Leistungserhebungen – Gymnasium
Tonaufnahme als Teil einer regulären Schulaufgabe
Durch die Aufnahme zumeist kürzerer mündlicher Produktion können auch Teile großer schriftlicher Leistungsnachweise effizient in mündlicher Form durchgeführt werden. Die Tonaufnahme als Teil des großen schriftlichen Leistungsnachweises [1] erfolgt im Beisein einer aufsichtführenden Lehrkraft als Einzel- oder Partnerprüfung. Es bietet sich an, Tonaufnahmen für kürzere Aufgabenstellungen zu nutzen. Die kriterienorientierte Bewertung der Tonaufnahmen kann außerhalb des Unterrichts stattfinden.
[1] Hierunter ist nicht zu verstehen, dass die klassische Face-to-Face-Prüfung zu den Protokollarbeiten auditiv aufgezeichnet wird.
Good-Practice-Beispiele für Leistungserhebungen

Tonaufnahme als Teil einer regulären Schulaufgabe
Thema: „Recommander un livre"
Schulart: Gymnasium
Lehrplanbezug: Französisch / 10 / Sprechen (monologisch)
Einsatzmöglichkeit: als Teil des großen schriftlichen Leistungsnachweises (z. B.
anstelle einer Textproduktion)
Empfohlene Zitierweise
(2026): Leistungserhebungen – Gymnasium – Tonaufnahme als Teil einer regulären Schulaufgabe. In: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) (Hrsg.), ISB Prisma - Magazin für Schule & Unterricht "Prüfungskultur". Verfügbar unter: https://www.isb.bayern.de/aktuelles/isb-prisma/pruefungskultur/leistungserhebungen-praxismaterial/gymnasium/tonaufnahme-als-teil-einer-regulaeren-schulaufgabe/
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