Bescheinigung über Französischkenntnisse

Diese Bestätigung zur Befreiung von Sprachprüfungen an französischen Hochschulen kann Schülerinnen und Schülern ausgestellt werden, die Französisch als fortgeführte Fremdsprache in Q11 und Q12 belegt und in den Ausbildungsabschnitten 12/1 und 12/2 im Mittelwert fünf Notenpunkte erzielt haben.
Ansprechpartner:
Stefan Gundel
Fach:
Französisch
Schulart:
Gymnasium