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  • Aktuelles
  • Mündliche Leistungsnachweise im Unterricht der Modernen Fremdsprachen: Umsetzungshinweise und Anschauungsmaterial

Kapitel 1

Bewährt, beliebt und zukunftsrelevant – Die mündliche Prüfung im Unterricht der Modernen Fremdsprachen

Kapitel 2

Verschiedene Prüfungsszenarien

Let's talk! - Die Face-to-Face-Prüfungssituation

Ton ab und Action, please! - Tonaufnahme einer mündlichen Prüfung nach Art. 52 Abs. 1 Satz 3 BayEUG sowie Art. 85 Abs. 1b BayEUG (ab 01.08.2026)

Schreibst du noch oder prüfst du schon? - Das kombinierte Prüfungsformat

Kapitel 3

Wie wird die mündliche Prüfung zum Erfolg? - Tipps und Tricks rund um die mündliche Prüfung

Gestaltung von Prüfungsaufgaben

Effiziente Umsetzung der Prüfung

Kapitel 4

Get inspired - Illustrierende Aufgabenbeispiele

Ton ab und Action, please! - Tonaufnahme einer mündlichen Prüfung nach Art. 52 Abs. 1 Satz 3 BayEUG sowie Art. 85 Abs. 1b BayEUG (ab 01.08.2026)

Allgemeine Hinweise

Tonaufnahmen von mündlichen Leistungen sind vorbehaltlich der Änderung von Art. 52 Abs. 1 Satz 3 BayEUG und Art. 85 Abs. 1b BayEUG ab 01.08.2026 möglich. 

  • In der Schule können mündliche Prüfungen unter Voraussetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen auch mit digitaler Unterstützung auch über Tonaufnahmen umgesetzt werden. Dazu nehmen Aufnahmegeräte die mündliche Sprachproduktion der Schülerinnen und Schüler auditiv auf, die Speicherung erfolgt auf einem Tonträger. Dies ermöglicht, dass mehrere Einzelschülerinnen und -schüler sowie Schülerpaare ihre Aufnahmen unter Aufsicht durch die Lehrkraft parallel einsprechen können. 
  • Die Bewertung kann außerhalb des Unterrichts stattfinden. Sofern unterstützende Lehrkräfte vor Ort sind, die z. B. den Rest der Klasse beaufsichtigen, kann dieses Prüfungsszenario zeitökonomisch umgesetzt werden. Um einer evtl. Ressourcenknappheit (Raum, Personal) an den Schulen zu begegnen, kann das Prüfungspaar oder der Einzelprüfling die Sprachaufnahme – in Abhängigkeit vom zeitlichen Umfang – auch während des Unterrichtsgeschehens anfertigen. Die Mitschülerinnen und Mitschüler sollen im Sinne des eigenverantwortlichen Lernens still arbeiten und z. B. Kopfhörer tragen, sodass sich die Prüflinge nicht beobachtet fühlen und die weitere Klasse nicht durch die mündliche Prüfung gestört wird. So kann die Lehrkraft die Prüfungsaufsicht wahren. 
  • Hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung sind diese Prüfungen der Face-to-Face-Prüfung grundsätzlich ähnlich, wobei Schülerinnen und Schüler digitale Zieltextformate in der Aufgabenstellung als sehr motivierend wahrnehmen. 
  • Die Tonaufname der mündlichen Leistung müssen die Schülerinnen und Schüler in Eigenregie (d. h. ohne die Möglichkeiten der Steuerung durch die Lehrkraft) bewältigen können, weshalb der genaue Prüfungsablauf vorher eingeübt werden muss. Die Schülerinnen und Schüler müssen auch die zeitlichen Abläufe genau kennen. 
  • Bei der Tonaufnahme von Partnerprüfungen sollte jeder Teilnehmende zu Beginn der Aufnahme seinen Namen nennen. Tonaufnahmen von mehr als zwei Sprecherinnen und Sprechern sind nicht zielführend, da die Unterscheidung von Stimmen erschwert ist. 
  • Zur Steuerung des Prüfungsablaufs können die Prüfungsmaterialien auch in Form einer voreingestellten digitalen Präsentation zum Einsatz gebracht werden. Die Schülerinnen und Schüler werden dann anhand von klar ausformulierten Anweisungen durch die Prüfung geleitet. In einer solchen Präsentation werden zu den vorgesehenen Zeiten die Materialien wie z. B. Bilder oder die Situationsbeschreibung für Diskussionen eingeblendet. Ein Timer bzw. eine Zeitleiste können zudem die zeitliche Orientierung erleichtern. Dabei ist zu beachten, dass die zeitlichen Vorgaben auch einen zeitlichen Puffer im Sinne eines flexibel nutzbaren Spielraums für die Schülerinnen und Schüler vorsehen, statt rigide und unumstößliche Vorgaben zum zeitlichen Rahmen der Prüfung zu machen. 

Tipp:

Präsentationsfolien können einfach und unkompliziert in Videos umgewandelt werden. Dabei wird beim Exportieren der erstellten Folien die Funktion des Erstellens eines Videos innerhalb des Präsentationsprogramms genutzt.

Eckpunkte für die digitale Präsentation als Prüfungsgrundlage:

(Instruktionen können hier in Abhängigkeit der Lernstufe und der jeweiligen Fremdsprache u. U. auch auf Deutsch erfolgen.)

