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1. Welche Beschulungsformen/-formate gibt es für L2 –Lernende?
s.
Schulpflicht und Schulbesuch
2. Wie kann eine Schule eine Übergangsklasse, Deutschförderklasse oder Deutschförderkurse einrichten?
s.
Schulpflicht und Schulbesuch
3. Welche Fächer werden in Übergangsklassen unterrichtet?
Die Stundentafel für Übergangsklassen an Mittelschulen findet sich hier:
http://www.asv.bayern.de/doku/gms/klassen/klassenarten/ms_uebergangsklasse
4. Wie kann die Aufnahme neuer Kinder und Jugendlicher organisiert werden?
s.
Organisatorische Starthilfen und Willkommenskultur
5. Welche Leistungsstandsdiagnostik empfiehlt sich?
Sprachliche Voraussetzungen können mit Einsatz eines Screening-Verfahrens ermittelt werden (z. B. Petra Hölscher „Neu in Deutschland - Sprachkenntnisse und Lernvoraussetzungen ermitteln"). Falls der/die Schüler/in bereits Grundkenntnisse der deutschen Sprache mitbringt, empfiehlt sich gegebenenfalls eine Sprachprofilanalyse (z. B.
Wilhelm Grießhaber, Profilbogen
).
s. auch
LEA-Diagnostik zur Alphabetisierung
:
Lesen
Schreiben
Sprachempfinden
Mathematisches Grundwissen
s. auch
Sprachdiagnostik
6. Wer hilft bei sozialen Schwierigkeiten, Lernstörungen, Förderbedarf bei Teilleistungsschwächen, - störungen?
Wie bei allen Schülerinnen und Schülern sind auch in diesen Fällen Personen aus der Schulsozialarbeit, Schulpsychologen, bei Lernschwierigkeiten eventuell auch der Mobile Sonderpädagogische Dienst die richtigen Ansprechpartner.
Zusätzlich kann versucht werden, über Drittmittel externe Helfer mit einzubinden - auch aus anderen Bereichen (z. B. Musik-/Kunsttherapeut, Bewegungsangebote). So können auch thematische Sondereinheiten wie z. B. Sozialkompetenztrainings, Einheiten zu Gender-Fragen angeboten werden.
Informationen über mögliche externe Angebote können bei der Schulsozialarbeit eingeholt werden.
7. Welche Maßnahmen helfen, kulturbedingte Schwierigkeiten zu vermeiden?
Die Prävention kulturbedingter Schwierigkeiten und Konflikte spielt eine wichtige Rolle. Diese kann grundsätzlich durch eine wertschätzende Einbeziehung der Herkunftskulturen und Sprachen in das Unterrichtsgeschehen unterstützt werden.
s. auch
Interkulturelle Bildung
8. Wie geht man bei kulturell bedingten Konflikten vor?
Kulturell bedingte Konflikte haben sehr unterschiedliche Hintergründe. Um Ursachen zu erforschen und individuelle Wege zur Schlichtung zu finden, können die folgenden Leitfragen hilfreich sein:
Warum verhält sich eine Schülerin / ein Schüler in einer bestimmten Weise?
Was sind die eigenen Begründungen dafür?
Inwiefern sind Elternerwartungen damit verknüpft?
Spielen (stereotyp geprägte) Erwartungen oder Missverständnisse der Mitschülerinnen oder Mitschüler eine Rolle?
Wie lassen sich Konflikte demokratisch lösen?
9. Welche Hilfen gibt es für den sprachsensiblen Fachunterricht?
Zum Teil bieten neuere Lehrbücher Zusatzinformationen für die Förderung der Fachsprache. Auch manche Förderschulmaterialien geben Anregungen für den Umgang mit der Fachsprache.
Wissenschaftliche Grundlagen/Literatur sind z. B. bei der internationalen Forschungsstelle für Mehrsprachigkeit (LMU) zu finden.
s.
hier
s. auch
Sprachsensibler Unterricht
10. Welche Unterstützung ist für den Erwerb des lateinischen Alphabets erhältlich?
s.
Alphabetisierung
11. Welche Abschluss- und Übertrittsmöglichkeiten gibt es?
Je nach individueller Eignung der Schülerinnen und Schüler bestehen folgende Möglichkeiten:
Übergangsklassenabschluss, s. auch
MSO § 22
Praxisklasse und Übergangsklasse
Überführung in die Regelklasse
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Übertritt an die Realschule, s. auch
Modellprojekt SPRINT
Übertritt an das Gymnasium, s. auch
Modellprojekt InGym
s. auch
Abschlussprüfungen an der Mittelschule
12. Wie sind Notengebung, Vorrücken, Übertritt geregelt?
s.
