Startseite
Aktuelles
Schularten
Grundsatzabteilung
Medienabteilung
Über das ISB
Intern
Datenschutz
Impressum
Newsletter
Kontakt
English version
Über das ISB
Suche
Grundschule
Mittelschule
Förderschulen
Schule für Kranke
Realschule
Gymnasium
Berufliche Schulen
Startseite
>
Förderschulen
>
Berufliche Bildung
>
Berufsorientierung inklusiv - BOi
Übersicht
Ansprechpersonen
Lehrplan
Förderschwerpunkte
Autismus-Spektrum-Störung
Unterstützte Kommunikation
Mobile sonderpädagogische Dienste (MSD)
Leistungserhebungen
Berufliche Bildung
Berufsorientierung inklusiv - BOi
Materialien der (allgemeinen) beruflichen Schulen
Neue Materialien des ISB
Maßnahme Berufsorientierung inklusiv (BOi)
Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit einer anerkannten Schwerbehinderung und/oder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen
Die Maßnahme "Berufsorientierung inklusiv" (BOi) löst die bisherige Maßnahme "Berufsorientierung individuell" (BI) ab und wird in gemeinsamer Verantwortung mit den bayerischen Agenturen für Arbeit durchgeführt.
Für Jugendliche mit einer anerkannten Schwerbehinderung und/oder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen bestehen mitunter besondere Herausforderungen bei der Berufsorientierung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BOi-Maßnahmeträger unterstützen die Jugendlichen dabei, eine realistische berufliche Perspektive zu entwickeln oder Praktikumsplätze zu finden und sich auf die anstehenden Praktika vorzubereiten.
Grundlegende Informationen
Ziele
BOi zielt darauf ab, die Chancen der beschriebenen Schülerinnen und Schüler auf einen gelingenden Übergang von der Schule in den (allgemeinen) Arbeitsmarkt durch spezifische Unterstützung in der Phase der Berufsorientierung zu erhöhen. Es handelt sich um eine externe Unterstützung, die für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und kostenlos ist. Aufwendungen für die Schulen entstehen nicht. An Mittelschulen und Förderzentren ergänzt das Angebot die zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Berufsorientierung nach § 48 SGB III.
Zielgruppe
Zielgruppe der BOi sind Schülerinnen und Schüler der Abgangs- oder Vorabgangsklassen
der Mittelschulen,
der Förderzentren,
der Realschulen,
der Gymnasium (Gymnasium auch der Jahrgangsstufen 9 und 10, soweit ein Verlassen der Schule zum Ende der Jahrgangsstufe 10 in Frage kommt),
der Wirtschaftsschulen und Fachoberschulen sowie
der entsprechenden Schularten zur sonderpädagogischen Förderung,
die schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX sind,
bei denen gesundheitliche Beeinträchtigungen und Erkrankungen eine Anerkennung als Schwerbehinderung möglich erscheinen lassen,
bei denen deswegen besondere Hindernisse für die Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erwarten sind,
die deshalb Unterstützung, bei der Realisierung ihrer Berufswünsche benötigen.
Berufsschulen können sich im Bedarfsfall an die zuständigen Berufsberater wenden.
Inhalte
Inhaltlich unterstützt BOi die Schülerinnen und Schüler bei der
Berufsorientierung und Berufswahlentscheidung
durch Standortbestimmung und Potenzialanalyse sowie
durch Stärkung der Sozialkompetenzen und der sonstigen für die Arbeitswelt wichtigen
Kompetenzen,
Akquise eines betrieblichen Praktikumsplatzes oder mehrerer Praktikumsplätze,
Betreuung und Auswertung des betrieblichen Praktikums sowie
Bewerbung und Ausbildungsplatzsuche (bzw. im Ausnahmefall Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung).
Dabei werden auch gruppenbezogene Maßnahmen durch den Träger eingesetzt.
Maßnahmeträger und Ansprechpartner
Für Oberbayern: DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH München
Für Niederbayern: bfz - Berufliche Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft gGmbH Landsh.
Für die Oberpfalz: Kolping-Bildungswerk in der Diözese Regensburg e.V.
Für Oberfranken: bfz - Berufliche Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft gGmbH Bamberg
Für Mittelfranken: bfz - Berufliche Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft gGmbH Nürnb.
Für Unterfranken: Bietergemeinschaft Kolping-Bildungswerk GmbH Würzburg
Für Schwaben: Bietergemeinschaft Kolping-Bildungswerk GmbH Schwaben
Die genannten Maßnahmeträger kommen in der Regel (z. B. durch einen Flyer, gegebenenfalls auch persönlich) auf die Schulen zu. Die Zuständigkeit für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler ergibt sich aus dem Schulstandort (nicht aus dem Wohnort des Kindes).
Kooperation und Durchführung
Zum Gelingen des Übergangs Schule – Beruf bedarf es der Kooperation der Schule mit den Berufsberaterinnen bzw. -beratern oder den Reha-Beraterinnen bzw. -beratern der Agentur für Arbeit, die an der Schule im Einsatz sind, und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Maßnahmeträgers.
Die Lehrkräfte oder die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Maßnahmeträger schlagen Jugendliche als potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor und stimmen sich bei deren Meldung an die zuständige Agentur für Arbeit ab. Dazu muss das Einverständnis der Jugendlichen und bei Minderjährigkeit ihrer Personensorgeberechtigten schriftlich vorliegen (dazu werden die Maßnahmeträger Vordrucke zur Verfügung stellen).
Vor dem erstmaligen Beginn von BOi erfolgt ein organisatorisches Abstimmungsgespräch des Maßnahmeträgers mit der Schule und der zuständigen Berufsberaterin bzw. dem Berufsberater der Agentur für Arbeit. Der Maßnahmeträger ist verpflichtet, eigene Räumlichkeiten für die Durchführung der Maßnahme vorzuhalten. Sofern Räumlichkeiten an der Schule zur Verfügung stehen und der Sachaufwandsträger damit einverstanden ist, kann der Maßnahmeträger vor Ort mit den in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler Gespräche führen. Damit können zusätzliche Fahrtwege für die Jugendlichen vermieden werden.
Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler ohne wichtigen Grund der Maßnahme fern, teilt der Maßnahmeträger dies der Schule mit. Die Weitergabe von sonstigen Daten zur Maßnahme BOi und des Abschlussberichts durch den Maßnahmeträger an die Schule ist nur mit Zustimmung der Teilnehmerin/des Teilnehmers bzw. der Erziehungsberechtigten zugelassen. Sofern die Zustimmung vorliegt, können die Erkenntnisse von den Schulen z.B. genutzt werden für:
Fördermaßnahmen,
ein Zeugnis bzw. Abschlusszeugnis an der Mittelschule mit einer „Empfehlung über Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung und zum weiteren Bildungsweg“ nach Art. 30a Abs. 5 Satz 5 BayEUG,
einen möglichen Förderdiagnostischen Bericht nach § 43 Abs. 5 Satz 5c BaySchO an allgemeinen Schulen oder
das sonderpädagogische Gutachten nach § 27 Abs. 2 VSO-F an Förderzentren.
Vom ISB betreute Themenportale
Weitere Links zu Schule und Bildung
Netzwerk: