Interventionsstufe 2
Interventionsstufe 2
Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Im Rahmen der Interventionsstufe 2 findet eine intensive Förderung für einzelne Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf Grundlage einer längerfristig angelegten Förderplanung statt.
Voraussetzung dafür ist, dass der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) ergänzend zu den bereits erfolgten Lernstandsdiagnosen einen sonderpädagogischen Förderbedarf feststellt und einen Förderdiagnostischen Bericht erstellt, in dem geeignete Fördermaßnahmen beschrieben werden.
Die Fördermaßnahmen werden durch die Klassenlehrkraft, mit Unterstützung durch den MSD, im Förderplan konkretisiert und sowohl im Unterricht als auch durch ergänzende Fördermaßnahmen umgesetzt.
Eine Unterstützungsmaßnahme für diese Schülerinnen und Schüler kann es sein, das lernzielgleiche Unterrichten gemäß des Lehrplans der Allgemeinen Schule aufzuheben und sie lernzieldifferent gemäß individueller Förderpläne zu unterrichten.
Empfohlene Zitierweise
(2025): Interventionsstufe 2. In: "". Verfügbar unter: https://www.isb.bayern.de/aktuelles/isb-magazine/gemeinsam-systemisch-wirken/praeventive-und-systemische-foerderung-in-gemeinsamer-verantwortung/interventionsstufe-2/