirkung an der Gestaltung des Schulprofils bzw. am Schulentwicklungsprogramm sowie
- für die Entwicklung bzw. Pflege eines angenehmen kollegialen Klimas in der Fachschaft.
Rechtliche Vorgaben
Fachsitzungen werden (sofern die Umstände keine weiteren Sitzungen erforderlich machen) in der Regel einmal im Schulhalbjahr „außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit“ (§ 22 LDO) von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter einberufen.
Die Mitglieder der Fachschaft müssen über Ort, Zeit und geplante Tagesordnung mindestens eine Woche vorher schriftlich informiert werden (nicht nur per Aushang). Es besteht Teilnahmepflicht, ein Fernbleiben aus zwingendem Grund ist der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter anzuzeigen (§ 11 LDO). In der Regel findet die Sitzung in einem geeigneten Raum in der Schule statt, sie kann aber auch an außerschulischen Orten abgehalten werden (etwa als Fachexkursion).
Die Leitung der Fachsitzung kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter selbst wahrnehmen oder sie der Fachschaftsleiterin bzw. dem Fachschaftsleiter übertragen (§ 22 LDO).
Über jede Fachsitzung ist eine Niederschrift zu fertigen (§ 22 LDO).
Inhaltliche Planung
Um wichtige Informationen weitergeben, notwendige Absprachen treffen und/oder themenspezifisch arbeiten zu können, aber auch Raum für den kollegialen Austausch zu bieten, empfiehlt sich eine klare Strukturierung der Fachsitzung:
- Weitergabe von Informationen
- Kollegialer Austausch
- Themenspezifischer Teil (z. B. Fachvortrag, Workshops, Fachexkursion)
- Formulieren von Zielvereinbarungen und Beschlüssen
Die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter muss bei der Planung entscheiden, welche Elemente in der Fachsitzung abgedeckt werden sollen bzw. welchen Zeitrahmen sie jeweils erhalten sollen. Über die Zeitplanung sollten die Fachkolleginnen und -kollegen vorab informiert werden.
Vieles kann zur Entlastung der Sitzung im Vorfeld (etwa in Schriftform) den Fachschaftsmitgliedern übermittelt werden.
Im Vorfeld der Sitzung wird der thematische Bedarf der Fachschaft ermittelt. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Mitgliedern der Fachschaft ermöglicht es, dass Kolleginnen bzw. Kollegen Beiträge vorbereiten können. Der Fachschaftsleiterin bzw. dem Fachschaftsleiter kommt im jeweiligen Teil der Sitzung dann die Rolle einer Moderatorin oder eines Moderators zu.
In der Fachsitzung ist Einzelkritik bzw. personenbezogene Kritik unangebracht; hier geht es darum, fachliche Standards zu sichern bzw. weiterzuentwickeln. Beim Bericht aus der Respizienz kann es z. B. hilfreich sein, besonders gelungene Aufgabenstellungen vorzustellen, um gleichzeitig geleisteter Arbeit Anerkennung zu zollen und eigene Zielvorstellungen zu verdeutlichen.
Die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter achtet auch auf ein sinnvolles Zeitmanagement. Die Anlage eines Themenspeichers sichert die Bearbeitung von Feldern, die innerhalb einer einzigen Fachsitzung nicht bearbeitet werden können, und setzt gleichzeitig Impulse für die Vorbereitung der folgenden Sitzungen.
Beispiele für themenbezogenes Arbeiten
Ideen zur Unterrichtsgestaltung, zur Konzeption von (innovativen) Leistungsnachweisen und Aufgabenformaten (z. B. Vorstellung von „Good practice“-Beispielen)
- Zusammenarbeit in Teams (Jahrgangsstufe, Projekt), z. B.
- die gemeinsame Besprechung von Leistungsnachweisen anhand konkreter positiver Beispiele
- das gemeinsame Erstellen bzw. Korrigieren von Leistungsnachweisen
- das gemeinsame Erstellen von Unterrichtsmaterialien
- die Vereinbarung von gegenseitigen Unterrichtsbesuchen (kollegiale Hospitation)
- Konzepte, z. B.
- zur Lehrplanumsetzung, auch zum fachspezifischen Beitrag für die Umsetzung der verbindlichen schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele
- zur Sicherung nachhaltigen Lernens
- zum sprachsensiblen Fachunterricht
- zum Auf-/Ausbau der Medien- und Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler
- Kriterien für die Bewertung von Präsentationen und Referaten
- Absprachen über Veranstaltungen, Exkursionen etc.
- Einrichtung von Wund P-Seminaren (Themen, Anforderungen, Betreuungsstandards)
- Erfahrungen mit dem Einsatz der Schulbücher und der vorhandenen Materialien
- Einführung neuer Lehrwerke
Abschließend sollten Zielsetzungen vereinbart und ggf. entsprechende Beschlüsse gefasst werden. Die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter leitet in diesem Fall die Sitzung und formuliert ggf. Beschlussvorlagen. Hierbei gilt es zu beachten, dass unter Umständen die Zustimmung weiterer Gremien/Personen erforderlich sein kann (Schulleitung, Schulforum, andere Fachschaft, Beauftragte für Sonderbereiche wie Datenschutz etc.), ehe ein verbindlicher Fachschaftsbeschluss gefasst oder umgesetzt werden kann.
Die Fortbildung gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten der Lehrkraft: In besonderem Maße gilt diese Verpflichtung für die Leiterin bzw. den Leiter einer Fachschaft, die bzw. der durch regelmäßige eigene Fortbildung ihre bzw. seine Akzeptanz als fachliche Führungskraft stärkt und mit gutem Beispiel vorangeht. Sie bzw. er sollte auch den Fortbildungswillen bei den Mitgliedern ihrer/seiner Fachschaft überblicken und ggf. dazu zu Fortbildungen ermutigen.
Bei der Erstellung eines Fortbildungsplanes – auch mit Blick auf das Schulentwicklungsprogramm – ist die Schulleitung auf die Unterstützung der Fachschaftsleitung angewiesen, denn diese kann den Fortbildungsbedarf in der eigenen Fachschaft sehr gut einschätzen.
Ziele der eigenen Fortbildung
- Erweitern der fachlichen und der fachdidaktischen Kompetenz
- Stärken der Führungskompetenz (Kommunikation, Beratung und Coaching, fachliches Qualitätsmanagement)
- Erweitern der pädagogischen Kompetenz bezüglich fächerübergreifender Bildungs- und Erziehungsziele (z. B. Werteerziehung, Sprachliche Bildung, Digitale Bildung, Politische Bildung, Alltagskompetenz und Lebensökonomie, Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Kulturelle und Interkulturelle Bildung, Inklusion)
- Fördern der Innovationskompetenz (Theorie und Praxis der Schulent-wicklung, Teamarbeit, fächerübergreifende Zusammenarbeit, Projektarbeit)
Möglichkeiten der Fortbildung
- Tagungen und Seminare auf überregionaler und internationaler Ebene (z. B. Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP), Veranstaltungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen von Fachverbänden, ERASMUS etc.)
- Fortbildungsveranstaltungen der Regionalen Lehrerfortbildung („RLFB“)
- Fachschaftsleitertagungen mit den MB-Fachreferentinnen und -referenten
- Jährliches Treffen der Regionalteams im Rahmen von „Fachlichkeit und Führung“
- Schulinterne Fortbildungsveranstaltungen („SchiLF“)
- Fachvorträge und sonstige Veranstaltungen der Universitäten bzw. ihrer Lehrerbildungszentren
- Internationale Fortbildungsmöglichkeiten, Ferienkurse, Konferenzen, Auslandsaufenthalte, ggf. Zusatzstudien
Rechtliche Vorgaben
„Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.“ (§ 9 a Abs. 2 LDO). Das Staatsministerium hat mit KMBek vom 9. August 2002, KWMBl I Nr. 16/2002 S. 260–263 („Lehrerfortbildung in Bayern“), die Rahmenbedingungen für die Planung und Organisation der Lehrerfortbildung in Bayern geregelt:
- Fortbildungsverpflichtung von zwölf Tagen (à fünf Stunden zu 60 Minuten) innerhalb von vier Jahren
- Reflexion von Fortbildungsschwerpunkten einer Lehrkraft im Rahmen des Mitarbeitergesprächs mit der Schulleitung
- Verpflichtung der Schulen, Fortbildungspläne für die schulinterne Lehrerfortbildung zu erstellen
Die Fachschaftsleitung als Initiator und (Mit-)Gestalter von Fortbildungen
- fachschafts- bzw. schulintern („SchiLF“), z. B.
- in Fachsitzungen: die Fachschaftsleitung oder von ihr beauftragte Mitglieder der Fachschaft als Multiplikatoren für Inhalte besuchter Fortbildungsveranstaltungen
- in Fachsitzungen oder z. B. bei Abendveranstaltungen: Einladen externer Referentinnen und Referenten
- in Lehrer- oder pädagogischen Konferenzen, z. B. zu fachlichen Aspekten fächerübergreifender Bildungs- und Erziehungsaufgaben oder zur Schulentwicklung
- in speziellen Fortbildungsveranstaltungen: Vortrag der Fachschaftsleitung zu fachlichen Fragestellungen
- schulübergreifend und schulartübergreifend
- als Referentin bzw. Referent in regionalen Fortbildungen oder
- in überregionalen Fortbildungen zu fachlichen und fachdidaktischen Themen, z. B. im Rahmen von DELTAplus, zu Aspekten der Schulentwicklung (Unterrichts-, Personal-, Organisationsentwicklung) oder zu fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen
Die Respizienz wird als Element der Qualitätssicherung und damit der Schulentwicklung verstanden. Sie wird daher zukunfts- und prozessorientiert durchgeführt. Ihre primären Ziele sind die Sicherung und Verbesserung der Unterrichtsqualität.
Wesentliche Anliegen der Respizienz sind daher
- die Gewährleistung angemessener Anforderungen und einer zutreffenden, transparenten Bewertung der Schülerleistungen,
- das Erreichen der Vergleichbarkeit von Leistungsnachweisen innerhalb der Fachschaft, innerhalb einer Jahrgangsstufe sowie (durch gemeinsam definierte Standards) innerhalb der Schule und
- die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, das Schaffen eines Ausgangspunktes für die weitere Beratung (vgl. Unterstützen und Beraten 2.1).
Im Funktionenkatalog (S. 6) werden hierzu folgende Aufgaben aufgeführt:
„Qualitätsentwicklung im Vorfeld schriftlicher Leistungsnachweise (gemäß dem Qualitätsverständnis im ISB-Leitfaden „Fachschaftsleitung“), Durchsicht der Schulaufgaben und Kurzarbeiten bzw. in Fächern, in denen keine Schulaufgaben geschrieben werden, Durchsicht kleiner schriftlicher Leistungsnachweise (insb. anfallende Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten), jeweils mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Anforderungen in einer für die Schulleitung und die Fachkollegin bzw. den Fachkollegen transparenten Form regelmäßig zu gewährleisten“
Darüber hinaus bestehen keine expliziten Rechtsvorschriften zur Durchführung, es sind deshalb verantwortungsvolle schulinterne Regelungen und Absprachen zur Respizienz unumgänglich. Die Endverantwortung für die Qualität der Leistungserhebungen an der einzelnen Schule trägt die Schulleitung. Aus diesem Grund sollte (nicht nur) zu Beginn der Aufnahme der Respizienztätigkeit eine Aussprache mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter über
- die Grundsätze der Respizienz,
- den Umfang und die Kriterien der Überprüfung sowie
- das Prozedere des Respizienzverfahrens
stattfinden.
