Schreibst du noch oder prüfst du schon? - Das kombinierte Prüfungsformat
Gemäß § 22 Absatz 1 Satz 5 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) kann auch “ein Teil [einer Schulaufgabe] in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten” werden. Innerhalb eines großen Leistungsnachweises können entsprechend schriftliche mit mündlichen Prüfungsteilen kombiniert werden. Diese Regelung bietet die Chance, die Prüfung von Mündlichkeit durch Einbindung kurzer Aufgabenformate deutlich zu erhöhen.
Beispiele für in große Leistungsnachweise integrierte Tonaufnahmen:
- Vorlesen und Aufnahme eines kurzen Textes (für Prüfung der Aussprache und Intonation);
- Aufnahme einer Sprachnachricht oder Hinterlassen einer Nachricht auf einem Anrufbeantworter, z. B. auch nach Hör-, Text- oder Bildimpuls;
- kürzere monologische mündliche Leistungen, z. B. in Reaktion auf einen Hör-, Text- oder Bildimpuls (z. B. Wegbeschreibung, Vorschläge zur Freizeitgestaltung)
Schülerinnen und Schüler erleben dies als motivierend, zumal sie die Anwendung eigener Sprechfertigkeit als sinnstiftend wahrnehmen.
Hinweis: In der PuLSt wird laut GSO §22 Absatz 3 Nr. 2 eine gesamte Schulaufgabe in rein mündlicher Form abgehalten (Stand: Juli 2026).
Prinzipiell ist es zwar möglich, den mündlichen Prüfungsteil im Face-to-Face-Format abzuhalten, dies ist jedoch aufgrund des organisatorischen Aufwands nicht zu empfehlen. Tonaufnahmen von monologischen und dialogischen Prüfungsteilen erlauben es, das kombinierte Prüfungsformat effizient und gewinnbringend umzusetzen.
Gruppenprüfungen mit mehr als zwei Teilnhemern sind hierbei nicht sinnvoll und sollten weiterhin in Form einer Face-to-Face-Prüfung stattfinden.

Es bestehen bspw. folgende Kombinationsmöglichkeiten:
Der schriftliche Teil (i. d. R. Hörverstehen bzw. Leseverstehen oder ggf. Aufgabe/n zu sprachlichen Mitteln) wird mit einem mündlichen Prüfungsteil kombiniert, der an die Stelle der schriftlichen Textproduktion (i. d. R. Sprachmittlung oder Textproduktion) tritt.
- Am Prüfungstag selbst soll sich der mündliche Prüfungsteil (als Tonaufnahme) an die Durchführung des schriftlichen Teils anschließen. So können mögliche negative Auswirkungen auf den schriftlichen Teil infolge von Verunsicherungen durch technische Probleme auf Schülerseite minimiert werden. Der schriftliche Teil soll zusammenhängend bearbeitet werden können.

Variante 1: „schnelle“ Variante
Die gesamte Lerngruppe fertigt ihre Sprachaufnahme gleichzeitig in unterschiedlichen Räumen unter Aufsicht jeweils einer Lehrkraft an. Dabei können z. B. im Falle von Einzelprüfungen jeweils 4–6 Schülerinnen und Schüler je nach Kapazität in einem Raum Platz finden. Für dieses Prüfungsszenario müssen für einen kurzen Zeitraum mehrere Lehrkräfte und Räume zur Verfügung stehen.

Variante 2: ressourcenökonomische Variante
Die Lerngruppe fertigt ihre Tonaufnahme gestaffelt in einem Raum nacheinander unter Aufsicht einer Lehrkraft an.
- Wie bei der Face-to-Face-Prüfung gehen die Schülerinnen und Schüler aus dem laufenden Unterricht der Fachkolleginnen und -kollegen in den Prüfungsraum. Danach nehmen sie wieder am Unterricht teil.
- Alternativ können die Prüflinge auch in Anwesenheit der Mitschülerinnen und Mitschüler in einem Raum unter Aufsicht der Fachlehrkraft die Prüfung ablegen, während die Mitschülerinnen und Mitschüler im Sinne des eigenverantwortlichen Lernens still arbeiten und eine Ablenkung der Prüflinge ausgeschlossen ist.
- In Abhängigkeit von der gewählten Sozialform (s. u.) und/oder der Niveaustufe und damit der Länge der Tonaufnahme und Anzahl der erforderlichen Aufnahmeslots ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Zeitpläne.
- Die Lehrkraft erhält die Tonaufnahmen zur Bewertung als gespeicherte Datei direkt auf dem Aufnahmegerät. Die Aufnahmen sind nach der Bewertung und Bekanntgabe des Ergebnisses zu löschen, die Bewertungsbögen sind gem. der vorgegebenen Aufbewahrungsfristen für ein Jahr aufzubewahren.
- Bei einem mehrteilig aufgebauten Leistungsnachweis bieten sich für einen mündlichen Prüfungsteil im Rahmen einer kombinierten Prüfung die Sozialformen der Einzelprüfung oder Partnerprüfung an. Innerhalb des kombinierten Leistungsnachweises bleibt der Umfang der einzelnen mündlichen Schülerbeiträge dadurch aussagekräftig genug für die Bewertung des mündlichen Prüfungsteils.
- Demzufolge sind nachstehende Sozialformen in Abhängigkeit der Größe der Lerngruppe und/oder der Vertrautheit der Lerngruppe mit dem Prüfungsformat und/oder der geforderten Gesprächssituation unter Nutzbarmachen der Anschauungsbeispiele aus dem Aufgabenapparat denkbar:

Für Tonaufnahmen als Einzelprüfungen im Rahmen einer kombinierten Schulaufgabe eignen sich als Anschauungsbeispiele insbesondere die Prüfungsgrundlagen aus dem Aufgabenpool zum monologischen Sprechen (vgl. Punkt 4.1).
Für Tonaufnahmen als Partnerprüfungen, die v. a. in größeren Lerngruppen (mehr als 20 Schülerinnen und Schüler) im Rahmen des kombinierten Prüfungsformats gewinnbringend zum Einsatz gebracht werden können, stellen die Prüfungsmaterialien zum dialogischen Sprechen im Aufgabenpool (vgl. Punkt 4.2) eine Inspirationsquelle – auch im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen – dar.
Auch bei kombinierten Prüfungsformaten erfolgt die Bewertung kriterienorientiert und ggf. über die jeweiligen Bewertungsschemata, die das Staatsinstitut zur Verfügung stellt, und die sowohl für monologisches als auch dialogisches Sprechen vorliegen.
Innerhalb der kombinierten Prüfung wird dem mündlichen Teil eine festgelegte Anzahl an Bewertungseinheiten zu Grunde gelegt. Ggf. kann dieser Teil innerhalb der Arbeit durch Faktorisierung verrechnet werden.
Beispiel:
- Leseverstehen: 20 BE
- Monologische Sprechprüfung: 20 BE
Hinweise zur eigenen Entscheidungsfindung in Bezug auf das Prüfungsformat
Vorteile
Tipps für mögliche Herausforderungen
Empfohlene Zitierweise
(2026): Schreibst du noch oder prüfst du schon? - Das kombinierte Prüfungsformat. In: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) (Hrsg.), Aktuelles "Mündliche Leistungsnachweise im Unterricht der Modernen Fremdsprachen: Umsetzungshinweise und Anschauungsmaterial". Verfügbar unter: https://www.isb.bayern.de/aktuelles/isb-prisma/muendliche-leistungsnachweise-in-den-modernen-fremdsprachen/schreibst-du-noch-oder-pruefst-du-schon-das-kombinierte-pruefungsformat-1/
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