Aufgaben der Fachschaftsleitung bei regelmäßig wahrzunehmenden Besprechungen bzw. Tagungen
Mit der Leitung einer Fachschaft verbunden ist auch die Aufgabe, die Interessen des Faches bei Dienstbesprechungen zu vertreten. Zu Dienstbesprechungen kann sowohl anlassbezogen vom Dienstvorgesetzen (z. B. Fachschaftsleiterbesprechung) als auch aufgrund institutionalisierter Gremiensitzungen (z. B. Lehr- und Lernmittelausschuss) oder auf Bezirksebene eingeladen werden. Eine besondere Form stellt die MB-Fachreferententagung dar, die insbesondere der fachlichen Vernetzung sowie der Sicherstellung gemeinsamer fachlicher Standards dient.
Die Dienststellen der Ministerialbeauftragten nehmen heute nicht nur die traditionellen Aufgabenbereiche der Schulaufsicht wahr, sondern haben sich auch zu fachlichen Qualitätszentren entwickelt. In fachlichen Angelegenheiten stehen den Ministerialbeauftragten für jedes Fach Fachreferentinnen und Fachreferenten zur Seite, die als fachliche Impulsgeber fungieren und die Aufgabe haben, fachliche, didaktische und methodische Innovationen im jeweiligen Aufsichtsbezirk zu verankern, z. B. Umsetzung des LehrplanPLUS als langfristiges Unterrichtsentwicklungsvorhaben. Die MB-Fachreferentinnen bzw. MB-Fachreferenten werden so als fachliche Führungskräfte im Auftrag der Ministerialbeauftragten zu Beraterinnen und Impulsgeberinnen bzw. Beratern und Impulsgebern für die Fachschaften an den Schulen.
Besondere Bedeutung erhalten in diesem Zusammenhang die regelmäßig stattfindenden Besprechungen der MB-Fachreferentinnen bzw. MB-Fachreferenten mit den Fachschaftsleiterinnen und Fachschaftsleitern der Schulen (Fachschaftsleitungstagungen). Die Teilnahme an diesen Terminen ist verpflichtend (vgl. § 9b LDO), sichern sie doch den Informationsfluss von den Dienststellen der Ministerialbeauftragten einerseits und von Staatsministerium oder ISB andererseits zu den Fachschaften, informieren über zentrale Vorgaben hinsichtlich der Lehrpläne, Prüfungsformate oder Rechtsbestimmungen und dienen in hohem Maße dem fachlichen Austausch.
Hierfür ist es zwingend notwendig, dass die Fachschaftsleiterinnen und Fachschaftsleiter auch von sich aus den Kontakt zu den MB-Fachreferentinnen bzw. Fachreferenten suchen. Dies gilt insbesondere bei der Neuübernahme einer Fachschaftsleitung. Die Kontaktdaten der MB-Fachreferentinnen und MB-Fachreferenten finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Ministerialbeauftragten: https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ministerialbeauftragte-fuer-die-gymnasien
Zur Bildung eines fachlichen Netzwerks richten zahlreiche MB-Fachreferentinnen und MB-Fachreferenten auch einschlägige mebis-Fachräume ein. Die Anmeldung in diesen Fachräumen und damit die Nutzung des fachlichen Netzwerks sollte für die Fachschaftsleiterinnen und Fachschaftsleiter eine Selbstverständlichkeit sein.
Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit an der jeweiligen Schule dient insbesondere der höheren Transparenz und Effizienz schulischer Entwicklungen und der verbesserten Außenwirkung der Schule. Nur durch einen regelmäßig stattfindenden Austausch zwischen den einzelnen Fachschaften werden fächerübergreifende Absprachen bezüglich der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an der Schule möglich gemacht und gewinnbringend genutzt (LehrplanPLUS: Fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziele).
Als von der Schulleitung initiiertes und geleitetes Führungs- und Beratungsgremium hat sich hier die Fachschaftsleiterdienstbesprechung als sinnvolles Forum erwiesen. Höhere Nachhaltigkeit wird erreicht, wenn diese regelmäßig stattfindet und als Dienstbesprechung mit Tagesordnung und Protokoll organisiert und durchgeführt wird.
Handlungs- bzw. Aufgabenfelder einer Fachschaftsleiterbesprechung sind u. a.:
- pädagogisch sinnvolle terminliche Koordination von Leistungserhebungen (insbesondere bei praktischen und mündlichen Leistungserhebungen)
- Förderung der Schulentwicklung, Umsetzung erzieherischer Leitthemen im Fachunterricht
- Absprachen bezüglich der Umsetzung der schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele des Lehrplans (https://www.lehrplanplus.bayern.de/uebergreifende-ziele/gymnasium)
- gemeinsame Analyse von Leistungsergebnissen der Schule
- Auslotung möglicher lokal oder regional geprägter fachlicher Schwerpunktsetzungen in den verschiedenen Unterrichtsfächern
- Vereinbaren gemeinsamer Standards im Bereich der Respizienz
- Terminplanung und Gestaltung des Schullebens
Bei gelungener Moderation durch die Schulleitung wird die Fachschaftsleiterbesprechung zu einem kooperativen und ideenreichen Gremium, das entscheidende Impulse für das Profil eines Gymnasiums gibt. Die Fachschaftsleiterbesprechung stellt so ein wirksames Instrument der Förderung von Kooperation, kreativer Ideenfindung, schulischer Entwicklung und Qualitätssicherung dar und gewinnt als Forum zur Setzung fachlicher Akzente und deren interdisziplinäre Akzeptanz besondere Bedeutung.
In diesem Gremium wird i. d. R. über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beraten und entschieden. Die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschaftsleiter erhält hier einen Überblick über die an der Schule von einzelnen Fachschaften beantragten Anschaffungen und tritt als Interessenvertreter des eigenen Faches auf. Bei der Vorbereitung der Ausschusssitzung empfiehlt es sich, in der Fachschaft gemeinsame Vorstellungen hinsichtlich der benötigten Anschaffungen zu entwickeln. Die fachliche Kompetenz einer Fachschaftsleitung zeigt sich dabei auch im aktuellen Informationsstand über fachspezifische Publikationen sowie den (digitalen) Lehr- und Lernmittelmarkt.
Im Lehr- und Lernmittelausschuss gilt es jedoch, neben den eigenen Fachschaftsinteressen stets auch die Bedürfnisse eines schülergemäßen Unterrichts für alle Fächer zu berücksichtigen.
Rechtliche Vorgaben
Art. 58 Abs. 1 Satz 3 BayEUG: Bei Schulen mit mehr als 25 mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit beschäftigten Lehrkräften werden für die Dauer eines Schuljahres ein Disziplinarausschuss und ein Lehr- und Lernmittelausschuss, die insoweit die Aufgaben der Lehrerkonferenz wahrnehmen sowie sonstige Ausschüsse nach näherer Bestimmung der Schulordnung gebildet.
§ 7 Abs. 4 BaySchO: Dem Lehr- und Lernmittelausschuss gehören die Schulleiterin oder der Schulleiter als vorsitzendes Mitglied sowie für jedes an der Schule erteilte Fach die Fachbetreuerin oder der Fachbetreuer8 oder eine von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkraft an.