Grundsätze der Respizienz
Jede Respizienz erfolgt nach den Grundsätzen der
- Angemessenheit,
- Bedarfsgerechtheit und
- Transparenz.
Umfang und Kriterien der Überprüfung
In Absprache mit der Schulleitung werden Regelungen getroffen, die den genannten Grundsätzen entsprechen. Als Diskussionsgrundlage vor Ort kann das folgende Respizienzschema dienen:
Kriterien der Überprüfung sind insbesondere:
- Aufgabenstellung (Lehrplankonformität, Formulierung, Einsatz von Operatoren, Berücksichtigung unterschiedlicher Anforderungsbereiche, Anwendungsbezug, Jahrgangsstufenund Arbeitszeitangemessenheit, äußere Form) [vgl. §§ 21–24 GSO]
- Erwartungshorizont
- Korrektur (fachliche Richtigkeit, Transparenz, Berücksichtigung von Sprachqualität und äußerer Form) [vgl. § 25 GSO]
- Bewertung (Nachvollziehbarkeit, innere Stimmigkeit, Vergleichbarkeit, Notenverteilung, angemessene Ausschöpfung der Notenskala) [vgl. § 26 GSO]
- Formalia gemäß Vereinbarungen an der Schule.
Für die Respizientin bzw. den Respizienten sollten sich in den Leistungsnachweisen erkennbar widerspiegeln:
- die Umsetzung des Lehrplans,
- die Einhaltung der Standards (insb. KMK-Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss bzw. für die Allgemeine Hochschulreife), die in einzelnen Fachschaften bzw. mit der Schulgemeinschaft konkretisiert worden sind,
- die von den Schülerinnen und Schülern im Unterricht erworbenen Kompetenzen, also letztlich der Unterrichtserfolg sowie
- eine klare Zielorientierung (vor allem im Hinblick auf die Abiturprüfung) durch das progressionsbewusste Einüben von Aufgabenstellungen.
Eine „Nachkorrektur“ von Schülerarbeiten durch die Fachschaftsleiterin bzw. den Fachschaftsleiter ist weder beabsichtigt noch zielführend, da sie die Schülerinnen und Schüler nicht erreicht. Festgestellte Defizite der Korrektur und Bewertung müssen mit der Fachlehrkraft besprochen werden. Im Beschwerdefall wird eine Nachkorrektur erforderlich sein.
Berichterstattung und Rückmeldung
Damit sowohl die Unterrichtsqualität gesichert und weiterentwickelt werden als auch eine förderliche Feedbackkultur entstehen kann, ist es notwendig, die aus der Respizienz gewonnenen Erkenntnisse an die Lehrkraft (und ggf. auch an die Schulleitung) zu kommunizieren. Nur so lässt sich das Gestaltungspotenzial der Respizienz sinnvoll nutzen. Dazu finden (nach Bedarf) Respizienzgespräche mit den Fachkolleginnen und -kollegen in vertraulicher Atmosphäre statt. Solche Gespräche sollen Rückmeldung über die geleistete Arbeit geben und Raum für Anerkennung, positive Verstärkung und Wertschätzung bieten. Gleichzeitig bieten sie die Möglichkeit, sachlich und fachlich Notwendigkeiten der Weiterentwicklung darzulegen.
Sofern nicht aufgrund besonderer Feststellungen eine zeitnahe Rücksprache gehalten werden muss, eignen sich neben persönlichen Gesprächen für die Rückmeldung auch standardisierte Respizienzbögen oder halbjährliche wertschätzende Rückmeldungen.