  • Skizzierung des eingeübten Prüfungsablaufs – auch zur Beruhigung der Prüflinge – sowie Angaben zum zeitlichen Orientierungsrahmen des Prüfungsteils/der Prüfungsteile
  • Verweise auf analog oder/und digital bereitgestelltes Material
  • Hinweis auf das Starten der Tonaufnahme durch die Schülerinnen und Schüler
  • Aufforderung an die Prüflinge, sich jeweils vor Sprechbeginn namentlich zu identifizieren
  • Nennung der jeweiligen Prüfungsgrundlage (z. B. Nummer oder Überschrift des zu bearbeitenden Bildimpulses)
  • Aufforderung zum Beenden der Tonaufnahme durch die Schülerinnen und Schüler und ggf. Hinweis zur Nachpräsenz
  • Bei dem Prüfungsszenario einer Tonaufnahme sollten im Vorfeld Absprachen mit den Schülerinnen und Schülern und/oder im Notfall zur Verfügung stehenden Lehrkräften getroffen werden, wie im Falle von Schwierigkeiten inhaltlicher, organisatorischer oder technischer Art während der Prüfung vorzugehen ist. So soll die Prüfung per Handzeichen unterbrochen werden, die Lehrkraft informiert und je nach Prüfungsfortschritt entweder die Prüfungszeit um die Zeit der Unterbrechung verlängert oder bei bereits weit vorangeschrittener und damit bekannter Prüfung das Prüfungsszenario mit einem neuen und damit unbekannten Aufgabenset (ggf. aus einem Aufgabenpool) wiederholt werden. Dies sollte nach Möglichkeit am selben Tag geschehen. 
  • Zudem ist sicherzustellen, dass keinem Prüfling ein Nachteil entsteht, z. B. dadurch, dass Materialien bereits für alle bereit liegen und ein Prüfling mehr Zeit hat, sich diese anzusehen. Alternativ kann über die oben beschriebene Möglichkeit der voreingestellten digitalen Präsentation die Prüfung so gesteuert werden, dass die Prüfungsmaterialien den Prüflingen nacheinander präsentiert werden. 
Partnerprüfung mit Tonaufnahme
Partnerprüfung mit Tonaufnahme

kurze Einzelsprechprüfungen u. U. als Teil eines großen Leistungsnachweises (vgl. Punkt 2.3) mit ausgewiesenem digitalen Zieltextformat (vgl. Punkt 4.1, z. B. message vocal oder Tonaufnahme für einen Reiseblog)

dialogisch angelegte Sprechprüfungen auf Basis schnell zugänglicher Diskussionsanlässe, angereichert durch visuelles Material (vgl. Punkt 4.2, z. B. bildgestützte Diskussion von Chancen und Risiken von KI)

Hinweise zur eigenen Entscheidungsfindung in Bezug auf das Prüfungsformat

Vorteile

Der logistische Aufwand einer Präsenzprüfung kann ggf. minimiert werden, da dieses Prüfungsformat (zeitlich) flexibler zu handhaben ist. Die Bewertungszeit muss nicht in den Prüfungsablauf integriert werden, sondern kann in die häusliche Nachbereitung ausgelagert werden.

Schülerinnen und Schüler bauen zugleich ihre Medienkompetenz aus und üben sich im Umgang mit digitalen Zieltextformaten.

Tipps für mögliche Herausforderungen

Bei der Tonaufnahme von Einzel- und Partnerprüfungen sollen sich die Prüflinge zu Beginn der Aufnahme namentlich identifizieren, damit ihre Stimmen eindeutig zuordenbar sind. 

Eine im Prüfungsraum anwesende Lehrkraft schränkt die Möglichkeiten des Unterschleifs deutlich ein. Auch Prüfungen mit Tonaufnahmen müssen unter Aufsicht mindestens einer Lehrkraft stattfinden.

Die Störanfälligkeit dieses Prüfungsformats muss insofern mitbedacht werden, als den Prüflingen klar zu vermitteln ist, wie im Falle einer (technischen) Unterbrechung des Prüfungsgeschehens umzugehen ist.

Die Bewertung der Tonaunfahme soll entsprechend einer Face-to-Face-Prüfung kriterienorientiert und aus dem Moment heraus erfolgen, sodass von einem mehrmaligen intensiven oder gar fehlerorientierten Rezipieren der Prüfungsleistung Abstand genommen wird.

Aussagekräftig konzipierte Prüfungsgrundlagen und/oder Diskussions- grundlagen, die einer vorgegebenen Struktur folgen (z. B. Debatte) stellen den reibungslosen Kommunikationsverlauf sicher.

Schülerinnen und Schüler müssen wie bei jeder Prüfungsform im Unterricht ausreichend Gelegenheit erhalten, das vorgesehene Prüfungsformat zu üben.

Empfohlene Zitierweise

(2026): Ton ab und Action, please! - Tonaufnahme einer mündlichen Prüfung nach Art. 52 Abs. 1 Satz 3 BayEUG sowie Art. 85 Abs. 1b BayEUG (ab 01.08.2026). In: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) (Hrsg.), Aktuelles "Mündliche Leistungsnachweise im Unterricht der Modernen Fremdsprachen: Umsetzungshinweise und Anschauungsmaterial". Verfügbar unter: https://www.isb.bayern.de/aktuelles/isb-prisma/muendliche-leistungsnachweise-in-den-modernen-fremdsprachen/ton-ab-und-action-please-audioaufnahme-einer-muendlichen-pruefung-1/

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