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4. Newsletter Erasmus+ Berufsbildung 2023

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

der Jahreswechsel bietet stets die Gelegenheit, auf Erreichtes zurückzublicken und mit Vorfreude in die Zukunft zu schauen.

Rückblickend betrachtet gelang es Ihnen, rund 7.000 Schülerinnen und Schülern die einzigartigen Erfahrungen zu vermitteln, die mit einer Erasmus+ geförderten Mobilität verbunden sind. Hinzu kommen noch knapp 1.800 Auslandsaufenthalte von Lehrkräften, die somit sicherlich wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse in die Weiterentwicklungsprozesse der bayerischen beruflichen Schulen einbringen konnten.

Dies sind Zahlen, die den Erfolg Ihrer Arbeit zeigen, denn bei den Lernenden beträgt damit unser Anteil an den deutschen Erasmus+ Förderungen für die berufliche Bildung immerhin 21%. Auch bei den Lehrkräften zeigt sich Ihr Erfolg und die Bereitschaft beruflicher Schulen in Bayern zur Internationalisierung: Wir decken hier den höchsten Anteil im Bundesvergleich ab. Auch bei den Anträgen für eine Akkreditierung liegen bayerische Einrichtungen bei einem Anteil von 23% wieder ganz weit vorne. Von den insgesamt 157 Anträgen deutschlandweit, können allerdings nur 100 bewilligt werden.

Internationalisierung zeigt sich damit bei den bayerischen beruflichen Schulen als durchaus prominentes Thema. Berücksichtigt man noch, welche positiven Effekte sich bei jeder einzelnen Schülerin und jedem einzelnen Schüler nach einer Mobilität einstellen und wie nachhaltig und prägend diese Erfahrungen sind, dann leisten Sie durch Ihre Arbeit um und mit Erasmus+ einen beträchtlichen Beitrag für eine hochwertige Bildungs- und Erziehungsarbeit.

Blickt man nach vorne, dann eröffnet uns Erasmus+ auf Basis des neuen Programmleitfadens weitere Möglichkeiten, unserem Anspruch an eine hochwertige Bildung gerecht zu werden:  Mit den neu eingeführten Gruppenmobilitäten werden nun Formate ermöglicht, die gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern der EU eine Arbeit an wichtigen Themen aus den Bereichen Politik und Gesellschaft, aber natürlich auch an aktuellen Entwicklungen in der Berufswelt ermöglicht. Auch steigen die nationalen Budgets um rund 20%, so dass uns ermöglicht wird, unsere Aktivitäten auszuweiten.      

Gleichwohl stoßen Sie bei Ihren Projekten und Ideen vielleicht auf Fragestellungen, die sich nicht so ohne weiteres beantworten lassen. Hier hilft häufig eine Rückfrage bei uns und bitte zögern Sie nicht: Wir sind zu Ihrer Unterstützung da und freuen uns, Sie individuell zu beraten oder weiter fortzubilden. Die Termine für unsere Fortbildungsangebote im Jahr 2024 finden Sie im Folgenden.

Aber zunächst wünschen wir Ihnen eine erholsame Weihnachtszeit und ein gesundes, glückliches und von viel internationalen Erfahrungen geprägtes neues Jahr.
Viel Spaß beim Lesen!

Robert Stolzenberg und Andreas Heidenreich
Referenten für Erasmus+ Berufsbildung am ISB

Vernetzungstreffen

Vom 27. – 29. November 2023 fand unser 2. Erasmus+ Vernetzungstreffen mit 60 Teilnehmenden in Bamberg statt. Alleine das Interesse, das sich in mehr als 100 Bewerbungen zeigt, hat uns überwältigt. Leider mussten wir damit auch Absagen erteilen, um die Handhabbarkeit des Formats zu gewährleisten und einen intensiven Austausch zu ermöglichen. Wir haben diesmal Wert darauf gelegt, dass aus dem Vernetzungstreffen auch Ergebnisse entstehen, die für alle nutzbar sind: wir arbeiten gerade noch daran, aber Sie werden demnächst in unserem Dokumentencenter ein Infoblatt zur typischen Abfolge der Aktivitäten rund um eine Mobilität finden. Auch entstand eine Zusammenfassung der Besonderheiten für Berufliche Oberschulen, welche demnächst in unserem mebis Kurs aufgenommen wird. Bei allen Teilnehmenden möchten wir uns für die positive Stimmung und die Beiträge bedanken, Interessenten, denen wir absagen mussten, hoffen wir auf unseren Workshops in Dillingen begrüßen zu dürfen. Im Übrigen ist eine Neuauflage des Vernetzungstreffen für 2024 bereits fest eingeplant.