Gemäß Beurteilungsrichtlinien6 müssen zur dienstlichen Beurteilung herangezogene Beiträge, wie sie auch Fachschaftsleiterinnen und Fachschaftsleiter auf Anforderung durch die Schulleitung erstellen müssen, der beurteilten Person auf Anforderung offengelegt werden (Einsichtnahmerecht gemäß Art. 107 BayBG). Bei der Erstellung des Beurteilungsbeitrags, in den auch Erkenntnisse aus der Respizienz einfließen, sollte die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter daher darauf achten, dass Form und Inhalt der Dokumentation zur Offenlegung geeignet sind.
Beispiel für einen transparenten Weg eines Respizienzprozesses
Der Ablauf der Respizienz folgt in allen Phasen dem Grundsatz der Transparenz. Das folgende Schema stellt ein Beispiel für einen Laufweg dar:
Nachdem die Fachlehrkraft die korrigierten und im Unterricht besprochenen Arbeiten von den Schülerinnen und Schülern zurückerhalten hat, reicht sie sie an die Fachschaftsleiterin bzw. den Fachschaftsleiter zur Respizienz weiter.
Die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter gibt die respizierte Arbeit bzw. den an der Schule verwendeten Respizienzbogen an die Fachlehrkraft zurück.
Nach Einsichtnahme leitet die Fachlehrkraft die Arbeit bzw. den Respizienzbogen an die Schulleitung weiter (ggf. (3a) über die Fachschaftsleitung).
Unter besonderen Umständen kann es angebracht sein, dass die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Arbeit noch vor abgeschlossener Respizienz vorgelegt bekommt, um nötigenfalls zeitnah entscheiden zu können, ob der Leistungsnachweis für ungültig erklärt und neu angefertigt werden muss (vgl. § 22 Abs. 7 GSO bzw. Art. 57 Abs. 2 Satz 1 BayEUG).
Wichtig ist in jedem Fall, dass die Respizienz frühzeitig durchgeführt wird, damit ggf. Erkenntnisse aus der Respizienz bei der Konzeption der folgenden Arbeiten Berücksichtigung finden können.
Soweit die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter weisungsberechtigt ist (als Mitglied einer Erweiterten Schulleitung Art. 57a Abs. 3 Satz 2 BayEUG, oder weil die Schulleiterin bzw. der Schulleiter Weisungsberechtigung erteilt hat, Art. 57 Abs. 2 Satz 3 BayEUG) kann sie bzw. er über ihre bzw. seine kollegiale Beratungstätigkeit hinaus unmittelbar Weisungen an eine Lehrkraft aussprechen. Im schulischen Alltag wird die formale Weisung die Ausnahme bleiben (vgl. 1.1: kollegialer und kooperativer Führungsstil); im Sinne erfolgreicher fachlicher Führung stehen Unterstützung, Beratung und Sachargument im Vordergrund.
Respizienz der Arbeiten der Fachschaftsleitung und Schulleitungsmitglieder
Im Sinne der Qualitätssicherung und ‑entwicklung sowie des fachlicher Führung zugrundeliegenden Führungsverständnisses sollten auch die Arbeiten von Fachschaftsleiterinnen bzw. Fachschaftsleitern und Mitgliedern der (erweiterten) Schulleitung respiziert werden. Das Prozedere legt die Schulleitung fest (z. B. Respizienz durch eine andere Fachschaftsleiterin bzw. einen anderen Fachschaftsleiter mit gleicher Fakultas oder ein besonders kompetentes Fachschaftsmitglied, vgl. S. 35).
In den Naturwissenschaften sowie in Geographie, Kunst, Musik, Sport und zuweilen auch in weiteren Fächern übernimmt häufig – allerdings nicht zwingend – die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter auch die Leitung der Lehrsammlung. Im Zusammenhang mit der Sammlungsleitung nimmt die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter auch Führungsaufgaben wahr. So unterstützt sie bzw. er die Fachkolleginnen und -kollegen bei der sachgerechten Benutzung von Gerätschaften und hält sie zu gemeinsamer Verantwortung für Instandhaltung und Vollständigkeit der Ausstattung an.
