Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 Abs. 1 IfSG)
Schülerinnen und Schüler, die Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen (z. B. in einer Bäckerei), verarbeiten (z. B. in einer Küche einer Gaststätte) oder verkaufen (z. B. in einer Metzgerei) benötigen eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese erfolgt durch das Gesundheitsamt oder einem von diesem beauftragten Arzt (vgl. § 43 Abs. 1 IfSG).
In den folgenden Fällen ist demnach eine Erstbelehrung erforderlich:
- Schülerinnen und Schüler absolvieren ein Praktikum in Lebensmittelbetrieben.
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte kommen außerhalb des eigenen Klassenunterrichts mit Lebensmitteln in Kontakt (z. B. im Pausenverkauf oder in einer AG „Backen“).
- Ausnahme: Für die Teilnahme am Unterricht im Fach Berufs- und Lebensorientierung - Praxis Ernährung und Soziales wird keine Belehrung benötigt (vgl. Anm. 1).
Erstbelehrungen werden meistens im Rahmen von Sammelbelehrungen durchgeführt. Dazu bieten Gesundheitsämter Termine an den Schulen oder in den Gesundheitsämtern für mehrere Personen an. Eine Folgebelehrung muss spätestens alle zwei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und dokumentiert werden (vgl. § 43 Abs. 4 IfSG). Die Folgebelehrung kann durch eine von der Schulleitung beauftragte Person, z. B. einer Lehrkraft, durchgeführt werden. Eine besondere Qualifikation dieser Person wird durch das IfSG nicht gefordert (vgl. ebd.).
Informationen über die Inhalte einer Folgebelehrung findet man z. B. auf der Homepage des Robert Koch Instituts (RKI).
Für die Dokumentation der erfolgten (Folge)Belehrungen durch die Fachlehrkräfte empfehlen sich unterschiedliche Möglichkeiten:
- Schülerakt
- Berufsorientierungsordner
Anm. 1: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz über den Vollzug der §§ 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045) vom 10. Juni 2002 (AllMBl. S. 543). Verfügbar unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96847/true. Zuletzt abgerufen am 14.03.2023.
Ihre Ansprechperson
Weitere Ansprechpersonen