Bewertung der Prüfungsleistung
Die Bewertung mündlicher Sprachproduktion erfolgt kriterienorientiert nach den drei der kommunikativen Kompetenz zugehörigen Kategorien (Aussprache / Intonation, Sprachliche Mittel / Sprachrichtigkeit, Gesprächsfähigkeit / Strategie) sowie der Kategorie der inhaltlichen Leistung (Aufgabenerfüllung / Inhalt). Eine genauere Aufschlüsselung der Gewichtung der einzelnen Kategorien auf den unterschiedlichen Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) bieten die vom Staatsinstitut bereitgestellten ergänzenden Informationen zum LehrplanPLUS „Mündliche Leistungsnachweise in den Jahrgangsstufen 5–11“. Zur Bewertung der mündlichen Sprachproduktion in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 empfehlen sich die Raster, die im Internetauftritt des Staatsinstituts zu finden sind. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 sind diese verpflichtend zu verwenden.
Die Sprechkompetenz steht in jedem Prüfungsszenario im Zentrum der Prüfung, weshalb das Augenmerk bei der Bewertung auf die erfolgreiche Bewältigung einer Gesprächssituation und auf das Erkennen und das treffsichere Einordnen von – in dieser Gesprächssituation üblichen – Performanzfehlern gerichtet sein soll.
Für jede mündliche Prüfung gilt, dass wesentliche Punkte einer mündlichen Prüfung schriftlich festzuhalten sind.
Eine Prüfungsniederschrift soll mindestens folgende formale Angaben aufweisen:
- Zeitpunkt, Ort und Dauer der mündlichen Prüfung
- Namen des bzw. der Prüflinge
- Fach und Jahrgangsstufe
- Namen der prüfenden Lehrkraft bzw. Lehrkräfte
- etwaige Besonderheiten des äußeren Ablaufs des Prüfungsgeschehens (z. B. Unterbrechungen, Lärmbeeinträchtigungen, Unterschleif, gesundheitliche Probleme des Prüflings)
- Gegenstand der Prüfung
- Ergebnis die Prüfungsleistung
Abbildungsnachweis
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