Leistungserhebung
13. Wie werden DaZ- und Deutsch-Note in Beziehung gestellt?
s.
Leistungserhebung
14. Können Noten ausgesetzt werden?
Ja. Die Dauer einer Notenaussetzung ist nicht festgelegt. Über eine zeitweilige Notenaussetzung entscheidet die Lehrerkonferenz (s. MSO, § 13, Ab. 2).
Die Notenaussetzung kann entweder nur für das Fach Deutsch oder auch für mehrere oder alle Fächer festgelegt werden – je nach den individuellen Voraussetzungen des Kindes. Die Eltern sind vorher anzuhören.
In Bezug auf die Dauer der Notenaussetzung muss eine Abwägung im Einzelfall unter pädagogischen Gesichtspunkten erfolgen. Es ist sinnvoll, die Notwendigkeit der Notenaussetzung im Halbjahresrhythmus zu überprüfen.
Gesetzestexte zur Notenaussetzung:
BayEug Art. 52 Abs.2 Satz 3
MSO §13, Abs. 2
15. Wie und wann wird der Übertritt an Mittelschule (Regelklasse), Realschule, Gymnasium, oder berufliche Schulen organisiert?
s.
Übergänge
16. Wie kann die Elternarbeit angebahnt bzw. verbessert werden?
s.
Zusammenarbeit mit Eltern
Im Bedarfsfall können Drittmittel für Dolmetscher eingesetzt werden. Informationen diesbezüglich können bei der Schulsozialarbeit eingeholt werden.
17. Wie erfolgt Religions-/Ethikunterricht, Islamischer Unterricht?
Der Religions- bzw. Ethikunterricht ist ein Pflichtunterricht und findet wöchentlich 2-stündig statt. Die Schülerinnen und Schüler werden - sofern sie einer der beiden christlichen Großkirchen angehören – ihrer Konfession entsprechend zugeteilt.
Schülerinnen und Schüler, die nicht am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen, besuchen in der Regel das Fach Ethik (Entscheidung der Erziehungsberechtigten). Ausnahmen sind hierbei der christlich-orthodoxe sowie der israelitische Religionsunterricht, die meist als schulübergreifendes Angebot außenunterrichtlich angeboten werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Angebots sind vom regulären Religions- und Ethikunterricht befreit und erhalten ihre Note von den Kultusgemeinden.
Der derzeit noch im Modell befindliche Islamische Unterricht wird momentan an gut 300 Schulen bayernweit angeboten und bietet ein alternatives Unterrichtsfach zum kath./evang. Religions- und Ethikunterricht. Junge Muslime müssen hierfür von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden, denn eine direkte Zuweisung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer islamischen Gruppierung erfolgt nicht.
Modellversuch Islamischer Unterricht
18. Wie können Lehrkräfte aus- und fortgebildet werden?
Fortbildungsmöglichkeiten:
Akademie für Lehrerfortbidlung
Berater Migration
Pädagogisches Institut München
Sonstige Fortbildungsangebote und Informationen, z. B.
www.ue-klasse.musin.de
19. Welche Institutionen können unterstützend wirken?
Für die individuelle Unterstützung der Schülerinnen und Schüler können Kontakte zu Betreuungseinrichtungen/Betreuerinnen und Betreuern hilfreich sein. Diese können z. B. auf Wunsch der Eltern in Elterngespräche einbezogen werden.
Die Schulsozialarbeit kann sowohl in der Einzelbetreuung unterstützen als auch mit Maßnahmen für die Klassengemeinschaft (z. B. Sozialkompetenztraining).
Eventuell Einsatz von Drittmitteln bzw. ehrenamtliche Unterstützung (z. B. für Dolmetscher, päd. Hilfskräfte, Lese- /Lernpatenschaften)
20. Welche digitalen und Print-Unterrichtsmaterialien sind erhältlich und empfehlenswert?
s.
Medien und Materialien zur Sprachförderung
Ansprechpartner
Uta Kronberger
Susanne Werner
Weitere Informationen
Materialien und Medien
Unterstützungssysteme - Ansprechpartner
Sprachscreening
Sprachscreening kommentiert
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