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2. Newsletter Erasmus+ Berufsbildung 2026

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

nun neigt sich das Schuljahr allmählich dem Ende zu und an vielen Schulen laufen noch Mobilitätsprojekte während der verbleibenden Unterrichtszeit. Parallel dazu konkretisieren sich die Planungen für das neue Schuljahr. Formal wartet auf die meisten von uns der Erhalt der Finanzhilfevereinbarung und damit der Start der 2026er Projekte. Mit der neuen Runde dieser Projekte zeigen sich abermals Rekordzahlen der beantragten und bewilligten Mobilitätszahlen und der deutliche Aufwärtstrend der vergangenen Jahre setzt sich fort. Es ist einfach großartig, was Sie leisten!

Daher ist dies wohl ein guter Zeitpunkt, Ihnen eine Zusammenfassung einiger Neuigkeiten sowie einen Ausblick auf die nächsten Phasen des Erasmus+ Jahres zu geben. 

Wie immer werden wir nicht alle Ihre Fragen in diesem Newsletter beantworten können, daher scheuen Sie sich bitte nicht, uns direkt anzusprechen - denn für Ihre Fragen und zu Ihrer Unterstützung sind wir da.


Viel Spaß beim Lesen!

Robert Stolzenberg und Andreas Heidenreich
Referenten für Erasmus+ Berufsbildung am ISB

Erasmus+ mit dem Vereinigten Königreich und der Schweiz

Die Europäische Kommission gab Mitte April u. a. in einer Pressemitteilung bekannt, dass sowohl das Vereinigte Königreich als auch die Schweiz ab dem 1. Januar 2027 an Erasmus+ teilnehmen werden. Damit steht einer grundsätzlichen Planung entsprechender Mobilitätsprojekte nichts mehr im Weg. Allerdings gilt es im Hinblick auf die konkrete Planung doch einige Aspekte zu berücksichtigen:

  • In der Schweiz kann noch eine Volksabstimmung nötig werden, um die Assoziierung für Erasmus+ abzusichern.
  • Auch der von der Kommission genannte Starttermin könnte durch die Programmlogik gefährdet sein, so dass man sicherheitshalber mit einem Start ab dem 1. Juni 2027 rechnen sollte.
  • Für das Vereinigte Königreich ist weiterhin damit zu rechnen, dass durch eine Assoziierung die Einreisebestimmungen in den meisten Fällen unverändert bleiben und sich damit oft die Notwendigkeit eines Visums ergibt. Zwar konnte erreicht werden, dass es eine Regelung für Schülersammellisten für das Vereinigte Königreich gibt, die aber für den beruflichen Bereich nur eingeschränkt anwendbar ist: Die Regelung gilt nur für von Lehrkräften begleitete Gruppen aus Schülerinnen und Schüler, die maximal 19 Jahre alt sind und fokussiert sich auf den schulischen Austausch.
Dokumente und Tablet für eine Besprechung liegen auf dem Tisch

Mobilitätsstudie

Erfreulicherweise wird aktuell wieder eine Mobilitätsstudie durch die NA beim BIBB durchgeführt. Diese soll uns nicht nur Informationen über durchgeführte Mobilitäten liefern, sondern vor allem auch über Herausforderungen und Hindernisse und damit Gründe, warum Mobilitäten nicht stattfinden konnten. Am 9. Juni 2026 wurden ausgewählte Schulen in Bayern eingeladen, an der Studie „Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung 2026“ teilzunehmen. Die Studie wird von uzbonn im Auftrag der NA beim BIBB durchgeführt und hat zum Ziel, die Quote der 
(auslands-)mobilen Auszubildenden in Deutschland und der einzelnen Bundesländer zu ermitteln sowie förderliche wie hinderliche Faktoren dabei zu eruieren. Adressaten der Befragung sind die Auszubildenden der derzeitigen Abschlussklassen, deren Lehrkräfte sowie die Schulleitungen. Um repräsentative Ergebnisse dazu zu erzielen, bitten wir alle eingeladenen Schulen an der Befragung im noch laufenden Schuljahr teilzunehmen und dabei zu unterstützen, die Befragungsunterlagen an die Auszubildenden weiterzureichen. Dies gilt im Besonderen auch für die Schulen, die bislang selbst nicht aktiv Auslandsaufenthalte fördern.