Neue Infoblätter

In unserem Dokumentencenter finden Sie bereits jetzt einige neue Infoblätter, die Ihnen vielleicht als Anhaltspunkt für Ihre Arbeit helfen können:

Aufgaben Projektverantwortliche Person 

Dieses Dokument gibt eine ausführliche Übersicht über die wesentlichen Aufgaben und Prozesse in der Planung, Durchführung und Abrechnung eines Erasmus+ Projekts.

Aufgaben der Schulleitung in einem Erasmus+ Projekt

In diesem Dokument sind überblicksartig die wichtigsten Aufgaben und Termine im Verlauf eines Erasmus+ Projekts aufgeführt, welche üblicherweise federführend durch die Schulleitung durchgeführt bzw. eingehalten werden sollten. 

Übergabe Projekte Erasmus+

Dieses Informationsblatt zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte bei der Übergabe bzw. Übernahme eines bereits laufenden Erasmus+ Projekts.  Damit vermeiden Sie Probleme bei der Fortführung und denken an die Übergabe aller wichtigen Dokumente und Zugangsdaten. 

 

Nahaufnahme: Aufgeschnittene Spardose, aus dem Euromünzen und Geldscheine verschüttet werden

Neue Fördersätze für 2024

Der neue Programmleitfaden für Aktivitäten ab dem 01. Januar 2024 ist erschienen!

Gegenüber der Ausgabe von 2023 wurden die Fördersätze teilweise erhöht,  die Antragstermine konkretisiert sowie die neue Aktivität "Gruppenmobilität" berücksichtigt.

Die Fördersätze für die Reisekosten wurden, besonders für „Green Travel“ angehoben. Beispielsweise wurden für das meist genutzte Distanzband (500...1999 km) die Sätze für Standardreisen von € 275 auf € 309 erhöht (+12%) und für umweltfreundliche Reisemittel von € 320 auf € 417 (+31%).

Die Fördersätze für die individuelle Unterstützung sind weitestgehend gleich geblieben, jedoch wurden viele Länder neuen Länderkategorien zugeordnet:  So wurden Österreich, Belgien, Frankreich, Italien und die Niederlande nun anstelle der Kategorie 2 der Kategorie 1 zugeordnet. Slowenien, Lettland, die Slowakei und die Tschechische Republik wurden aus der ursprünglichen Kategorie 3 nun der Kategorie 2 zugeordnet. Insgesamt ergibt sich damit für diese neu eingruppierten Länder selbstverständlich eine Erhöhung der Fördersätze im Vergleich zum Vorjahr.

Auch wurde die Inklusionsunterstützung für Einrichtungen auf € 125 pro Teilnehmenden mit geringeren Chancen erhöht.

Zudem wurde die Förderung für vorbereitende Besuche auf € 680 angehoben.

Die aktuellen Übersichten zu den Fördersätzen finden Sie hier:

Fördersätze für akkreditierte Einrichtungen,

Fördersätze für Kurzzeitprojekte.

Schüler, die zusammen im Kreis liegend schreiben und kreativ sind

Neue Aktivität "Gruppenmobilität"

Mit der Veröffentlichung des neuen Programmleitfadens, konkretisieren sich nun auch die Regeln für die Gruppenmobilität:

„Strong workbased learning“ wird durch „peer learning“ ersetzt. Dies bedeutet, dass auch ausländische Lernende in einem Programm zu berücksichtigen sind, aber der intensive berufliche Bezug der Aktivität nicht mehr notwendig ist.

