Entwicklung eines schulspezifischen Konzepts zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
In einem schulspezifischen Konzept zur Erziehungspartnerschaft von Schule und Erziehungsberechtigten erarbeitet die Schule die Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Diese Verpflichtung gilt für alle öffentlichen Schulen. Hierbei kann von den Regelungen der Schulordnungen zur Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten abgewichen werden (vgl. Art. 74 Abs. 1 Satz 2 BayEUG).
Die folgenden Kapitel geben einen Überblick, wie der Weg zu einem KESCH-Konzept aussehen kann.

Um die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Eltern/ Erziehungs- bzw. Bildungspartnern zu unterstützen, gibt es KESCH – „Kooperation Eltern – Schule“.
Hinweis:
Der besseren Lesbarkeit wegen wird in diesem Magazin auf eine systematische Verwendung der geschlechtsspezifischen Bezeichnung verzichtet. Es sind immer Personen aller Geschlechter gemeint. Wenn von Eltern gesprochen wird, sind immer alle Erziehungsberechtigten gemeint.
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