Checkpoint und Versand der Finanzhilfevereinbarungen

Bereits im letzten Newsletter informierten wir Sie über den anstehenden Checkpoint. Sofern Sie eine Verlängerung beantragt haben, sollten Sie demnächst eine entsprechende E-Mail der NA beim BIBB erhalten, die Ihnen den 31.05.2027 für Ihr 2025er Projekt als neuen Endtermin bestätigt. 

Sofern Sie eine Auf- oder Abstockung beantragt haben, kann es noch etwas dauern und Sie würden ein entsprechendes Addendum der NA beim BIBB erhalten.

Parallel dazu erfolgt aktuell der Versand der Finanzhilfevereinbarungen. Dieser wird seitens der NA nach Starttermin der Sommerferien gestaffelt, so dass jede Schule ausreichend Zeit hat, die Unterschrift zu leisten und die Finanzhilfevereinbarung zurückzusenden. Für Bayern bedeutet dies, dass wir die entsprechenden Benachrichtigungen als letztes Bundesland erhalten und damit noch etwas Geduld gefragt ist. Die staatlichen Schulen bitten wir an den für Bayern spezifischen Ablauf zu denken, den Sie beispielsweise in unserem Infoblatt zur finanziellen Abwicklung im Abschnitt “Projektanzeige” nachlesen können. Sie erhalten ein entsprechendes Hinweisblatt auch durch die NA selbst. Sofern bereits jetzt dringende Auszahlungen anstehen, halten Sie als staatliche Schule bitte Rücksprache mit dem Landesamt für Schule.

Illustration: Hand hält Papier mit Symbolhäkchen

Neue Teilnehmendenvereinbarung

Nunmehr wurde von der NA beim BIBB auch die Vorlage für die neue Teilnehmendenvereinbarung auf der Projektplattform veröffentlicht, die damit für 2026er Projekte verpflichtend einzusetzen ist. Sofern Sie vor dem Veröffentlichungszeitpunkt bereits Teilnehmendenvereinbarungen in der 2025er Vorlage abgeschlossen hatten, müssen Sie hier natürlich nicht tätig werden. Dies gilt umso mehr, als die Änderungen der aktuellen Version gegenüber der Vorlage des Vorjahres äußerst überschaubar sind. Die wesentlichste Änderungen sind, dass die drei Optionen, die zur Auszahlung genutzt werden können nun mit Namen versehen wurden (finanzielle Unterstützung, Sachunterstützung sowie kombinierte finanzielle und Sachunterstützung) und nun auch eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen wird.

Selbstverständlich haben wir diese Vorlage nun auch in unser Infoblatt zu den Pflichtdokumenten aufgenommen. Hier sind alle für Mobilitäten anzuwendenden Vorlagen verlinkt, unter anderem auch der Nachweis zur Inklusion, der seit 2025 gilt.

Fortbildungen

Passend zu den Antragsterminen unterstützen wir Sie neben unserer Beratung mit Workshops und Fortbildungen.

Vor diesem Hintergrund ist im nächsten Schulhalbjahr die folgenden Veranstaltung geplant:

Finanzielle Abwicklung und Projektmanagement von Erasmus+ Projekten. Dieser Workshop soll Sie im Tagesgeschäft Ihrer Projekte begleiten und Sie vor allem bei der finanziellen Abwicklung unterstützen. Die Ausschreibung erfolgt über die ALP in FIBS.
11.11. - 13.11.2026 in Dillingen

Zusätzlich werden wir für interessierte Kolleginnen und Kollegen in Zusammenarbeit mit der Stiftung Jugendaustausch noch zwei regionale Workshops durchführen. Diese dienen der Information über die Förderprogramme, aber vor allem sollen Vernetzung und ein Austausch guter Praxis stattfinden. Die Anmeldung erfolgt über FIBS:

27.10.2026 in Kulmbach und

10.11.2026 in Kempten.

Vernetzungstreffen vom 30.11. bis 02.12.2026 in Bamberg. Diese Veranstaltung ist mit etwa 60 Teilnehmenden geplant und soll den Austausch unter den Projektträgerinnen und Projektträgern ermöglichen. Nähere Informationen zu Inhalten und zur Anmeldung erhalten alle bayerischen Schulen nach den Sommerferien vom StMUK.

Impressum

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
Schellingstr. 155, 80797 München
E-Mail: kontakt@isb.bayern.de

www.isb.bayern.de

Verantwortlich: Direktor Dr. Alfons Frey

Die E-Mail-Adresse, von der dieser ISB-Newsletter versendet wird, dient ausschließlich der Distribution und ist keine Kontaktadresse.

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