Gemeinsame Projekte zu aktuellen politischen Themen mit europäischen (beruflichen) Schulen oder Organisationen (z. B. Non-Profit-Organisationen) werden ermöglicht.

Ab zwei Programmtagen (statt bisher zehn) mit mind. 2 Personen sind diese förderfähig.

Kommerzielle aufnehmende Einrichtungen sind nicht förderfähig! Auch nicht Sprachschulen!

EU Institutionen sind als aufnehmende Einrichtungen zulässig (auch EZB).

Mindestens eine Begleitperson ist notwendig,

Mobilitäten sind einfacher abzuwickeln, da Pflichtdokumente (z. B. Lernvereinbarungen) für die gesamte Gruppe gelten.

Die Organisationspauschale beträgt € 100 pro Person.

Internationale (=weltweite) Aktivitäten sind nicht möglich.

Sanduhr vor Terminkalender

Antragstermine

Die EU-Kommission hat mit dem Programmleitfaden 2024 die Termine für die Antragstellung 2024 veröffentlicht:

Diese sind für die Leitaktion 1 (KA1) Mobilitäten:

Kurzzeitige Mobilität - Runde 1: 20. Februar 2024 - 12:00 Uhr

Kurzzeitige Mobilität - Runde 2 im Oktober 2024 wird es in Deutschland nicht geben.

Mittelabruf für akkreditierte Schulen: 20. Februar 2024 - 12:00 Uhr

Hierfür ist im Übrigen auch das Antragstool seit einigen Tagen freigeschaltet. Herr Derdinger von der NA beim BIBB wird voraussichtlich am 01.02.2024 nachmittags eine Infoveranstaltung zum Thema Mittelabruf bzw. auch den Neuerungen dazu anbieten. Hierfür werde alle relevanten Projekttröger noch gesondert eingeladen werden.

Bitte bedenken Sie bei Ihren Planungen, dass Sie mit den Förderungen aus dem Mittelabruf vom 20.02.2024 die dazu gehörigen Mobilitäten ab 01.06.2024 starten können.

Akkreditierung: 1. Oktober 2024 - 12:00 Uhr

Bitte berücksichtigen Sie, dass in den vergangenen Runden mehr Schulen, als erwartet akkreditiert wurden. Daher sieht auch der Programmleitfaden 2024 vor, dass die nationalen Agenturen eine Begrenzung der Höchstzahl von Akkreditierungen vornehmen können. Diese Begrenzung seitens der NA BIBB wird abermals 100 Neuzugänge vorsehen. Die Gewährung wird dann nach Rangfolge der Antragsbewertung erfolgen.   

Für die Leitaktion 2 (KA 2) Partnerschaften:

Kooperationspartnerschaften: 5. März 2024 - 12:00 Uhr

Kleinere Partnerschaften - Runde 1: 5. März 2024 - 12:00 Uhr

Zentren der beruflichen Exzellenz: 07. Mai 2024 - 17:00 Uhr

Kleinere Partnerschaften - Runde 2: 01. Oktober 2024 - 12:00 Uhr

Die Einreichung der Anträge erfolgt elektronisch bei der Nationalen Agentur beim BIBB.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortbildungen

Passend zu den Antragsterminen unterstützen wir Sie neben unserer Beratung mit Workshops und Fortbildungen.

Vor diesem Hintergrund sind in diesem Schuljahr die folgenden Veranstaltungen geplant:

Hilfe bei der Abrechnung. Dieser Workshop soll Sie im Tagesgeschäft Ihrer Projekte begleiten und Sie vor allem bei der finanziellen Abwicklung unterstützen. Die Ausschreibung erfolgt über die ALP in FIBS.
19. - 21.06.2024 in Dillingen und inhaltsgleich 17. - 19.07.2024 in Dillingen.
 

Von der Idee zum Antrag. Dieser Workshop unterstützt Sie bei der Antragsstellung für die Akkreditierung. Die Ausschreibung erfolgt über die ALP in FIBS.
26. - 28.06.2024 in Dillingen.
 

