Abstimmungen im Vorfeld
Im Rahmen des schulinternen Leistungserhebungskonzepts legt jede Schule vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres durch die Lehrerkonferenz (vgl. § 21 Absatz 2 Satz 1 GSO) die Anzahl der großen mündlichen Leistungsnachweise sowie die Jahrgangsstufen, in denen diese abgehalten werden, fest. Dabei empfehlen sich folgende Vorüberlegungen:
Gerade an Schulen mit einer hohen Anzahl an mündlichen Prüfungen sollte darauf geachtet werden, dass Prüfungszeitpunkte für mündliche Prüfungen gezielt gesetzt werden.
Dies geschieht in Abhängigkeit von
Während einige Schulen die Setzung von Einzeltagen für das Abhalten gesammelter Prüfungen in ganzen Jahrgangsstufen – ggf. unter Rückgriff auf einen Pool an Prüfungsaufgaben – vorziehen, präferieren andere gerade die Trennung der Prüfungen. Prüfungskorridore könnten im Rahmen einer gemeinsamen Fachsitzung aller Fremdsprachenfachschaften festgelegt und mit der Schulleitung abgestimmt werden. An manchen Schulen legt die Schulleitung bei der langfristigen Terminplanung z. B. bereits Prüfungskorridore für mündliche Prüfungen fest. Auch die Frage, inwieweit mündliche Prüfungen innerhalb oder außerhalb des regulären Unterrichts stattfinden, ist an der einzelnen Schule zu klären.
Im konkordanten Austausch gelingt es i. d. R. auch, einen gemeinsamen Rahmen an Prüfungsmodalitäten abzustimmen, die etwa
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