Rahmenbedingungen und Zielsetzung
Differenzierte Elternarbeit
Die Bildung und Erziehung junger Menschen zu selbstständigen, eigenverantwortlichen und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten setzt eine enge, von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit von Schule, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie Erziehungs- bzw. Bildungspartnern voraus. Es ist ihre gemeinsame Aufgabe, die Kinder und Jugendlichen auf diesem Weg zu begleiten und zu unterstützen.
Es gibt kein Patentrezept für die konkrete Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit. Entscheidend ist, dass sie auf aktuelle gesellschaftliche, schulische und individuelle Entwicklungen sowie Erfor-dernisse reagiert und angemessene Lösungen findet.
Zu solchen Entwicklungen zählen insbesondere:
- Veränderungen in familiären Strukturen: volle Berufstätigkeit beider Eltern bei z. T. unflexiblen Arbeitszeiten (Schichtarbeit), Patch-Work-Familien, alleinerziehende Eltern; getrenntlebende Erziehungsberechtigte;
- veränderte Schulstrukturen: Ausbau des offenen und gebundenen Ganztagsschulangebots mit längerer Verweildauer der Schülerinnen und Schüler an den Schulen, Erweiterung des Kreises der für die Kinder und Jugendlichen zuständigen Betreuungspersonen (Sozialarbeiter, Erzieher etc.), Inklusion;
- steigender Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund;
- Veränderungen im Rollenverständnis und in der Selbstwahrnehmung der Kinder und Jugendlichen;
- gewandelte Erwartungen vieler Erziehungsberechtigter im Hinblick auf die Rolle der Schule: Übernahme von Erziehungsaufgaben, Beteiligung der Eltern, individuelle Kommunikation, neue Beratungsfelder;
- der Einsatz neuer digitaler Technologien.
Den mit diesen Entwicklungen verbundenen Anforderungen kann nur eine Zusammenarbeit gerecht werden, die auf die jeweiligen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse vor Ort abgestimmt ist. Dies ist insbesondere in einem Flächenstaat wie Bayern mit seinen vielfältigen regionalen Gegebenheiten und seinem differenzierten Schulsystem unerlässlich: Eine „differenzierende Elternarbeit“ ist notwendig. Diese Zusammenarbeit im Sinne einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft schließt die Zusammenarbeit der Berufsschulen mit außerschulischen Partnern (BSO § 24) ebenfalls ein.
KESCH – eigenverantwortlich & gemeinsam gestalten
Wichtigstes Kriterium für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist der positive Einfluss der Kooperation auf den schulischen Erfolg und die Persönlichkeitsentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers. Letztlich entscheidet die jeweilige Schule vor Ort im Einvernehmen mit dem Schulforum, welche Formen der Kooperation den Notwendigkeiten und Wünschen am besten entsprechen. Für Grundschulen gilt entsprechend, dass im Einvernehmen mit dem Elternbeirat entschieden wird, für Berufsschulen im Einvernehmen mit dem Berufsschulbeirat.
In der Eigenverantwortlichen Schule findet dieser Anspruch seine gesetzliche Grundlage im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG): Art. 74 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet alle öffentlichen Schu-len, die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten in einem verbindlichen, schulspezifischen Konzept auszugestalten.
Mit der Vorgabe für alle öffentlichen Schulen, ein schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft zu erstellen und fortzuschreiben, ist innerhalb des gesetzlichen Rahmens der Weg für die Umsetzung passgenauer Lösungen vor Ort bereitet. Dies eröffnet nun die Möglichkeit, von bislang verbindlichen Regelungen der jeweiligen Schulordnung zur Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten abzuweichen und diese durch adäquate Vorgehensweisen zu ersetzen. Konkret bedeutet das, dass die Schulen ihre Vorstellungen, Ziele und Planungen zusammenstellen und im Einvernehmen mit dem Schulforum bzw. dem Eltern- oder Berufsschulbeirat beschließen (Art. 69 Abs. 1 Satz 2 bzw. Art. 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 7 BayEUG).
Die Eigenverantwortung der Einzelschule wird dadurch entscheidend gestärkt. Die Entwicklung von der „Elternarbeit“ hin zu einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft kann jede Schule in der ihr gemäßen Weise und in eigenem Tempo gestalten. Orientierung für die Entwicklungsarbeit können die Leitlinien für die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den vier Qualitätsbereichen Gemeinschaft, Kommunikation, Kooperation und Mitsprache bieten.
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