Wesentliche Aufgabe der Sammlungsleiterin bzw. des Sammlungsleiters ist die Instandhaltung der Sammlung. Hierzu gehören
- die regelmäßige Überprüfung der Lehr- und Lernmittel auf Vollständigkeit, Sicherheit, Funktionalität und Aktualität,
- die Organisation der Reparatur beschädigter Sammlungsgegenstände,
- die Ersatzbeschaffung für verbrauchte Materialien bzw. irrreparable Gerätschaften,
- ggf. die Organisation der Entsorgung von Gefahrstoffabfällen sowie
- ggf. die Festlegung von Ordnungs- und Reinigungsdiensten.
Fachspezifisch ergeben sich weitere Aufgaben für die Sammlungsleiterin bzw. den Sammlungsleiter.
Wie ausführlich die Dokumentation der Ausleihe von Materialien der Sammlung zu Unterrichtszwecken erfolgt, hängt nicht nur von deren Wert, sondern beispielsweise auch von möglichen Risiken beim Gebrauch ab (unter Umständen sind gesonderte Einweisungen der Anwender erforderlich).
Der Sammlungsleiterin bzw. dem Sammlungsleiter wird von der Schulleitung in der Regel auch Verantwortung in Hinblick auf die Umsetzung der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) übertragen. Eine aktuelle Fassung der RiSU, eine Übersicht über Zuständigkeiten und weitere hilfreiche Informationen finden sich auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter https://www.km.bayern.de/unterrichten/unterrichtsalltag/schutz-und-sicherheit/sicherheit-im-unterricht.
Durch die Gestaltung der Sammlung lassen sich wichtige Impulse für den Unterricht setzen. Besonders hilfreich ist es, wenn die Fachschaft gemeinsam ein Konzept für die Sammlung erarbeitet, durch das gewährleistet ist, dass
- die Auswahl der Lehrund Lernmittel sowie der Materialien die angestrebten Unterrichtsformen ermöglicht und unterstützt,
- alle Materialien und Gerätschaften stets einsatzbereit und regelmäßig benötigte Materialien für alle Fachkolleginnen und -kollegen schnell verfügbar sind.
Auch bei der Erweiterung der Sammlung sollte dieses Konzept und der Blick auf einen schülergerechten Unterricht im Vordergrund stehen.
Die Leiterin bzw. der Leiter einer Sammlung sollte über die Zuständigkeiten der Schule und des Sachaufwandsträgers hinsichtlich der Budgetplanung informiert sein. Insbesondere bei Anschaffungen, die das Übliche an Wert und Aufwand übersteigen, ist frühzeitig enger Kontakt zur Schulleitung herzustellen, um bedeutsame Faktoren (wie Ausschreibungsverfahren, Förderrichtlinien, Zuschusswesen etc.) in die fachliche Planung und Prozessbegleitung einzubeziehen. Auch sollte bedacht werden, dass die Zeiträume der Haushaltsplanung und -freigabe des Sachaufwandsträgers sich meist nicht mit Schuljahren decken.
Zu den Aufgaben der Fachschaftsleitung gehört die Betreuung von Studienreferendarinnen und ‑referendaren im Einsatzjahr, das einen erheblichen Teil der Ausbildung darstellt.
Die Fachschaftsleitungen wirken als fachliche Führungskräfte an der Ausbildung der künftigen Fachlehrkräfte, z. B. im Rahmen der Tätigkeiten als Betreuungslehrkraft während ihrer Tätigkeit an der Einsatzschule und/oder als Fachschaftsleiterin bzw. Fachschaftsleiter an einer Schule mit Seminarausbildung im eigenen Fach, mit.
Ausführliche Informationen hierzu sind in dem Leitfaden „Betreuung von Studienreferendarinnen und ‑referendaren“ unter www.gymnasium2030.bayern.de/seminarausbildung zusammengestellt.