Vernetzungstreffen vom 25. bis 27.11.2024 in Bamberg. Diese Veranstaltung ist mit etwa 60 Teilnehmenden geplant und soll den Austausch unter den Projektträgerinnen und Projektträgern ermöglichen. Nähere Informationen zu Inhalten und zur Anmeldung erhalten alle bayerische Schulen rechtzeitig vom StMUK.
 

Corrigendum

Im letzten Newsletter wiesen wir auf Änderungen hin, die ab den 2023er Projekten gelten.

Dabei erfolgte der Hinweis, dass Sie den Artikel 15 nutzen könnten, wenn Sie Mobilitäten zu deutlich geringeren Kosten umsetzen können als die EU-Pauschalen, wie dies bei Schulpartnerschaften häufig der Fall ist. Dann hätte der Teilnehmende dennoch Anspruch auf die in Art. 3.2 genannten Fördermittel und würde „Gewinn machen“.

Ich bitte Sie, von der Nutzung des Artikels 15 für diese Zwecke Abstand zu nehmen, da diese Regelung als Pflichtbestandteil der Teilnehmendenvereinbarung verstanden werden könnte, was den prinzipiellen Anspruch von Teilnehmenden auf den Erhalt der in der Finanzhilfe vertraglich geregelten Finanzierung beschneidet oder einschränkt und so der Eindruck eines „Knebelvetrags“ entstehen könnte. Der Anspruch der Teilnehmenden muss uneingeschränkt bestehen bleiben. Im Falle von Prüfungen müssen diese Vereinbarungen der NA beim BIBB vorgelegt werden.

Wenn auf freiwilliger Basis individuelle Vereinbarungen getroffen werden, dass der Teilnehmende die nicht verbrauchten Mittel zugunsten der Schule abtritt, so liegt dies nach Rücksprache mit der NA beim BIBB außerhalb deren Prüfungsaufgaben und bietet damit keinen Anlass für etwaige Beanstandungen.

 

Europäische Kurse

Der seit längerem angekündigte Umzug des Kurskatalogs vom School Education Gateway auf die neue European School Education Platform (ESEP) hat stattgefunden. Den aktuellen Kurskatalog finden Sie hier.

Es sind in der Plattform bereits knapp 2.500 Kurse zu finden und zu sehr vielen dieser Kurse eine Palette an möglichen Terminen, so dass die gewohnte, große Auswahl wieder gegeben ist.

 

Symbolzeichnung der Flagge der EU

Zukunft von Erasmus+

Bereits im letzten Newsletter wiesen wir auf die öffentliche Konsultation zur Zukunft vn Erasmus+ und vor allem für die Nachfolgegeneration ab 2028. Die Vorschläge konnten bis zum 8. Dezember 2023 eingereicht werden und befinden sich nun in der Auswertung.

Parallel dazu nahm die Europäische Kommission den Vorschlag der Ratsempfehlung zu „Europe on the move: Lernmobilität für alle“ an. Dieser Vorschlag wird nun im Rat der Europäischen Union verhandelt. Hier sind auch die Bundesländer vertreten, so dass es bereits eine Rückmeldung aus Bayern gab. Es gilt nun den weiteren Beratungsprozess abzuwarten, bevor der Beschluss in Kraft treten kann.

Bemerkenswert dabei ist eine Zielvorgabe: In der beruflichen Bildung soll der Anteil der Lernenden, die ein Auslandspraktikum absolvieren, auf mindestens 15 Prozent steigen, gegenüber dem bisherigen Ziel von 8 Prozent bis 2025 ist dies fast eine Verdoppelung. Mehr Details dazu finden Sie hier.

 

Impressum

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
Schellingstr. 155, 80797 München
E-Mail: kontakt@isb.bayern.de

www.isb.bayern.de

Verantwortlich: Direktor Dr. Alfons Frey

Die E-Mail-Adresse, von der dieser ISB-Newsletter versendet wird, dient ausschließlich der Distribution und ist keine Kontaktadresse.

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